mnhsilunusn slss k. k. üsstsrrsisls. Museums
KUNST UND INDUSTRIE.
Monatschrift für Kunst und Kunstgewerbe.
Am 1. eines ieden Monats erscheint eine Nummer. Abonnementspreis per Jahr H. 4.-
Redacteur Bruno Buchdr. Expedition von C. Gerolfs Sohn.
Man abonnirl im Museum, bei Gerold 81 Comp., durch die Postanstalten, sowie durch
alle Buch- und Kunsrhundlungen.
Nr, 145, WIEN, 1. OCTOBER x877. XII, Jahrg,
Inhalt Das städtische Gewerbemuseum in Lernberg. Persunalsnms der Kunslgewerbeschule.
Das deutsche Mustersclmtzgesetz vom n. Jänner 1876. Schluss. -Fachschule lür Thouindustne
Znaim. Ausstellung H1 Amsterdam. Kleinere linheilungen.
Das städtische Gewerbemuseum in Lomhorg.
lm Laufe des Winters 1877 wird das Lemberger städtische Museum
der öffentlichen Benutzung übergeben werden, und da dasselbe ein klares
Ziel verfolgt, dasselbe, welches auch das Oesterr. Museum zu erreichen
bestrebt ist, und mit denselben Mitteln, so dürfte es nicht unangemessen
scheinen, auf die Organisation des Institutes in diesem Organe zurück-
zukommen.
Im Mai 1873 ist in Lemberg ein Comite zusammengetreten, um ein
Gewerbemuseurn zu schalfen und durch dieses die Entwicklung der Gewerbe
und der Industrie zu fördern. Die Bemühungen des Comitäs wurden da-
durch wesentlich unterstützt, dass der Lemberger Bürger Hr. Balutowski
einen Betrag von 6000 H. spendete, der Landesausschuss, der Gemeinde-
rath der Stadt, die Vertreter des Handels-, Gewerbe- und lndustriestandes,
einzelne Anstalten und Private namhafte Beiträge lieferten. Das Comite
war daher bald in der Lage, die vorbereitenden Schritte zur Gründung
des Museums zu thun. Auch die Frage der Localität wurde bald ent-
schieden und heutigen Tages bezieht dasselbe sehr schöne, im Centrum
der Stadt gelegene Räume und zwar in unmittelbarer Verbindung mit der
vom Unterrichts-Ministerium gegründeten "Allgemeinen gewerblichen
Zeichen- und Modellirschuleu. Auch diese Räume sind licht, geräumig,
mit Lehrmitteln reich ausgestattet, und geniesst die Schule den grossen
Vortheil, die ausgestellten Objecte, wenn es nöthig sein sollte, für die
Zwecke des gewerblichen Unterrichtes benützen zu können.
Das Lemberger Gewerbemuseum ist daher in derselben glänzenden
Weise lociert, wie inSalzburg, und übertrifft andere österreichische Gewerbe-
1877.
D5
museen in manchen Punkten. Dem Gewerbemuseum in Brünn, in Eger,
Trübau u. a. m. fehlt die unmittelbare Verbindung mit der Schule; das
Reichenberger Museum ist nicht so gut dotirt, wie das Lernberger Museum.
Da ausserdem das Lemberger Publicum dem Museum wie der Schule die
lebhaftesten Sympathien entgegenbringt, so ist gar nicht zu zweifeln, dass
beide Anstalten sich rasch entwickeln werden. Wenige Schulen und Museen
in den Kronländern sind in einer so günstigen Stellung wie Schule und
Museum in Lemberg. An der Spitze des Museums steht Hr. Balutowski;
in erster Linie fördern dasselbe als Freunde des gewerblichen Fortschrittes
die Herren S. Wierzbicki, Oberingenieur der Eisenbahn und Excellenz
Graf Wladimir Dzieduszycki, der in einem Palais ein privates Museum
und Bibliothek geschaffen und der Oelfentlichkeit zugänglich gemacht hat.
Zur rechten Zeit ist auch in Lemberg eine grosse Landesausstellung in
das Leben gerufen worden; da diese eines glänzenden Erfolges sicher,
wesentlich zur Klärung der gewerblichen Bedürfnisse beitragen wird, so
kann die ganze Situation der beiden genannten Institute in jeder Hinsicht
als eine sehr günstige bezeichnet werden.
Das erwähnte Comite konnte jedoch die Aufgabe der Errichtung
eines Gewerbemuseums in Lemberg dann erst als vollendet und gelöst
betrachten, wenn die stete Entwickelung dieser Institution für die Zukunft
vollkommen gesichert war. Zu diesem Zwecke wurde das in's Leben ge-
rufene Museum als ausschliessliches Eigenthum der kön. Landeshauptstadt
Lemberg, somit als nstädtisches Gewerbemuseumr- unter die Oberaufsicht
und Verwaltung des Gemeinderathes dieser Stadt übertragen.
Das städtische Gewerbemuseum hat seinen Statuten gemäss den
Zweck, das Gedeihen und den Fortschritt der Gewerbe und der Industrie
im Lande zu fördern, und durch Beschaffung entsprechender Muster,
Fabricate und sonstiger Behelfe, welche die Wissenschaft, Kunst und
Industrie bieten, für die Hebung der Gewerbe und der Industrie im Lande
in wissenschaftlicher und ästhetischer Richtung Sorge zu tragen.
Zur Erreichung des beabsichtigten Zweckes werden vorzugsweise
dienen
Die ständige Ausstellung der vorzüglichen Erzeugnisse aus allen
Zweigen der Kunst, der Gewerbe und der Industrie;
die ständige Ausstellung der Landes-Erzeugnisse aus dem Gebiete der
Kunst, Gewerbe und Industrie;
die Ausstellung von Erzeugnissen aus dem Gebiete der Gewerbe und
Industrie, welche Eigenthum von Privatpersonen, Genossenschaften, öffent-
lichen und Privatanstalten bilden, ebenso von Erzeugnissen der einzelnen
Gewerbetreibenden und Industriellen, welche zu diesem Zwecke zeitweise
dem Museum überlassen werden.
Es werden daselbst Vorlesungen gehalten, seine Lesehallen, Bibliothek
eröffnet, Ausstellungen veranlasst, Druckschriften etc. zur Belehrung des
Gewerbestandes verötfentlicht werden. Die Aufstellung der Sammlungen
159
ist eine sehr zweckmässige; in einem grossen Corridor wird alles vereinigt,
was die Gewerbe Galiziens in technischer, künstlerischer und gewerblicher
Beziehung geleistet haben. Auch einige Stücke aus dem russischen Polen
und aus Posen finden sich in dieser historischen Landesaustellung vereinigt.
Die "allgemeine gewerbliche Zeichenschuleu ist im April des l. J.
eröffnet worden. Von Seite des k. k. Unterrichts-Ministeriums wurde
ein hervorragender Zögling der Kunstgewerbeschule des Museums, Herr
Tschirschnitz, als Zeichenlehrer bestellt; als Lehrer des Modellirens
provisorisch der Professor für Plastik am technischen Institute, Hr. Mar-
coni. Trotzdem, dass der Sommer für die Eröffnung einer solchen Schule
kein günstiger Zeitpunkt ist, wurde die Schule, die vorwiegend eine Abend-
schule ist, von 82 Schülern besucht. Auch von Zöglingen des Blinden-
und Taubstummen-Institutes. Für den Gesellenverein, der wSternu, wird
an Sonn- und Feiertagen ein Tagescurs gegeben. Im Laufe dieses Monats
soll für das weibliche Geschlecht zweimal der Woche ein zweistündiger
Zeichenunterricht ertheilt werden, um einem allgemein gefühlten Bedürf-
nisse zu entsprechen. Die Schule besitzt sehr schöne Lehrmittel, Beleuchtung
und Einrichtung entsprechen den Anforderungen einer guten Zeichenschule.
Hr. Tschirschnitz unterrichtet nach bewährten Methoden mit pädago-
gischer Sicherheit. Unter den Abendschülern befanden sich fast ausschliess-
lich Handwerker und Studirende verschiedener Lehranstalten, die sich im
Zeichnen weiter ausbilden wollen.
In Lemberg gibt es wenige Gewerbe, welche nicht einer Förderung
des Zcichenunterrichtes bedilrften, insbesondere aber die Tischler, welche
reich vertreten sind, Decorationsrnaler, Ijthographen, Buchbinder, Schlosser
u. s.4 f. Auch die textilen, von dem Frauengeschlechte Lembergs mit be-
sonderer Vorliebe und mit entschiedenem Talente gepflegten Künste er-
warten die Hebung ihrer Kunsttechniken durch die Schule und das
Museum. R. v. E.
Personalstvatus der Kunstgeworbasuhule.
In Folge der mit dem Schuljahre r87778 in's Leben getretenen
Reorganisation der Kunstgewerbeschule ist der Lehrkörper dieser Anstalt
folgendermassen zusammengesetzt
A. Vorbereltungssohule.
,Minnigerode Ludwig, Docent für figurales Zeichnen,
Hrachowina Karl, Docent für ornamentales Zeichnen,
Kühne August, Assistent für ornamentales Zeichnen.
B. Faohsohule Nr Architektur.
Storck Josef, Reg-Rath, Professor, d. Z. Director
der Kunstgewerbeschule,
Hermann, Professor,
Oskar, Professor, Docent,
Architekten.
ll
x60
G. Fachschnle für Bildhauerei.
König Otto, Professor,
Schwarz Stefan, Assistent für Ciseliren, Treiben etc.
D. Faohschule für zeichnen und Helen.
Ferdinand, Professor,
Friedrich, Professor,
ini Hermenegild, Professor.
E. Zaiohenlehrer-Bildnngsours.
Michael, Professor.
F. Nebenfächer.
Hauser Alois, Professor, Architekt, Dozent für Styllehre an den
Fachschulen und an der Vorbereitungsschule,
Frisch Anton, Dr., Professor, Docent für Anatomie,
Chmelarz Eduard, Custos, Docent für Kunstgeschichte,
Bucher Bruno, Custos und Secretär, Docent für Kunsttechnik,
Theyer Leopold, Architekt, Docent für technisches Zeichnen,
Macht Hans, Docent für die künstlerische Anwendung chemischer
Proceduren.
Der Aufsichtsrat; der Kunstgewerbeschule besteht aus den Herren
Eitelberger Rudolf v., Dr., Hofrath, Vorsitzender,
Bauer Alexander, Dr., k. k. Professor, Curator,
Brücke Ernst v., Dr., Hofrath, Curator,
Buc her Bruno, Secretär des Museums und administrativer Leiter
der Schule,
Enge rth Eduard v., Reg.-Rath, Curator,
Falke Jacob v., Reg.-Rath, Vice-Director,
Fe rstel Heinrich v., Oberbaurath, Curator,
Ludwig, Curator,
Mauthner Max, Grosshändler, Vertreter der Handelskammer,
ch am Heinrich, Landes-Schulinspector,
Storck Josef, Reg.-Rath, d. Z. Director der Kunstgewerbeschule.
Sämmtliche Fachschulen und der Lehrer-Bildungscurs sowie die
Chemisch-technische Versuchsanstalt Leiter Reg.-Rath Franz Kosch,
Assistent Dr. Friedrich Linke befinden sich in dem neuen Schulgebäude.
Die Vorbereitungsschule ist provisorisch noch in den bisherigen Localitäten
im zweiten Stockwerke des Museumsgebäudes untergebracht.
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Das deutsche llustorschutzgesetz vom Il. länner 1876.
Vortrag, gehalten im k. k. Oesterr. Museum für Kunst und Industrie
von Dr. Emil Steinbach.
Schluss
Von geradezu ausschlaggebender Wichtigkeit, ja vielleicht die folgen-
reichste Neuerung auf unserem Gebiete ist die Aufnahme des Grundsatzes
in die deutsche Gesetzgebung, dass darüber, ob ein Schaden entstanden
ist, und wie hoch sich derselbe belaufe, desgleichen über den Bestand und
die Höhe einer Bereicherung, das Gericht unter Würdigung aller Umstände
nach freier Ueberzeugung zu entscheiden habe.
Die Uebelstände, welche die Geltendmachung eines Anspruches auf
Schadenersatz in Deutschland und auch bei uns zu den schwierigsten und
in ihrem Erfolge zweifelhaftesten Unternehmungen machen, sind allgemein
bekannt. Man spricht ja geradezu von einem Nothstande der Schäden-
processe. Es ist schwer, sich auch in dieser Frage auf die Erfahrungen
anderer Staaten zu berufen, denn hier haben wir es mit einem principiellen
Gegensatze in den Anschauungen der deutschen und ausserdeutschen
Richter zu thun.
Insbesondere der französische Richter lässt bei der Bemessung eines
Schadens sein freiestes Ermessen walten und abstrahirt gänzlich von allen
Rechts- und Beweisregeln, um an der Hand der gewöhnlichen Erfahrung
die Höhe des zu leistenden Ersatzes festzusetzen. Fehlen ihm genügende
Anhaltspunkte zur genauen Bemessung des Schadens, so schreckt er nicht
davor zurück, den ihm angemessen erscheinenden Betrag ganz willkürlich
festzusetzen und geht dabei von der Erwägung aus, es sei in solchen
Fällen doch viel richtiger, dem Kläger einen vielleicht willkürlich bemes-
senen, wenn auch nicht ganz hinreichenden Ersatz seines Schadens zuzu-
sprechen, als denselben wegen Mangels ausreichender Beweise gänzlich
abzuweisen.
Ganz anders der deutsche Richter. ln der Anwendung der strengsten
Verhandlungsmaxime erzogen, ist er im Civilprocesse gar niemals darauf
bedacht, selbstthätig vorzugehen und sich das Material für die Beurtheilung
eines geltend gemachten Anspruches selbst zu verschaffen. Daran ist er
auch durch die bisher noch geltenden Gesetze gehindert. Er wartet darauf,
dass ihm die Parteien unaufgefordert alles dasjenige vorlegen, was für die
genaue Bemessung des Schadenersatz-Anspruches nöthig ist; Post für Post,
aus welchen sich der Gesammtanspruch zusammensetzt, muss zitfermässig
angegeben und im Falle der Gegner sie widerspricht, auch genau bei
Kreuzer und Pfennig bewiesen werden. Ist eine genaue ziffermässige
Fixirung nicht möglich oder mislingt der Beweis, so ist die Abweisung
mit Sicherheit zu erwarten.
Einige Beispiele dürften das Gesagte näher zu erklären geeignet sein.
So ist z. B. die widerrechtliche Versperrung eines Fahrweges für
einen Landmann gewiss sehr schädigend. Will er aber deshalb einen Ersatz-
H92
anspruch geltend machen, so wird er nicht blos beweisen müseu, wie oft
er einen Umweg habe machen müssen, um an sein Ziel zu gelangen,
sondern auch wie gross der ihm erwachsene Schade in jedem einzelnen
Falle gewesen sei.
Ein Gewerbsmann, welcher auf der Strasse von einem herabfallenden
Balken beschädigt wird und nunmehr gegen den Urheber dieser Beschä-
digung Ersatzansprüche stellt, muss nicht blos über die Curkosten ge-
naueste Rechnung legen, sondern es wird, falls er einen diesfälligen Ersatz
beansprucht, auch von ihm ein zilfermässiger Nachweis über seinen Ver-
dienstentgang begehrt werden, wenn auch Niemand darüber Zweifel hegen
wird, dass ein solcher Nachweis gar nicht zu erbringen ist.
Ein Fabrikant, welcher dafür entschädigt sein will, dass eine schlecht
gebaute Maschine plötzlich den Dienst versagt und ihm dadurch unbe-
rechenbaren Schaden zugefügt hat, wird genaue ziffermässige Nachweise
über diesen Schaden beizubringen haben, und wenn er bemerkt, dass ihm
dies in Betreff des Verdienstentganges, des geschädigten Rufes seiner
Firma, der verlorenen Kundschaft nicht möglich ist, mit seinen diesfälligen
Ansprüchen voraussichtlich abgewiesen werden.
Ganz dieselben Momente sind es bekanntlich, welche die Erhebung
von Schadenersatz-Ansprüchen wegen EingriHen in das Marken- oder
Musterrecht so überaus schwierig machen, denn auch hier ist der Be-
schädigt nur in den seltensten Fällen in der Lage irgend wie ausreichende
Beweise über die Höhe des ihm durch den Eingriff verursachten Schadens
dem Richter an die Hand zu geben.
Was der in das deutsche Gesetz aufgenommene principielle Satz
helfen wird, muss abgewartet werden. Auch wir haben in den neuen Ent-
wurf einer Civilprocess-Ordnuug einen ähnlichen Satz aufgenommen. Hier
aber gibt nicht das Wort, sondern vorzugsweise der demselben innewoh-
nende Geist den Ausschlag und wir können nur die Hoffnung aussprechen,
dass mit der Aenderung des Gesetzes auch die Außassung seitens der
Richter sich principiell ändern werde. Fast scheint es jedoch, als ob die
deutsche Gesetzgebung durch die früher erwähnte Ermächtigung des Be-
schädigten, anstatt jeder Entschädigung die Zuerkennung einer Geldbusse
zu verlangen, es demselben habe möglich machen wollen, auch künftighin
trotz des Grundsatzes der freien Schadenbeniessung den Gefahren eines
Entschädigungs-Processes auszuweichen.
Femere, sehr wichtige Unterschiede bestehen zwischen dem deutschen
und unserem Gesetze in Betreff des Verfahrens bei Verletzungen des
Musterrechtes.
Nach dem ersteren Gesetze gehört sowohl die Entscheidung über den
Entschädigungs-Anspruch, als auch die Verhängung der angedrohten Strafen
zur Competenz der ordentlichen Gerichte. Nach unserer Gesetzgebung hin-
gegen steht die Verhandlung und Entscheidung über Eingriffe in das
Musterrecht, sowie die Untersuchung und Bestrafung derselben regelmässig
den politischen Verwaltungsbehörden erster Instanz, also den Magistraten
und Bezirks-Hauptmannschaften zu, während über Entschädigungs-An-
sprüche, sowie über Streitigkeiten in Ansehung des Eigenthums eines
Musters der Civilrichter zu entscheiden hat.
Dagegen sprechen, wie insbesondere von Herrn L. aber in der
Denkschrift der hiesigen Bronzeindustrie-Gesellschaft über das deutsche
Musterschutzgesetz hervorgehoben wird, sehr gewichtige Bedenken, welche
sich kurz dahin zusammenfassen lassen, dass einmal die hierzu entschei-
denden Fragen Rechtsfragen sind und deren Entscheidung daher auch den
Gerichten zuzuweisen ist, und dass andererseits die Bestimmung unserer
Gesetzgebung zur Vervielfältigung der Processe führt.
Nichts destoweniger erscheint es zum mindesten zweifelhaft, ob bei
dem gegenwärtigen Stande der österreichischen Gesetzgebung die Aufnahme
der Bestimmung des deutschen Gesetzes rathsam erschiene, denn einmal
ist das Verfahren vor unseren Civilgerichten beute noch ein ungleich lang-
sameres als vor den politischen Behörden und ausserdem sind unsere Civil-
gerichte bei der Würdigung der Beweise auch heute noch an bestimmte
Regeln gebunden, während für die betreffende deutsche Gesetzgebung der
Grundsatz gilt, dass der Richter, ohne an positive Regeln über die Wir-
kung der Beweismittel gebunden zu sein, den Thatbestand nach seiner
freien, aus dem Inbegriff der Verhandlungen geschöpften Ueberzeugung
festzustellen hat. Eine einfache Adoptirung dieses letzteren Grundsatzes
ist aber bei uns so lange nicht gut möglich, als unser civilgerichtliches
Verfahren ein schriftliches ist und die Beweisaufnahme demgernäss auch
nicht vor dem erkennenden Richter stattfindet. Unsere politischen Behörden
sind an Beweisregeln nirgends gebunden.
Es lässt sich übrigens nicht leugnen, dass bei der Entscheidung
darüber, ob ein Eingriff in das Musterrecht stattgefunden habe, der Haupt-
sache nach doch alles auf den Befund der Sachverständigen ankommt und
es dem Ergebnisse nach in der Regel ziemlich gleichgiltig sein wird, von
welcher Behürde die Consequenzen dieses Ausspruches gezogen werden.
Selbst nach dem deutschen Gesetze dürfte übrigens, obwohl sich das-
selbe hierüber nicht ausspricht, eine Theilung der Gerichtsbarkeit in Muster-
schutzsachen zwischen den Civilgerichten und Strafgerichten einzutreten
haben und in diesem Falle ist selbstverständlich die Vervielfältigung der
Processe hier wie dort vorhanden.
Die Beibehaltung der Competenz der Behörden würde selbstverständ-
lich nicht hindern, denselben für dieses Verfahren die möglichst zweck-
mässigen Vorschriften zu ertheilen und insbesondere auf Beschleunigung
ihrer Amtshandlungen zu dringen.
Von höchster Wichtigkeit für das Verfahren ist dagegen die Bildung
von Sachverständigen-Vereinen.
In dieser Hinsicht bestimmt die deutsche Gesetzgebung, dass in allen
Staaten des deutschen Reiches aus Künstlern, aus Gewerbetreibenden ver-
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schiedener Gewerbszweige und aus sonstigen Personen, welche mit dem
Muster- und Modellwesen vertraut sind, Sachverständigen-Vereine gebildet
werden sollen, welche auf Erfordern des Richters, Gutachten über die an
sie gerichteten Fragen abzugeben verpflichtet sind. Diese Vereine sind auch
befugt, auf Anrufen der Betheiligten über streitige Entschädigungsansprüche
sowie über die Einziehung der vorräthigen Nachbildungen und der zur
widerrechtlichen Vervielfältigung bestimmten Vorrichtungen zu erkennen.
Jedermann, der mit Musterrechts-Streitigkeiten bei uns zu thun ge-
habt hat, weiss wie viel in Betreff der von den Sachverständigen abzu-
gebenden Gutachten zu wünschen übrig bleibt. Die Ungleichheit und Un-
verlässigkeit dieser Aussprüche ist allgemein bekannt und erübrigt hier
nichts als die Centralisation. Es hat sich jederzeit herausgestellt, dass un-
parteiische Gutachten in grosser Regel nur an solchen Orten abgegeben
wurden, wo genug Sachverständige vorhanden waren, um bei der Wahl
Partei-Interessen gänzlich ausschliessen zu können. Aeusserte sich doch in
dieser Hinsicht sogar eine österreichische Handelskammer dahin, ßdass die
Sachverständigen, die in dem Bezirke des Beklagten wohnen, Befunde ab-
geben, welche nur deshalb für den Beklagten lauten, weil den Sachver-
ständigen mehr Hinneigung oder Voreingenommenheit für ihren Nachbar,
als für den ihnen nicht näher bekannten Kläger innewohnt oder weil sich
dieselben zur Vertheidigung des guten industriellen Rufes ihres Bezirkes
verpflichtet haltenu.
Die Bildung solcher grosser Collegien erscheint demnach dringend
geboten und auch gegen die denselben durch das Gesetz im Falle des Ein-
Verständnisses der Parteien eingeräumte schiedsrichterliche Thätigkeit,
welche selbstverständlich niemals auf die Verhängung einer Strafe sich er-
strecken kann, wird eine Einwendung nicht zu erheben sein.
Solchen Collegien hingegen die ganze Gerichtsbarkeit in Mustersachen
zu übertragen, wie es bei den conseils des prufhommes in Frankreich
der Fall ist, oder auch nur ihr Gutachten für die erkennende Behörde
unbedingt und in allen Fällen für bindend zu erklären, das dürfte sich
bei uns vorerst nicht empfehlen. Abgesehen davon, dass bei der Einfüh-
rung derartiger ganz neuer Institutionen immer nur mit Vorsicht vorge-
gangen werden solle, erscheint es speciell bei uns sehr zweifelhaft, ob auch
eine genügende Anzahl tauglicher Männer zur Uebernahme solcher un-
entgeltlicher Vertrauensposten vorhanden und bereit wäre. Der oft gefühlte
Mangel an tüchtigen Handelsgerichts-Beisitzern, insbesondere in kleineren
Städten, die geringe Inanspruchnahme der Gewerbegerichte, sowie die
Aeusserungen der Handelskammern über die Gutachten der Sachverstän-
digen in Musterschutz-Streitigkeiten könnten fast das Gegentheil be-
fürchten lassen.
Die Reform unserer Gesetzgebung in diesen das Verfahren betref-
fenden Fragen dürfte sich also vorerst auf die Gründung der früher er-
wähnten Sachverständigen-Vereine zu beschränken haben. Tritt eine Urn-
gestaltung unseres Civilprocesses ein, welche eine schleunige und der
materiellen Wahrheit entsprechende Erledigung der Streitsachen sichert,
dann wird die Frage neuerlich zu erwägen sein, ob nicht die Musterrechts-
Streitigkeiten aus principiellen Gründen den Gerichten zuzuweisen seien.
Dann wird aber, wenn man sich für die Bejahung dieser Fragen ent-
scheidet, auch dahin zu trachten sein, dass das gesammte Verfahren mit
Einschluss der Strafverhängung und der Entschädigungs-Bemessung vor
einem und demselben Gerichte sich abspiele, damit nicht der Uebelstand
der Processvervielfältigung, welche man beseitigen will, von Neuem sich
einstelle.
Die Beibehaltung der in unserer Gesetzgebung dem Beschädigten
eingeräumten provisorischen Sicherungs-Massregeln dürfte wohl von keiner
Seite einem Anstande unterliegen.
Was endlich die Frage des Schutzes ausländischer Muster im lnlande
und umgek hrt unserer Muster im Auslande anbelangt, so steht dieselbe
mit der Reiorm der Gesetzgebung nicht unmittelbar im Zusammenhange.
Das Verhältniss zwischen verschiedenen Staaten beruht lediglich auf den
von ihnen geschlossenen internationalen Verträgen und wenn auch ohne
Zweifel zugestanden werden muss, dass der Abschluss solcher Verträge im
Ganzen sehr wünschenswerth und vortheilhaft ist, so kann man sich
andererseits lgegen die Erkenntniss nicht verschliessen, dass für das Zu-
standekomm solcher Verträge bei dem bestehenden internationalen Miss-
trauen und 21er Eifersucht zwischen den einzelnen Staaten, regelmässig
ganz anderelMomente ausschlaggebend sind, als die Wünsche der Indu-
striellen. Vielleicht läge hier, sowie in anderen Fragen ähnlicher Art der
geeignete Bqden für die Ausführung des von Dr. Adolf Fischhof ge-
machten Vorschlages eines internationalen Delegirten-Congresses. Vielleicht
wäre es mö lich, dass auf diesen Gebieten eine Annäherung zwischen den
einzelnen Sraaten angebahnt werden könnte, gewiss mit mehr Hoffnung
auf Erfolg als in der von Dr. Fischhof zunächst in's Auge gefassten
Frage der eduction der Armeen, einem Gebiete, auf welchem eben Eifer-
sucht, Misstrauen, Revanchegelüste u. dgl. m. am meisten in's Spiel
kommen.
Ziehen wir nunmehr das Resultat unserer Untersuchungen, so wird
vor Allem nicht in Abrede gestellt werden können, dass das deutsche Muster-
schutzgesetz viele Vorzüge vor dem unseren voraus habe, und dass bei
einer Reform unserer Gesetzgebung auf diesem Gebiete zahlreiche Be-
stimmungen desselben zu adoptiren sein werden. Sehr wünschenswerth
wäre es, wenn diese Reform möglichst bald in Angrilf genommen würde,
und noch besser, wenn dieselbe, wie es in Deutschland geschehen ist, mit
der Reform der Gesetzgebung über geistiges Eigenthum überhaupt in Ver-
bindung gebracht werden könnte.
Man darf aber und ich glaube das ausdrücklich hervorheben zu sollen,
vom einer Gesetzreform auch auf unserem Gebiete nicht allzuviel erwarten.
Die Aufgabe des Staates kann nur darin bestehen, die äusseren Bedin-
gungen zu schaüen, unter welchen das Aufblühen der Kunstgewerbe mög-
lich ist oder welche dieses Aufblühen begünstigen. Alles Uebrige muss
nothwendig der Selbstthätigkeit der Einzelnen überlassen bleiben.
Für die Kunstgewerbe repräsentirt das Musterschutzgesetz, ich möchte
sagen, die negativ wirkende Seite-der Staatsthätigkeit, weil durch das-
selbe verhindert werden soll, dass Geschmack und Kunstsinn Anderer aus-
gebeutet werden; die andere positive Seite dieser Thätigkeit verkörpert
sich in den Anstalten, welche den Geschmack und Kunstsinn wecken und
fördern und ihnen das nöthige Material an Vorbildern zuführen sollen,
den Kunstgewerbeschulen und Museen für Kunst und lndustrie.
Insbesondere in dieser letzteren Hinsicht ist bei uns in jüngster Zeit
sehr viel geschehen; ein sprechender Beweis hiefür ist der Platz, von
welchem aus ich die Ehre habe, zu Ihnen zu sprechen. Und wahrlich, die
auch im Auslande allgemein anerkannte und uns mit gerechten Stolze
erfüllende Entwicklung so mancher Zweige der österreichischen Kunst-
industrie, sie ist zum grossen Theile das Verdienst der Männer; welche be-
scheiden und geräuschlos in diesem Hause wirken.
Gerade aber die Erfolge, welche wir in jüngster Zeit erkämpft haben,
dürfen uns nicht bewegen, die Augen zu schliessen und auf unserem bald
verwelkenden Lorbeer auszuruhen. Das deutsche Musterschutzgesetz, sowie
die positive Thätigkeit der deutschen Regierung werden bald eine bedeu-
tende Concurrenz für uns schaffen. Dem gegenüber dürfen wi nicht rasten,
wie es auf manchen Gebieten den Anschein hat, und ins sondere der
Umstand, dass unser Musterschutzgesetz verbesserungsfähig sein mag, ist
kein Grund dafür, dass es überhaupt so wenig benützt wird. Letzteres
aber ist eine traurige Thatsache. Der Umstand zwar, dass in den Spren-
geln vieler Handelskammern seit dem Bestande des Gesetzes npch gar kein
Muster registrirt wurde, würde nicht viel beweisen, denn zahlreiche öster-
reichische Länder wie insbesondere die Alpenländer, Dalmatien und Gali-
zien besitzen eben gar keine oder doch nur eine ganz unbedeutende Kunst-
industrie. Aber auch in Niederösterreich, Böhmen, Mähren, Schlesien ist
der Gebrauch des Gesetzes ein verhältnissmässig schwacher, und die Zahl
der registrirten Muster eine geringe.
Aus dieser Erscheinung geht hervor, dass entweder nur wenige
Originalmuster im lnlande erzeugt werden oder dass man zu nachlässig
ist, um von dem gebotenen Schutze Gebrauch zu machen.
Anfangs berief man sich zur Rechtfertigung dieser Erscheinung auf
die allzu hohen Registrirungsgebühren und diese beliefen sich in de That
ursprünglich auf zehn, später auf fünf Gulden für jedes Muster. Seit dem
Jahre 1865 aber beträgt diese Gebühr nur mehr fünfzig Kreuzer und die
Zahl der Registrirungen hat sich dennoch nicht vermehrt.
Das ist eine traurige Erscheinung, mag der Grund hievon wekher
immer sein. Noch trauriger aber ist es, wenn Handelskammern industrieller
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Bezirke constatiren, dass die Industriellen ihres Sprengels es vorziehen,
ausländische Muster nachzumachen, anstatt selbst solche zu produciren.
Bereits früher habe ich darauf hingewiesen, dass die Thätigkeit des
Staates zwar die äusseren Bedingungen für die Thätigkeit seiner Bürger
herstellen, diese Thätigkeit begünstigen und fördern, aber niemals ersetzen
könne. Die industrielle Blüthe eines Landes können allein Fleiss und Aus-
dauer seiner Bewohner herbeiführen; das Gesetz für sich allein kann dieses
Resultat nie und nimmer zu Stande bringen. Das französische Musterschutz-
gesetz ist wahrscheinlich das mangelhafteste, weil das älteste von allen,
und doch ist die französische Kunstindustrie die bedeutendste und fortge-
schrittenste von allen. Wir sind allzusehr gewohnt, die Hände in den
Schoss zu legen und alles Unheil, das uns betriEt, der jeweiligen Regie-
rung in die Schuhe zu schieben und von ihr allein Hilfe zu erwarten.
Diese Gesinnung muss sich ändern. Die jüngsten Ereignisse auf wirth-
schaftlichern Gebiete haben uns schrecklich klar gemacht, dass Sprünge
in der volkswirthschaftlichen Entwicklung niemals zum Heile gereichen
und dass auch die Börse nicht im Stande ist, allgemeinen Wohlstand zu
verbreiten. Dazu kann uns nur ernste ausdauernde Arbeit verhelfen.'
Es wird darüber geklagt, dass unsere Industrie schon durch den
Mangel an Capital, sowie durch die I-Iöhe des Zinsfusses an der erfolg-
reichen Concurrenz mit dem Auslands gehindert sei. Mag dem immerhin
so sein, daraus folgt nur, dass wir trachten müssen, unsere Industrie ins-
besondere auf solchen Gebieten auszubilden, wo nicht die Grösse des
investirten Capitales das entscheidende ist. Und das ist insbesondere bei
der Kunstindustrie der Fall. Unser Bestreben muss darauf gerichtet sein,
unseren Erzeugnissen eine solche Gestalt zu geben, welche sie dem Aus-
lande begehrenswerth und preiswürdig erscheinen lässt. Wie der kleine
Industrielle im Stande ist, durch den guten Geschmack seiner Erzeugnisse
mit dem Grossindustriellen zu concurriren, ebenso gestaltet sich dieses
Verhältniss auch zwischen capitalarmen und capitalreichen Ländern. Trotz
Capitalsrnangel und hohem Zinsfusse kann es uns also immerhin gelingen,
auf dem höchsten Gebiete der industriellen Tliätigkeiten, in der Kunst-
industrie, eine bedeutende Stellung zu erringen und zu behaupten.
Gewiss ein anstrebenswerthes Ziel. Um es aber zu erreichen, dazu
gehört ausser dem Talente, an welchem es bei uns nicht mangelt, Ernst,
ausdauernder Fleiss und Geschäftsmoral. Gerade diese letztere ist es vor-
nehmlich, welche durch das Musterschutzgesetz gefördert werden soll.
Die Aufgabe unserer Industriellen wird demnach darin bestehen, sich
der ihnen vom Staate zu ihrem Schutze und zu ihrer Ausbildung gebo-
tenen Mittel zu bedienen und an dieser letzteren mit sittlichem Ernste
und Ausdauer unausgesetzt zu arbeiten. Erst durch ein solches Streben
wird die nothwendige Ergänzung geschaffen für die Thätigkeit des Staates
und also auch für den von ihm gewährten Musterschutz.
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Fnulnohule für Tlumlldustrla In Znaln.
Am und 9. September l. J. stellte die Facbschule für Thonindustrie und ver-
wandte Gewerbe gemass dem Programme Nr. dieser Lehranstalt die im Schuljahre 1877
verfertigten Schülerarbeiten aus.
Die Studien der Facbscbüler waren in einer Weise ausgestellt, dass der systema-
tische Lehrgang, welcher bei dem Unterrichte eingehalten wird, dem Publicum dar-
gelegt wurde.
Im Eingangszimmer der Schule wurden dem Beschauer die Zeichnungen der Ele-
mentarclasse, welche Knaben von I3 bis 15 Jahren besuchen, vorgeführt.
Die Aufgabe dieser Abtheilung ist, die Schüler mit den Elementen der geometri-
schen Anschauungslehre vertraut zu machen; der Unterricht ist dem Programme ent-
sprechend und, wie aus den ausgestellten Zeichnungen ersichtlich war, ein Massenunter-
richt, Dieser wird so weit geführt, dass die Schüler bereits in den Sommermonaten selbst
gezeichnete geometrische Ornamente mit einfachen Tonen anlegen.
An die Arbeiten der Elementarclasse reihten sich die der Fachzeicbenclasse.
In dieser Abtheilung der Fachschule erlernen die Zöglinge das Zeichnen nach
ausgeführten Vorlagen und Gypsmodellen; es werden Gefassformen gezeichnet und die-
selben von den weiter fortgeschrittenen Schülern und Schülerinnen decorirt.
Die ornamentalen Zeichnungen werden mit Blei, Feder und Farbe, die figuralen
mit Kreide, und zwar in verschiedenen Manieren durchgeführt.
Den Arbeiten der Fachzeichenclasse folgten die der Modellir-Abtheilung.
in diese Classe können nur jene Schüler eintreten, welche mindestens die Ele-
mentarclasse dieser Lehranstalt mit gutem Erfolge frequentirt haben. Der Modellir-
unterricht wird in folgender Weise geleitet
Die Schüler beginnen mit dem Wachsbossiren nach einfachen Gypsrnodellen und
geheri endlich, nachdem sie sich die Wachstechnik zu eigen gemacht, zum Thonmodelliren
über, und zwar in der Weise, dass das Modelliren nach Zeichnungen und eigenen Ent-
wurfen als letzte Aufgabe dieser Abtheilnng erscheint.
Der gesammte Unterricht an dieser Lehranstalt bezweckt, für Znaim tüchtige, prak-
tische Arbeiter heranzubilden; um dies aber zu erreichen, wird dem theoretischen Unter-
richt ein Hauptgewicht beigelegt, folglich werden nur jene Schüler, welche im Modelliren
oder Zeichnen und in Chemie Erspriessliches leisten, zur Durchführung einzelner prak-
tischer Arbeiten zugelassen.
In einem wöchentlichen vierstündigen Chemie-Unterricht erwerben die Schüler die
Kenntniss der Materialien wie auch der chemischen Processe, welche bei Erzeugung der
Thonwanren vor sich gehen.
Ebenso wird den Schülern die Erzeugung der wichtigsten Glasuren, Farben und
Flüsse gelehrt.
Auch bemalte und plastisch decorirte Faycncen waren ausgestellt, wovon erstere
an der Schule gemalt und gebrannt, letztere wohl inFabriken erzeugt, anider Fachschule
aber modellirt wurden.
Die ausgestellten Gegenstände waren Steingut-Fayeneen, die Farben in die Glasur
durch Scharffeuer, nahezu Weissglühhitze, eingebrannt, folglich in derselben Technik er-
zeugt. wie sie Frankreich in höchst routinirter Weise herstellt.
Die Mehrzahl der ausgestellten praktischen Arbeiten ist für die im Jahre 1878
stattfindende Pariser Ausstellung bestimmt.
Da die Znnimer Fachschule auch auf die verwandten Gewerbe, d. h. auf alle jene,
welche den artistischen Unterricht nothwendig haben, Rücksicht nimmt, so erklärt sich,
dass auch eine Reihe geometrischer und Bauzeichnungen ausgestellt waren, welche klar-
legten, dass die Schule bemüht ist, nicht nur auf die Thonindustrie, sondern auch auf
die übrigen Gewerbe Einfluss zu nehmen.
Bei dem im Aufblühen begritfenen Fachgewerbeschulwesen ist die Art der Unter-
richtsmethode überhaupt die schwer zu lösende Aufgabe, insbesondere bei jenen Schulen,
welche Gewerbe vertreten, die zur ordentlichen und erfolgreichen Ausübung bedeutende
theoretische Bildung erfordern.
Ein lneinandergreifen der Theorie und Praxis muss bei dem Fachgewerbeunterricht
unbedingt stattfinden. Die in der Ausstellung dargelegten Resultate zeigen, dass die Schule
einen massvollen Weg einschlägt, und es darf der Unterricht in diesem seinem natur-
gemassen ruhigen Entwicklungsgange nicht um eine Linie breit abirren.
Schlicsslich sei bemerkt, dass die Fachschule im Schuljahre 1877 von x06 Schü-
lern, 18 Schülerinnen, 88 Lehrlingen und Gehilfen, wovon Mädchen, Gehilfen und
zu Lehrlinge Tagschüler waren, besucht wurde.
169
Ausstellung in Amsterdam.
Die internationale Jury in Amsterdam hat folgenden Oesterreichern
Auszeichnungen zuerkannt
Preisfrage III. Gascandelaber. I. Preis Ludwig Wilhelm in Wien;
Mitarbeiter-Medaille Prof. Jos. Storck. II. Preis Albert Milde in Wien.
Preisfrage V. Speisezimmer-Einrichtung. Ehrenvolle Erwähnung
H. Irmler in Währing.
Preisfrage VII. Wohnzimmer-Teppich. I. Preis Ph. aas Söh ne,
Wien; Mitarbeiter-Medaillen Prof. Jos. Storck, F. I-Iatzing er.
Preisfrage VIII. Kronleuchter. I. Preis Dziedz nsky 8x I-Ia
nusch in Wien; Mitarbeiter-Medaille Prof. Jos. Storck.
Preisfrage IX. Emaillirte Schreibtischgarnitur. I. Preis ied
ky 81 Hanu in Wien; Mitarbeiter-Medaille Prof. Jos. k.
II. Preis Jäger 8c Thiel in Wien; Mitarbeiter-Medaillen Prof. Friedr.
König, Architekt R. Feldscharek.
Preisfrage XI. Ehrenbecher. I. Preis Karl L. Lustig in Wien;
Mitarbeiter-Medaillen Prof. Jos. Storck, Graveur Jos. Zapf. Ehrenvolle
Erwähnung Karl I-Iaas in Wien; Mitarbeiter-Med. Prof. Jos. Storck.
Preisfrage XII. Damenschmuck-Garnitur. Ehrenvolle Erwähnung
Josef Bacher in Wien.
Preisfrage XV. Damast-Tafeltuch. I. Preis Regenhart 8c Ray-
rnann fin Wien; Mitarbeiter-Medaille Prof. Jos. Storck. Ehrenvolle
Erwähnung Job. Garber Sohn in Wien.
Preisfrage XVIII. Bucheinband. I. Preis Ign. Urb. Kölbl in Wien.
Ehrenvolle Erw. Pollak 8c Joppich in Wien; Mitarbeiter-Medaillen
Prof. Jos. Storck, Prof. Oscar Beyer, Architekt F. Gross. Ehrenvolle
Erwähnung F. Rolling er in Wien; Mitarbeiter-Mai Prof. J. Storck.
Preisfrage XIX. Schrnuck-Cassette. I. Preis. I-Ians Macht in Wien;
Mitarbeiter-Medaille Architekt Kühn in Graz.
Preisfrage XXI. Gestickte Tischdecke. I. Preis Karl ni mit
A. Fix und Luckschanderl Chwalla in Wien. Ehrenvolle Er-
wähnung Kunststickereischule des k. k. I-Iandelsrninisteriurns in Wien;
Mitarbeiter-Medaille Prof. Jos. Stor ck.
Preisfrage XXII. Gestickter Salonstuhl. I. Preis Karl Giani mit
A. Fix und Luckschanderl 8c Chwalla in Wien.
Preisfrage XXV. Vorlegeblätter für Kunst und Gewerbe. II. Preis
R. v. Waldheim in Wien.
KLEINERE MITTHEILUNGEN.
Geschenk an das Museum. Das h. Unterrichtsministerium hat
sich veranlasst gefunden, die vom Bildhauer Herrn Victor Tilgner im
Auftrage desselben Ministeriums angefertigte Terracottabüste des Herrn
1.76
Oberbaurath Heinr. v. Ferstel, des Architekten" des Museums und der
Kunstgewerbeschule, dem Museum zu schenken. Dieselbe wird in dem
keramischen Saale aufgestellt werden, in welchem bereits eine Reihe von
vortrefflichen Terracottabüsten sich befinden, welche ganz geeignet sind,
Bildhauer auf die Bedeutung der Terracottatechnilt hinzuweisen.
In dem Atelier desselben Künstlers befinden sich gegenwärtig meh-
rere mit der genannten Kunsttechnik in Verbindungstebende Werke. Vor
Allem ziehen die Vorarbeiten für die lebensgrosse Portrlitfigur des Kaisers
die Aufmerksamkeit auf sich, welche, in Terracotta ausgeführt, auf die
Pariser Ausstellung gelangen soll. Das Haupt ist unbedeckt, die Porträt,-
ähnlichkeit, nicht blos des Kopfes, sondern der ganzen Gestalt, eine frap-
pante. Da es dem Künstler ermöglicht wurde, den Kopf nach der Natur
zu modelliren, so erwartet man auch von einem Künstler wie Tilgner
eine vorzügliche Leistung. -Die grosse Brunnengruppe, welche, für den-
selben Zweck bei Tilgner von Sr. Majestät bestellt, in Thon modellirt
wurde, ist gegenwärtig bereits bei dem Erzgiesser Hohtnann, demselben
Erzgiesser, der auch mehrere Porträtbiisten Tilgners gegossen hat, die
schon in verschiedenen Ausstellungen Anerkennung gefunden haben.
ln der jüngsten Zeit sind einige Porträtbtlsten von Damen aus den Kreisen
der Aristokratie und die Porträtbllste des Professors v. Angeli bestimmt
für Ausführung in Bronze rnodellirt worden.
Weihnachts-Ausstellung. Für die diesjährige Weihnachts-
Ausstellung im Oesterr. Museum werden die Anmeldungen vom 20. Sep-
tember bis zum 8. November angenommen. Die Meldungen sind zu
richten an den Vicedirector Regierungsrath v. Falke schriftlich ',oder
mündlich in den Stunden von 12 bis Uhr. Vom 13. bis zum 17. No-
vember findet die Zuweisung der Plätze statt; die Uebernahme der Gegen-
stände erfolgt vom 20. bis zum 24. November, die Eröffnung der Aus-
stellung am 2. December, ihr Schluss am 6. Januar des Jahres 1878.
Die übrigen Bestimmungen bleiben wie früher, nur entfällt dieses Jahr
das Anerkennungs-Diplom. Neben der Weihnachts-Ausstellung werden
vom 1. November an solche Gegenstände zur Ausstellung übernommen,
welche für Paris bestimmt sind. Um den Wünschen der Kunstindustriellen
Rechnung zu tragen, finden für diese Gegenstände keine weiteren Auf-
nahmstermine statt; sie können ausgestellt werden, je nachdem und sobald
sie fertig werden, doch versteht es sich von selbst, dass sie den Zwecken
und Anforderungen des Museums entsprechen müssen.
Programm der Vorlesungen im Winter 1877178. Am 8. No-
vember Hofrath v. Eitelberger Kunstgewerbliche Zeitfragen; 22. und
29. Novbn, 6. und 13. Decbr. Reg-Rath ,v. Falke Costlimgeschichte
des Mittelalters; 20. Decbr. Reg-Rath Exner Joh. Beckmann als Be-
griinder der Technologie; 27. Decbr., 3. und 10. Januar Custos Dr. Ja-
nitschek Die Gesellschaft der Renaissance in Italien im Verhältniss zur
Kunst; 17. Januar Prof. v. Lützow Das Wiener Kunstleben unter Maria
Theresia; 24. und 31. Januar Prof. Dr. Bauer Ueber Glas; 7. und
14. Febr. Prof. Dr. Tschermak Ueber Perlen und Korallen; 21. Febr.
Ober-Baurath Schmidt Ueber das Rathhaus; 28. Febr. Prof. Ben ndorf
Ueber Mykenae; 7. März Prof. Marchet Ueber gewerbliche Schieds-
gerichte.
Die historische Ausstellung der k. k. Akademie der bil-
denden Künste Wien 1977. Soeben sind in Wien bei A. Holder
die Aufsätze über diese Ausstellung, welche in der Wiener Abendpost
i7i
abgedruckt waren, in einem Büchlein von 274. Seiten erschienen. Sie
sind aus der Feder jüngerer Kunstgelehrten, der Herren Dr. A. llg,
Prof. A. Hauser, Dr. R. Vischer, Dr. Hartmann-Franzenshuld,
Kabdebo, Dr. Friedr. Kenner und Custos A. Schäffer, und ver-
danken ihren Ursprung dem Bedürfnisse, das kunsthistorische Material,
welches in dieser Ausstellung in reicher Weise aufgespeichert war, fest-
zuhalten, da gerade die historischen Daten über die österreichische Kunst
weder reichlich Hiessen noch leicht zugänglich sind. Dieser Zweck dürfte
durch dieses Buch vollständig erreicht worden sein und Herr Dr. llg, der
mit besonderer Liebe und mit Erfolg sich dem Studium der heimischen
Kunst zuwendet, hat sich durch die Leitung und Redaction dieser Publi-
cation ein namhaftes Verdienst erworben; denn es war keine leichte Auf-
gabe, inmitten der Ausstellungsthätigkeit auch diese literarische Publication
durchzuführen.
2736811011 des Museums. Die Sammlungen des Museums wurden im Monat
Septern er von i5.t44, die Bibliothek von 725 Personen besucht.
Personalien Director v. Eitelberger und Regierungsrath Kosch letzterer
als Juror haben sich im Laufe des September nach Lemberg zur Lnndesausstellung be-
geben. Herr Custos Chmelarz unternahm eine Studienreise nach Italien.
Oenn-alcommission für Kunst- imd historische Denkmals. Der Minister
für Cultus und Unterricht hat den Professor der Kunstgewerbeschule des Museums für
Kunst und lndustrie Ferdinand Laufberger, den Custos der kunsthistorischen Hof-
museen Franz Schestag, den Professor an der Akademie der bildenden Künste Josef
Mathias Trenltwald und den Hofconcipisten des Haus-, Hof- und Staatsarchives Dr.
Gustav Winter zu Mitgliedern der Centralcommission für Kunst- und historische Denk-
male ernannt.
Tin-bains Erzguee des Zumbuschsohen Prometheus. Seit einigen Wochen
ist im Oesterr. Museum die Kolossalfigur des Prometheus, modellirt von Professor
C. Zumbusch, in Bronze gegossen von dern Wiener Erzgiesser Herrn Turbain, aus-
gestellt. lst es schon an und für sich selten, dass ein Erzguss von grösseren Dimen-
sionen vor die Oefientlichkeit tritt, so ist das Werk selbst durch die gelungene Ausfüh-
rung doppelt interessant und verdient in hohem Grade die Aufmerksamkeit aller Kunst-
freunde. Diese Figur des Prometheus, vnll dramatischer, lebendiger Wirkung, ist ein
Theil des Wiener Beethoven-Monumentes. mit dessen Ausführung Professor C. Zumbusch
betraut wurde, und hat die Bestimmung, als Figur auf der einen Seite des Postamentes
aufgestellt zu werden; auf der anderen Seite soll eine Victoria demselben Zwecke dienen.
Das Postament selbst ist von sieben freistehenden Genien umgeben, welche die sieben
Symphonien Beethovens reprasentiren. Das, was wir diesmal ausgestellt sehen, ist nur
ein Bruchtheil der grossen Conception, welche geeignet ist, den grossen Musiklieros in
Wien durch ein würdiges Denkmal zu feiern. Doch ist dieser Prometheus im Oesterr.
Museum nicht als selbstständiges Kunstwerk, sondern als Bronzeguss ausgestellt und als
solcher muss derselbe gegenwsrtig betrachtet werden. Die Kolossalligur des Prometheus
ist im Rohgusse ausgeführt und zwar ohne dass an irgend einem Theile die Ciselirung
angewendet worden wäre. Jeder, der diesen Guss mit einiger Aufmerksamkeit betrachtet.
wird sehen, dass die künstlerische Arbeit, speciell die Modellirung und die Zeichnung,
Vüllstdndig zum Ausdrucke gekommen ist. Von den mächtig bewegten Haaren des
schmerzdurchfurcbten Hauptes bis herunter zur Zehe sieht man deutlich die Hand des
Künstlers, und so sorgfälti und genau ist dieser Guss durchgeführt, dass die Feinheiten
der Modellirung und die igenthümlichkeiten der Zumbusch'sclien künstlerischen Vor-
tragsweise ganz zur Geltung kommen. Eben dieser Eigenthümlichkeiten wegen muss der
Guss als ausgezeichnet gelungen betrachtet werden und findet thatsfichlich auch in allen
Künstlerkreisen die allgemeine Anerkennung. Man kann ohne alle Uebertreibung sagen,
dass, so lange das Oesterr. Museum existirt, ein so vorzüglicher Bronzeguss noch nicht
zur Ausstellung gekommen ist. Zudem ist zu bemerken, dass die Gußstarke eine relativ
sehr geringe ist und dass das Gewicht ungeachtet der kolossalenpimensionen nur Soo Kilo
betragt. Zu allen Zeiten ist ein Erzgusswerk alsein künstlerisches Ereigniss betrachtet
worden und da es nun einem osterreichischen Erzgiesser gelungennst, etwas ganz Vorzüg-
liebes auf diesem Gebiete geleistet zu haben, so ist nicht zu zweifeln, dass die gerechte
Würdigung und Anerkennung in den weitesten Kreisen dem Erzgiesser Herrn Turbain
zu Theil werden wird.
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Weltausstellung 1878 in Paris. Die Theilnahme der indu-
striellen Kreise Oesterreichs an der nächstjährigen Weltausstellung in Paris
ist eine derartig rege geworden, dass der der österreichischen Abtheilung
zugewiesene Raum durch die bei der k. k. Centralcommission für diese
Weltausstellung eingelaufenen Anmeldungen fast um das Dreifache liber-
schritten ist, indem 8776703 Quadratmeter angemeldet wurden, während
nach Abzug des unumgänglich nötbigen Bewegungsraumes nur 3063 Qua-
dratmeter zur Verfügung stehen. In Folge dessen musste seitens der
k. k. Centralcommission eine Reduction der angemeldeten Raumansprliche
durchgeführt werden. In den einzelnen Gruppen ergeben sich zwischen
dem angemeldeten und vorhandenen Nettoraume folgende Verhältnisse
Gruppe II Erziehung und Unterricht, Material und Verrichtungen der
freien Künste, angemeldet t164'739 Quadratmeter, verfügbar 3375
Quadratmeter; Gruppe III Einrichtungsstücke und Zugehör, angemeldet
zo05'33r Quadratmeter, verfügbar 667'5 Quadratmeter; Gruppe IV
Gewebe, Kleidung und Zugehör, angemeldet 872'925 Quadratmeter, ver-
fügbar 667'5 Quadratmeter; Gruppe Industrien der Urproduction,
rohe und bearbeitete Producte, angemeldet t942'o45 Quadratmeter, ver-
fügbar 337'5 Quadratmeter; Gruppe VI Werkzeuge und Verrichtungen
der mechanischen Industrien, angemeldet 3227753 Quadratmeter, ver-
fligbar 702 Quadratmeter; Gruppe VII Nahrungsproducte, Gruppe VIII
Landwirthschaft und Fischzucht und Gruppe IX Gartenbau, angemeldet
463'591 Quadratmeter, verfügbar 324 Quadratmeter.
Fachaohule in Wall-Meserltaoh. Nach einem geschlossenen Uabereinkommen
besorgt vom I. September angefangen das Consortium für Iandwirthschaftlicheund ge-
werbliche Unternehmungen in WalL-Meseritsch, registirte Genossenschaft mit beschränkter
Haftung, den commerciellen Betrieb der kunstgewerblichen Fachschule in W.-Meseritsch
auf gemeinschaftlichen Gewinn und Verlust mit dem Handelsministerium.
Der Rudolf-Brunnen in Innsbruck. Zur bleibenden Erinnerung an die vor
500 Jahren durch Rudolf den Stifter vollführte Vereinigung Tirols mit Oesterreich ist
am zg. September zu Innsbruck der neu errichtete monumentale Rudolf-Brunnen, zu dessen
Herstellung der Kaiser bekanntlich den Betrag von 10.000 H. gespendet hat, feierlich ent-
hüllt worden. Der Entwurf zu dem Brunnen rührt von Dombaumeister Schmidt her.
In der Mitte des Bassins erhebt sich auf hohem Steinpostarnente die eherne, überlebens-
grosse Statue Rudolf des Stifters, mit Mantel und Krone angethan. Oberbaurath Schmidt
stellte diese Skizze dem Comite unentgeltlich zur Verfügung und liess auch alle Modelle
für die Brunnenverzierungen in seinem Atelier auf eigene Kosten herstellen. Die Statue,
vom Bildhauer .IosefGriesemann in lmst modellirt, wurde in der k. k. Kunsterzgiesserei
in Wien gegossen; sie ist Fuss, das marmorne Postament 28 Fuss Zoll hoch, das
bronzene Capital desselben ist von acht Wappenschildern umsäumt und jede der vier
Seiten des Postaments ist mit je einem Lüwenkopf und einem Drachen aus Erz als Wasser-
speier geziert. An den vier Ecken des Bassins halten eherne Greifen als Bannerträger
Wacht. Der Brunnen und das Postament sind aus röthlichem, weissgeädertem Marmor
aus den Marmorbrüchen bei Lofer an der salzburg-baierischen Grenze hergestellt.
Oonourrenzq Auf das vom Dresdener Kunstgewerbeverein s. Z. versendete Preis-
ausschreiben sind 115 Entwürfe eingegangen, welche jetzt im Gebäude der dortigen Kunst-
gewerbeschule ausgestellt sind. Von der ersten Aufgabe, "einfacher Stuhl- 23 Bewerber,
sind prämiirt I. Preis Herren Ihme und Stegmuller, Berlin; II. Preis Herren Gi-
rard und Rehländer, Wien; III. Preis Herrn Otto Fritsche, München. Zweite Auf-
gabe, vTapetenmuSteru 1x Bewerber I. Preis Herr Otto Malke, Dresden; II. Preis
Fräulein Helene Wuttig, Stettin. Dritte Aufgabe, i-Leuchter- 66 Bewerber I. Preis
Herrn Paul Stotz, München; II. Preis Herrn Otto Fröhlich, Hanau. Ausserdem wurden
im Ganzen to Anerkennungsdiplome ausgetheilt.
lllbllverllg du Ounrr. lnnunn.
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