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MITTHEILUNGEN
K. K. IIESTEHR. MUSEUMS
FÜR
KUNST UND INDUSTRIE.
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III
MONATSCHRIFT FÜR KUNSTGEWERBE.
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NEUE. FOLGE. DNITTAEIR JAHRGANG. HEFT X.
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WIEN 1888.
UFIÜHWETIFQPFIUITUIFPIII IIFFIPIFIU PIWIFWPPIPI FIWIIFII VIII?
COMMISSIONS-VERLAG VON CARL GEROLUS SOHN.
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ISIS llllliillll
Yerlag von Carl Gero1d's Sohn in Wien.
Hundert Jahre-KunSlEßSßhiahtq wmns
1788 1saa..P
seit daran Bestand.
am Festschrift zur Säcularfeier der Poxuiopsgeselisgilift der Hilaanilek Küistler
Von
Dr. Cyriak Bodenstein.
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Alt-Wien in Bild und Wort.
Herausgegeben vom Wiener Alterthumsverein und von der Redaction des
"lllustrirten Wiener Extrablatt".
Redigirt von
Dr. Albert Ilg.
gr. Folio. Lieferung Blatt in M. 20 Pf.
Dia Salzunßen las Rßgßnshurgßr Slelmnatzßntavgß
im Jahre 1459
auf Grund der Klaqenfurier Stainmetzen- und Mauitarordnurii; 'von l628.
Dr. Josephoirliieuwirth,
Privatdoccnl der Kunslgcschichw der deutxrhen Universität in Prag.
gr. S". geh. M.
MITTHEILUN GEN
DES
K. K. OESTERREICH. MUSEUMS
FÜR
KUNST UND INDUSTRIE.
Monatschrift für Kunstgewerbe.
Herausgegeben und redigirt durch die Direclion des k. k. Oeaterr. Museums.
Im Commissionsverlag von Carl Gerolnfs Sohn in Wien.
Abonnementspreis per Jahr ü. 4.-
Nr. 34. 277. WIEN, October x888. N. F. III. Jahrg.
lnhnlt Vorbemerkungen zum neuen Programm der Kunstgewerbeschule. Von 1. v. F. Die Kunst-
gewerbe-Auaslellung in München. Von J. v. Falke. Texlile Hausincluxlrie im Bregenzer
Walde. Von Dr. A. Riegl. Angelegenheiten des Oesterr. Museums und der mit demselben
verbundenen Institute. Liternlurberichl. Bibliographie des Kunslgcwerbes. Notizen,
Vorbemerkungen zum neuen Programm der
Kunstgewerbeschule.
J. v. F. Als die Kunstgewerbeschule im Jahre 1867 gegründet
wurde, war sie in ihrer Art völlig neu. Man hatte, erst im Beginne der
reformatorischen Bewegung auf dem Gebiete des Geschmackes stehend,
nur unabweislich das Bedürfniss gefühlt, der Industrie einen neuen Stock
von Künstlern zu schaffen, der im Stande sei, mit der Zeit zu gehen,
die neuen Aufgaben zu verstehen und auszuführen. Auf welchem Wege
dahin zu gelangen sei, darüber lagen keine Erfahrungen vor, auBer etwa
die uns fremden, welche man bei der Schule des South-Kensington-
Museums gemacht hatte. Noch weniger vermochte man zu sagen, welche
Entwickelung die Schule nehmen würde, ob die erste Gestaltung der-
selben sich bewähren, ob sie genügen werde, ob sie verändert oder
erweitert werden müsste. Ueber alles das konnten erst die eigenen, in
ihr selber gemachten Erfahrungen entscheiden.
Es stellte sich bald heraus, dass zwar mit der Grundeinrichtung,
nämlich mit der Eintheilung nach den drei Künsten, der Malerei, der
Plastik und der Architektur, soweit sie eben der Industrie dienen, ganz
das Richtige getroffen sei, dass aber diese drei Abtheilungen allein der
Aufgabe, allseitig dem Gewerbe vollausgebildete Künstler zu erziehen,
nicht genügen könnten, wenigstens unter den Umständen nicht, wie sie
damals vorhanden waren und noch heute vorhanden sind. Es begann ja,
Jnhrg. 1888. I4
um nur Eines zu erwähnen, die Gründung der speciellen Faehschulen,
für welche die Kunstgewerbeschule die Lehrer zu bilden hatte. Es stellte
sich auch das Bedürfniss heraus, die Schule in directe Verbindung mit
der Industrie zu setzen, derselben in mancherlei Technik bereits praktisch
geübte Kräfte zuzuführen, andererseits aber auch erkannte man die Noth-
wendigkeit, sich das Schülermaterial für die Kunstgewerbeschule erst
vorzubereiten.
So entstanden nach und nach, wie gerade das Bedürfniss dringender
und dringender gefühlt wurde, auch wohl wie die passenden Lehrkräfte
sich darboten, erst die Vorbereitungsschule, dann die chemisch-technische
Versuchsanstalt, die Ateliers für Holzschnitzerei, für Emailmalerei, für
die feinere Technik der Metallarbeiten in Ciseliren, Treiben, Graviren,
für Radirung und zuletzt auch für Xylographie. Sie alle wurden, wie sie
entstanden, nach und nach der Schule angegliedert, ohne mit ihr in eine
systetnmäßige Verbindung zu treten. Dieser Gang der Dinge war natür-
lich, weil die Erfahrung ihn mit sich brachte; früher oder später musste
aber aus dem wie zufälligen Conglomerat ein Organismus werden.
Man machte aber noch andere Erfahrungen, welche mit den bis-
herigen Statuten nicht stimmten, Erfahrungen, mit denen sich die Noth-
wendigkeit herausstellte, Statuten und Lehrplan in einigen wesentlichen
Punkten zu ändern, die Aufgaben der Schule zu erweitern, andererseits
auch zu beschränken. Sie betrafen ebensowohl den eigentlichen Unter-
richt, wie insbesondere noch die Vorbereitungsschule und die chemisch-
technische Versuchsanstalt.
Diese Zustände, länger gefühlt und öfter beredet, gelangten im
Schoße des Aufsichtsrathes zur Besprechung, als unter dem gegenwär-
tigen Ministerium die Kunstgewerbeschule ihre eigene Inspection erhielt,
welche gegenwärtig aus dem Director von Engerth, Professor von Zum-
busch und Oberbaurath Köchlin, sämmtlich Mitgliedern des Curatoriums,
besteht. Ihre Berichte boten die Veranlassung dazu, und in Folge dessen
beauftragte das hohe Ministerium den Aufsichtsrath mit der Berathung
und Abfassung neuer Statuten und eines neuen oder, soweit nöthig,
veränderten Lehrplanes. Wie es in der Natur der Sache liegt, musste
der Lehrkörper selber zuerst zum Worte kommen und seine Erfahrungen,
Wünsche, Ansichten und Vorschläge zum Ausdruck bringen. Das geschah
in einer Reihe von Sitzungen des Lehrkörpers, aus denen ein Elaborat
hervorging, das wiederum dem Aufsichtsrath als Grundlage seiner Be-
rathungen und Vorschläge diente. Diese Berathungen, an welchen außer
den gewöhnlichen Mitgliedern des Aufsichtsrathes auch noch die Cura-
toren Oberbaurath Köchlin und Regierungsrath Professor Bauer theil-
nahmen, fanden im Laufe des letzten Winters statt. Der so entstandene
Entwurf sowohl der Statuten wie des Lehrplanes erhielt vollinhaltlich
die Zustimmung des hohen Ministeriums, die neuen Statuten wurden an
Allerhöchster Stelle genehmigt und beides, Statuten und Lehrplan, sofort
dem Druck übergeben, um, soweit es möglich ist, schon mit Beginn
dieses rteuen Schuljahres in Wirksamkeit zu treten. Erlass des hohen
Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 21. August 1888. Die
Leser unserer Zeitschrift finden dieses neue Programm als Beilage des
Octoberheftes der "Mittheilungem.
Wenn wir noch auf den Inhalt des neuen "Programms der Kunst-
gewerbeschule des k. k. Oesterr. Museums für Kunst und Industrien,
wie der Gesatnmttitel lautet, eingehen, so geschieht es nicht, um jede
Veränderung anzugeben, zumal solche nicht, die rein formeller Natur
sind. Für einige der wichtigsten Veränderungen aber können wir nicht
umhin, die Gesichtspunkte und Gründe anzugeben. Eine dieser Verände-
rungen betrilft, wie oben angedeutet worden, die chemisch-technische
Versuchsanstalt, die nunmehr unter der Bezeichnung wchemisches Labo-
ratoriumc ein integrirender Bestandtheil der Kunstgewerbeschule ge-
worden ist.
Mit Rücksicht auf die besondere Kraft, welche in der Person des
Chemikers Kosch zur Verfügung stand, war diese Anstalt als ein Institut
gegründet worden, welches der Industrie Aufgaben und Probleme lösen
sollte, wie sie deren in großer Zahl zu stellen hat. Die Anstalt erwies
sich aber in dieser Beziehung, wenn nicht als unfruchtbar, doch als
ungenügend, theils indem Aufgaben gestellt wurden, die überhaupt
unlösbar waren, theils indem für die wirkliche Erfüllung der wirklichen
Aufgaben ein ohne Vergleich größeres, mit reicheren Mitteln und Kräften
ausgestattetes Institut nothwendig gewesen wäre. Ein solches war, selbst
wenn die Mittel zur Verfügung gestanden, in den beschränkten Räumen
des'Museums unmöglich. Unter diesen Umständen stellte sich die zweite
Aufgabe der Anstalt, nämlich der Kunstgewerbeschule und insbesondere
dem keramischen und Emailliratelier, mit Technik, Material und Unter-
weisung zu Diensten zu sein, als die wirklich praktische und bedeu-
tungsvolle heraus. Die Veränderung, welche nun mit der Anstalt vor-
gegangen, hat diesen Zustand der Dinge acceptirt; sie stellt die Aufgabe
für die Schule in die erste Linie und jene Thätigkeit nach Außen, welche
im Großen die Anstalt doch nicht erfüllen kann, in die zweite. Sie ist
darum ein Theil der Schule selbst geworden, und ihr Vorstand tritt in
den Lehrkörper ein. Er erhält damit zugleich die Verpflichtung zu Vor-
Iesungen, deren Inhalt im Lehrplan genau präcisirt ist.
Eine zweite, noch bedeutendere Veränderung betrißt die Vorberei-
tungsschule. Sie vertauscht diese Benennung mit derjenigen einer nallge-
meinen Abtheilungc der Kunstgewerbeschule, erweitert die Gegenstände
des Unterrichtes und dehnt die Besuchszeit von drei auf vier Jahre aus.
Die Motive liegen in Folgendem. Die Vorbereitungsschule wir sehen
dabei von der Nebenaufgabe, Zeichenlehrer zu bilden, völlig ab hatte
bisher nur die Aufgabe, die Schüler und Schülerinnen im Zeichnen so
weit auszubilden, um mit der nöthigen Fertigkeit in die Fachabtheilungen
14'
208
der Kunstgewerbeschule eintreten zu können. Es hat sich aber im Laufe
der Jahre herausgestellt, dass eine Sichtung der Talente wünschenswerth
sei, damit nur wirklich begabte Schüler die Kunstgewerbeschule durch-
machen, um als wirkliche Künstler für das Kunstgewerbe in die Praxis
überzugehen. Die Industrie kann aber auch zeichnende Kräfte von min-
derer Begabung und minderer Ausbildung verwenden und vielleicht in
der Mehrzahl. Diese nun so weit auszubilden, als hiefür nöthig erscheint,
ohne sie doch die langen Jahre noch in der Kunstgewerbeschule fest-
zuhalten, das ist fortan die Aufgabe der nunmehrigen w-allgemeinen Ab-
theilungu. Es ist dabei vorzugsweise an Zeichner für das Textilfach
gedacht; sie sollen fortan von hier aus direct in die Fabriken übergehen
können. Inwiefern nun für sie die Lehrgegenstände erweitert worden sind
wir betonen dabei insbesondere die Stillehre und das Zeichnen und
Malen von Blumen darüber gibt der Lehrplan in ausführlicher Weise
die Auskunft.
Noch Eines wollen wir bemerken, das ist die im neuen Statut vor-
geschriebene Ernennung eines ständigen Directors statt des im zwei-
jährigen Turnus wechselnden. Ein solcher Wechsel ist vielleicht das
Richtige für eine Akademie der Künste, wo die Geschäfte des Rectors
mehr formeller Natur sind, das Wesentliche aber in der Individualität
der Professoren und in der freien Entwickelung der Schüler liegt. Gerade
hier wäre ein künstlerischer Zwang nicht am Orte. Ganz anders an
einer Kunstgewerheschule mit der Stellung einer Mittelschule, wo der
Unterricht bereits in früheren Jahren beginnt, die Zahl der Schüler
größer, die Talente im Durchschnitt geringer, die Ziele von praktischer
Art sind. Hier ist eine mehr einheitliche künstlerische Disciplin noth-
wendig, eine Leitung, welche strenge über den Gang der Bildung wacht
und das Ziel stets im Auge behält. Und eine solche Leitung ist nur
möglich, wenn sie eine ständige ist. -Es ist dabei nicht zu übersehen,
dass das neue Statut auch eine Ueberwachung der allgemeinen Abtheilung
durch Professoren der Fachabtheilungen anordnet, eine Anordnung, welche
aus demselben Motiv um der Einheit willen getroffen worden.
Alle diese Veränderungen -und andere, die wir unerwähnt lassen
sind aus den Erfahrungen von nunmehr zwanzig Jahren hervorgegangen.
Sie bedeuten also nicht Versuche, die sich erst erproben sollen. Und so
werden sie wohl für eine gute Reihe von Jahren vorhalten, bis der
Wechsel der Zeit wieder andere Bedürfnisse hervorruft.
Die Kunstgewerbe-Ausstellung in München.
Von J. v. Falke.
Uns gebricht es an Raum zu einem ausführlichen Berichte über
die deutsche Kunstgewerbe-Ausstellung in München. Ebensowenig aber
dürfen wir nach den Tendenzen unserer Zeitschrift ein Ereigniss von
solcher Bedeutung vorübergehen lassen, ohne dasselbe von einem all-
gemeinen Standpunkte aus zu würdigen, ohne insbesondere von der
gegenwärtigen Beschaffenheit des deutschen Kunstgewerbes Kenntniss zu
nehmen und zu geben.
Wenn man das, was diesen Sommer hindurch in München von
deutscher Kunstarbeit ausgestellt ist, richtig beurtheilen will, so muss
man mancherlei Dinge bedenken und einen relativen Maßstab anlegen.
Und zwar in doppelter Weise. Einmal ist es nicht das ganze Deutsch-
land, welches auf dem Plane erschienen ist. Es fehlt z. B. fast gänzlich
die rheinische Möbelindustrie, es fehlen ganze Provinzen aus dem Osten
und dem Norden, es ist das Elsass im Verhältniss zu seiner außerordent-
lichen lndustrie nur schwach vertreten. Wir legen aber auf diese Unvoll-
ständigkeit in quantitativer Beziehung nicht allzu großen Werth für die
Beurtheilung. Das Fehlende hätte allerdings die Masse der Gegenstände
vermehrt und vielleicht einen größeren Eindruck von der wirklichen
Production des deutschen Kunstgewerbes hervorgerufen, aber qualitativ,
was Stil, Geschmack, künstlerische Leistungsfähigkeit betriHt, wäre das
Urtheil kaum anders ausgefallen, als wir es aus dem Vorhandenen ge-
schöpft haben.
Zum andern, was die ästhetische Würdigung betrifft, so darf man
wohl nicht vergessen, dass das deutsche Kunstgewerbe sehr jung an
Jahren ist, dass sein Aufschwung erst von den Siebziger Jahren an datirt,
dass man daher, wenn man einen Vergleich ziehen will, diesen mit der
eigenen Vergangenheit anstellen muss. Es ist eine im Fortschritt begriffene
Kunstindustrie, welche wir zu beurtheilen haben, nicht eine, welche sich
einer langen und gesicherten Blüthe erfreut. Und von diesem Standpunkt
aus hat man sicherlich dem, was in der Münchener kunstgewerblichen
Ausstellung zu sehen ist, viel Gutes nachzurühmen.
Sprechen wir zuerst ein paar Worte vom Arrangement; es legt ja
auch das ein Zeugniss ab von dem fortgeschrittenen Urtheil in ästhe-
tischer Beziehung. Es war ein in seinem unregelmäßigen Grundplan
sehr ungünstiger Platz, der für die Ausstellung erwählt worden, ein lang
gestreckter Platz, in welchen die Gebäude von der Stadtseite so ver-
schieden und so tief einsprangen, dass sie in der Mitte nur Raum für
einen Corridor übrig ließen. Diese lange Stadtseite musste daher künst-
lerisch völlig aufgegeben werden, dagegen wurde von der anderen Seite
rnit Architektur, mit Benutzung der Allee, der wasserreichen lsar und
den gegenüberliegenden grünen Höhen ein solcher Gebrauch gemacht,
dass die Gesammtwirkung eine ebenso schöne wie großartige ist.
Innerhalb des auf diesem Grundplan entstandenen, ebenfalls ganz
unregelmäßigen Gebäudes sollten nun die deutschen Länder untergebracht
werden, räumlich jedes für sich, nicht in einer Ordnung nach den Ge-
genständen oder lndustriezweigen. Anfangs hatte man die Absicht, das
Princip der Anordnung in der Ausstellung von 1876 wieder aufzunehmen,
ZlU
nämlich jeden Gegenstand so aufzustellen, wie und wo er an seinem
Bestimmungsorte zu stehen käme, eine Anordnung, welche darauf hin-
ausläuft, den ganzen Raum in Wohnräume aufzutheilen und in diese
Wohngemächer Glas, Porzellan, Bronzen, Möbel und was "ihnen sonst
zukommt, wohnlich aufzustellen. Dieses Princip, wie wir schon in einer
Kritik jener früheren Münchener Ausstellung nachgewiesen haben, ist bei
jeder größeren Ausstellung undurchführbar. Es mag dem Laienpublicum
sehr freundliche Blicke gewähren, aber es schädigt vollkommen das
Interesse der Aussteller und der großen Aussteller zumal. Was würde
z. B. Lobmeyr dazu sagen, wenn man seine Ausstellung, welche jetzt
in ihrer Ganzheit den imponirendsten Eindruck macht und ein richtiges
Bild seiner außerordentlichen Leistungen und Bestrebungen abgibt, wenn
man sie durch zwanzig, dreißig oder mehr Zimmer vertheilen würde?
Oder würden die "Porzellanfabriken von Meißen und Berlin es sich
gefallen lassen, in gleicher Weise verzettelt zu werden?
Man ist daher sehr bald von dieser Absicht zurückgekommen und
hat es jedem Lande überlassen, auf dem ihm zugewiesenen Raume nach
seinem eigenen künstlerischen oder unkünstlerischen Belieben die An-
ordnung zu machen. Das ist nun freilich einigermaßen ungleichartig
und ungleichwerthig ausgefallen. Stellenweise drängen sich die Gegen-
stände, wie in ,der Badener und Württemberger Abtheilung, anderswo
lassen sie zu viel freien Raum, wie im Elsasser Gebiete; zuweilen ist
das Arrangement sehr gelungen, wie mehrfach in der Münchener Ab-
theilung oder in jenem hallenartigen Raume, welchen einerseits die Ber-
liner, andererseits die Meißener Porzellanfabrik begrenzt. Das Wunder-
lichste und Bizarrste im Arrangement haben die Nürnberger geleistet,
welche ihre Arbeiten künstlich in Grotten und Höhlen versteckt haben;
nicht einmal elektrisches Licht, das den ganzen Tag unterhalten werden
muss, hat sie hinlänglich sichtbar gemacht.
In dieser Beziehung macht die Ausstellung einen sehr gemischten
Eindruck. Dieser erste Eindruck bleibt auch, wenn man die einzelnen
Gegenstände aus künstlerischem Gesichtspunkt betrachtet. Man stößt
unleugbar auf sehr viel Gutes und findet andere Gegenstände, an denen
man nicht ohne Kopfschütteln vorübergeht.
Die erste Frage für Jeden, der diese Dinge in ihrer Entwickelung
verfolgt, ist wohl die wie steht es mit der "deutschen Renaissanceu?
Bekanntlich hat das deutsche Kunstgewerbe seit fünfzehn Jahren etwa,
insbesondere seit den Erfolgen der Ausstellung von 1876, sich diese
Stilart erwählt und mit gleichem Eifer und Geschick, man kann wohl
sagen durch das ganze Deutschland sich zu eigen gemacht. Mittlerweile
hat man ja geschrieben und gesprochen von Louis XIV. und Rococo,
und es schien noch vor Kurzem, als 0b das deutsche Kunstgewerbe in
voller Umkehr begriffen sei, als ob die deutsche Renaissance schon ein
verlassener Standpunkt sei und man mit vollen Segeln in den Geleisen
211
des Rococo einherfahre. Ist die Münchener Ausstellung eine Bestätigung
für diesen Umschwung? Der Eindruck, den wir von derselben empfangen
haben, sagt Nein. Und das scheint auch die Ansicht in den leitenden
Kreisen des Münchener Kunstgewerbes zu sein.
Allerdings gerade von München aus ist die Ausstellung mit Gegen-
ständen beschickt, ganzen Gemächern wie einzelnen Arbeiten verschie-
dener Kunstzweige, welche das Gegentheil zu beweisen scheinen, aber
eben hier lag ein besonderer Grund vor, gerade diesmal die franzö-
sischen Stilarten gewissermaßen in den Vordergrund treten zu lassen.
Der Grund liegt in den Kunstarbeiten, welche der verstorbene König
Ludwig II. eine Reihe von Jahren hindurch durch das Münchener Ge-
werbe hat machen lassen. Diese Arbeiten, überaus zahlreich und in ihrer
Art großartig, waren bisher dem Publicum verborgen und sind nun an
das Licht getreten und auf dieser Ausstellung erschienen. Eben jene
Kunstindustriellen aber, welche für den König arbeiteten, haben in der
gleichen Weise fortgefahren und eine Menge Gegenstände, welche bei
dern plötzlichen Tode des Königs unvollendet waren, nun fertig gemacht.
Auch das ist auf der Ausstellung erschienen. Und so ist es gekommen,
dass gerade in München und München beherrscht ja an Zahl und
Ausdehnung die Ausstellung dass gerade an diesem Ausgangspunkte
der deutschen Renaissance Louis XIV. und Rococo zu so glänzender
äußerlich glänzender Entfaltung gelangt sind.
Dieser Umstand eine locale Episode in der modernen Geschichte
des deutschen Kunstgewerbes ist wohl zu bedenken, wenn man sich
eine richtige Anschauung vom Stande der Dinge bilden will. Was
München sonst gesendet hat, trägt mit Vorliebe noch den bisherigen
Charakter die trauten Erkerstuben, die bunten Fenster, die Eisenarbeiten,
das Kupfergeschirr, der Goldschmuck, die decorativen Stickereien u. s. w.,
alle diese Dinge sind sich nicht untreu geworden. Und ebenso ist es mit
dem, was von allen Seiten aus deutschen Landen gesendet worden.
Sehen wir von der Berliner und der Meißener Porzellanfabrik ab, für
welche es ja nach der Natur und Geschichte ihres Materials keine deutsche
Renaissance gibt, so ist es immer noch diese Stilart, welche in der Kunst-
übung als die herrschende gelten muss. Alle Zimmer und Möbel, die von
Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Frankfurt, Magdeburg, Hamburg bis
nach Schleswig und Danzig hin gekommen sind, es ist dem Stile nach
immer dasselbe.
Wir betrachten diese Erfahrung als eine wohlthuende, auch für uns
in Oesterreich, weil mit dem Umschwung zu den französischen Stilarten
des achtzehnten Jahrhunderts unsere Holzindustrie gefährdet ist und alle
unsere Anstrengungen, welche wir Jahre lang durch Fachschulen, durch
Lehrwerkstätten, durch Lehrmaterial für Holzschnitzerei und Kunst-
tischlerei gemacht haben, illusorisch werden dürften. Wird in Deutsch-
land consequent an der Renaissance festgehalten werden, so wird auch
212
die Gefahr, von welcher sie gegenwärtig fbei uns bedroht ist, vor-
übergehen.
Damit ist nun freilich nicht gesagt, dass wir die Arbeiten selber,
wie wir sie in München auf der Ausstellung sehen, soweit sie dem
Mobiliar und der Wohnungseinrichtung angehören, in ihrem künstle-
rischen Charakter billigen oder loben wollen. Es liegt in allen diesen
Arbeiten ein gemeinsamer Zug, der auch den deutschen Originalarbeiten
aus der zweiten Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts angehört, der Zug
nach Uebertreibung, nach dem Zuviel des Guten. Zu viel Profilirung,
zu viel Ornament, zu viel Arbeit das alte Wort weniger wäre mehr
gewesen, ist gar häufig am Platze. Das schöne Maß, welches das Kunst-
werk erst zum vollendeten macht und es über den zeitlichen Werth zu
einem bleibenden für alle Zeiten erhebt, das ist es, was den deutschen
Arbeiten abgeht. Und das gilt nicht blos vom Mobiliar, wenn es auch
bei diesem am meisten in die Augen fällt. Das ganze deutsche Kunst-
gewerbe, wie es uns auf dieser Münchener Ausstellung entgegentritt,
macht uns den Eindruck, wenn wir mit den Leistungen von 1876 einen
Vergleich ziehen, als ob es außerordentlich viel gelernt hätte, und zwar
recht gleichmäßig durch alle deutschen Lande. Aber, des neu Erlernten,
des neuen Könnens froh, ergeht es sich in einer Anwendung desselben,
welche wohl seiner Leistungsfähigkeit, nicht aber seinem Geschmacke
Ehre macht. Das künstlerische Urtheil steht nicht auf der Höhe des
technischen Könnens. Vom volkswirthschaftlichen Standpunkt aus hat
das freilich auch seine gute Seite. Es weist auf einen, wenn auch künst-
lerisch unvollendeten, jedoch geschäftlich blühenden Zustand des Kunst-
gewerbes hin; es zeigt, dass demselben viele und bedeutende Aufgaben
gestellt werden, dass die Production, auch die reiche, ihren Absatz findet,
dass es nicht ein Kleingewerbe ist, welches für die Ehren der Ausstellung
die letzten und verzweifeltsten Anstrengungen macht.
Dieser gemeinsame Zug des Zuviel, der Ueberschreitung des Maßes
schließt natürlich nicht aus, dass die Ausstellung auch Gutes und Voll-
kommenes bietet. Wir rechnen nicht dahin die für König Ludwig ll.
gemachten Arbeiten, welche zum Theil mit Geschick erfunden und Hott
gemacht, zum Theil aber auch von äußerster Roheit in Geschmack und
Arbeit sind, wie z. B. die blauen Wände mit den aufgepappten goldenen
Ornamenten und Figuren. Wohl aber gehören zu den Ausnahmen die
Arbeiten der Berliner und Meißener Porzellanfabriken, deren Anblick uns
immer auf's Neue den Verlust der Wiener Fabrik bedauern lässt. Wir
rechnen auch dahin zahlreiche Goldschmiedarbeiten, sowohl von München
wie von den Sitzen der exportirenden Goldschmiedekunst im südwest-
lichen Deutschland. Es sind reine und schöne Arbeiten darunter, sowohl
in größeren Gegenständen, in Pocalen,Tafelaufsätzen und Ehrengeschenken,
wie im Gold- und Juwelenschmuck. Und wenn man das Ganze dieses in
überaus reichhaltiger Weise ausgestellten Zweiges der Kunstindustrie
Fit
prüfend überfliegt, welch' ein Fortschritt von den Arbeiten der Sechziger
Jahre zu denen von heute! ein Fortschritt, zu dem ich weiß nicht,
ob bedauerlicher oder erfreulicherweise in Wien gebildete Lehrer
und Künstler wesentlich beigetragen haben.
Aehnlich ist es in anderen Zweigen. Ich zweifle, ob Jemand noch
die einst viel gepriesenen Stickereien der Reutlinger Anstalt in Erinnerung
hat, Gegenstände der reizlosesten und gewöhnlichsten Art, ohne Sinn
für Farbe, ordinär in der Zeichnung, ohne jegliches künstlerische oder
technische Geschick. Wenn er sie noch in Erinnerung hat, so mag er
damit vergleichen, was sich auf der Ausstellung, beispielsweise gesagt,
von Stickereien aus München oder Karlsruhe befindet. Die Stickerei ist
etwas total Anderes geworden; sie hat sich aus Geschäft und Dilettan-
tismus zu einer Kunst erhoben, ein Verdienst, von dem sich Wien
wiederum ein gut Theil zuschreiben mag. Die Lehre, die von hier aus-
gegangen, ist in Deutschland auf guten Boden gefallen und die Saat ist
aufgegangen. Man kann sie noch für unreif erklären, aber sie geht der
Blüthe entgegen. Der Werth des heutigen deutschen Kunstgewerbes ist
ein relativer, wir geben das zu, wir begreifen den Mangel an Entzücken
über die ausgestellten Gegenstände von Seiten derjenigen, welche die
Sachen auf dem absoluten Standpunkt betrachten, den Fortschritt aber,
die hochbedeutende Entwickelung wird Jeder zugestehen müssen, der
sich der deutschen Arbeiten auf unserer Ausstellung von 1873 oder auf
der Münchener von 1876 erinnert.
Textile Hausindustrie im Bregenzer Walde.
Von Dr. Alois Riegl.
Wenn man das Thalgebiet der Bregenzer Ache betritt und die
Eigenthümlichkeiten der dortigen Volkstracht gewahr wird, gewinnt man
alsbald die Ueberzeugung, dass man es hier mit einer uralten Haus-
industrie zu thun hat, die trotz der Ungunst der Verhältnisse in diesen
abgelegenen Thälern wenigstens in einigen kümrnerlichen Resten sich
erhalten konnte. Und zwar ist es nicht die männliche Tracht, die hier
ebenso wie allenthalben in unseren Gebirgsgegenden einen ziemlich kosmo-
politischen Charakter angenommen hat, und in den geringfügigen Eigen-
thümlichkeiten, die mehr aus Nützlichkeitsgrlinden festgehalten werden,
der Bethätigung des Kunstsinnes keinen Spielraum bietet; doch mag man
es immerhin auffallend finden, dass selbst der grobe blaue Fuhrmanns-
kittel hier in der Regel am Hals, an den Schultern und Aermeln mit
weißgestickten Säumen verziert ist. Dagegen sind die kunstgeschmücktetl
Elemente der weiblichen Volkstracht das wFürtuchu oder der gold- und
seidengestickte Brustlatz, die nSChntlfl oder der weite bis zur Brust
herabreichende Halssaum, endlich die in Goldfäden geklöppelte Rückm-
214
spange ebenso viele Denkmäler einer von Altersher überlieferten Textil-
industrie.
Denn überall dort, wo wir heute noch die Stickerei, Buntweberei
oder Spitzenklöppelei in der Volkstracht von älteren Zeiten her verwendet
sehen, lässt sich auch eine ältere textile l-lausindustrie nachweisen. So
in den mährisch-slovakischen Ländern und der angrenzenden ungarischen
Slovakei, ferner im ruthenischen Ostgalizien, und namentlich in den von
YVallachen und Serben bewohnten Gebieten Südungarns. lhnen allen ist
der Umstand gemeinsam, dass ihre Träger in der geschichtlichen Ent-
wickelung der neueren Zeit keineswegs im Vordergrunde stehen, daher
vom Strome der Culturbewegung, wozu auch der Wechsel der Kunst-
stile zu rechnen ist, weniger berührt wurden, als die mächtigeren und
historisch bedeutsameren Nachbarn. So haben weder von den Czecho-
slaven die Czechen, noch von den Bewohnern Galiziens die Polen eine
eigenartige nationale Hausstickerei bewahrt, was dagegen ihren unter-
geordneten Stammverwandten den Slovaken und Ruthenen trefflich
gelungen ist. Dasselbe gilt von Ungarn nicht die Magyaren, und auch
die katholischen Croaten nur in geringem Maße, sondern hauptsächlich
die orthodoxen Serben und Rumänen sind hier die Träger und Vererber
der alten l-lausstickerei. Analoges finden wir in deutschen Ländern. Wie
die ringsum von fremden Völkerschaften eingeschlossenen und daher aus-
schließlich auf ihr eigenes Volksthum angewiesenen Siebenbürger Sachsen
nicht nur auf textilem, sondern auch auf anderen kunstgewerblichen Ge-
bieten ihre Traditionen bis in unser Jahrhundert bewahrt haben, ist wohl
zunächst aus der ethnographischen, und erst in zweiter Linie aus der
geographischen Lage dieses Colonistenvolkes abzuleiten. Dagegen ist die
Vererbung der Hausstickerei in den Elbmarschen ebenso aus der geogra-
phischen Abgeschiedenheit und der dadurch bedingten Zusammenhang-
losigkeit mit der Außenwelt und ihren Händeln zu erklären, wie die
ältere und herkömmliche textile Hausindustrie des Bregenzer Waldes.
Mit dieser älteren und herkömmlichen Kunsstickerei hat die moderne
textile Hausindustrie des Bregenzei" Waldes nichts mehr gemein. Sie ist
auch nicht mehr auf das Thalgebiet der Bregenzer Ache beschränkt,
sondern erstreckt sich weit hinaus über das Rheinthal, ja so ziemlich
über das ganze Land vor dem Arlberge. Ihre Geschichte ist diejenige
der modernen Stickerei-Industrie von St. Gallen. Was den Textilforscher
an ihr interessirt, ist die eigenthümliche Verquickung von fabriksmäßiger
Maschinenarbeit mit einer häuslichen Productionsweise, die sonst alle
Merkmale einer echten Hausindustrie besitzt.
Freilich der reine Begriß" der Hausindustrie erfordert nicht blos,
dass ihre Erzeugnisse im Hause so nebenher in den Mußestunden,
die die Haus- und Landwirthschaft übrig lässt angefertigt werden;
es gehört vielmehr dazuxauch der Umstand, dass diese Erzeugnisse aus-
schließlich für den Gebrauch des Erzeugers selbst oder wenigstens seiner
215
Familie oder seines Hausgesindes dienen sollen. Um die Hausindustrie
in dieser reinsten Form zu sehen, brauchen wir nicht in jene patriar-
chalischen Zeiten zurückzugeben, wo Jedermann sich seine Stiefeln selbst
nähte und sein Bier selbst braute die mährischen Vorsegnetücher wie
die syrmischen gewirkten Wolldecken, die in den letzten Jahren durch
Händler so massenhaft aus den Truhen der Besitzer auf den Markt
gebracht wurden und die in den meisten Fällen kein höheres Alter bean-
spruchen können als etwa einhundert Jahre, sind auch nicht für den
Markt oder auf Bestellung gearbeitet, sondern an den langen Winter-
abenden von den weiblichen Familienmitgliedern zum Hausgebrauche
gewirkt und gestickt worden. Davon ist nun freilich in der modernen
Textilindustrie des Bregenzer Waldes keine Rede. Material, Muster und
Maschine bezieht der Sticker oder die Stickerin wobei schon die zahl-
reiche Betheiligung des männlichen Geschlechtes für die Erwerbstendenz
des ganzen Betriebes charakteristisch ist aus der Schweiz. Für die
Hand bleiben nur jene Functionen reservirt, 'die der Maschine vorläufig
noch unerreichbar sind es ist dies wenig genug und wird täglich noch
weniger. Dass dabei für die Bethätigung der Kunststickerei durch die
menschliche Hand wenig oder gar kein Spielraum übrig bleibt, versteht
sich von selbst. Ist die Stickerei vollendet, so gelangt sie wieder zurück
an den nFerggerc, der als Mittelsmann zwischen Fabrikanten und Sticker
bereits die Zuweisung des Rohmateriales und der Vorlage besorgte und
nun gleichfalls die Löhne ausbezahlt, und durch den Fergger an eine
der zahlreichen Fabriksfirmen in und um St. Gallen, um noch die
Schlussproceduren durchzumachen und dann als "Schweizer Artikeln
blank und nett in die Welt zu gehen. So weit also die Gebrauchs-
bestimmung in Betracht kommt, ist diese Stickerei-Industrie eine eminent
marktmäßige; auch der Umstand, dass zur Herstellung fast ausschließlich
Maschinen verwendet werden, kennzeichnet die Fabrikswaare. Und doch
lässt sich wenigstens im Bregenzer Walde immerhin von einer
Hausindustrie reden. Denn die Arbeit wird für's erste durchwegs in's
Haus gegeben, nicht an einer größeren gemeinsamen Arbeitsstätte ver-
richtet. Vor Allem aber ist der Umstand zu beachten, dass die Stickerei
im Allgemeinen doch nur als Nebenerwerb neben der Land- und Haus-
wirthschaft betrieben wird, daher vorwiegend im Winter, weit schwächer
in der besseren Jahreszeit. Die wirthschaftlichen Folgen dieser eigen-
thümlichen Verhältnisse sind für das Land äußerst wohlthätige. Während
in vielen Gegenden Tirols der karge Boden seinem Bebauer nicht den
nöthigen Unterhalt gewährt, weil die Viehtriften allein dazu nicht aus-
reichen, Vin Folge dessen die Noth vielfach zur Auswanderung zwingt,
wird der Besucher des Bregenzer Waldes freudig überrascht durch das
stattliche Aussehen der Bewohner in Tracht und Gestalt, ihrer Häuser
in Geräumigkeit und Ausstattung. Es macht dies der lohnende Erwerb,
der die Leute vor Entbehrungen schützt, ohne dass sie die socialen
au
Schattenseiten des Fabrikswesens mit in den Kauf zu nehmen brauchten.
Eine Folge davon ist, dass z. B. die. großen Textilfabriken in der Rhein-
thalebene unter den Einheimischen nicht die erforderlichen Arbeitskräfte
finden, die Fabriksbevölkerung sich daher zum allergrößten Theile aus
Italienern zusammensetzt. Die sociale Frage erscheint somit auf diesem
Boden in einer Weise gelöst, wie sie manchem Volkswirthe als Ideal
vorschweben möchte maschinenmäßiger Betrieb zur Massenerzeugung,
ausgeübt durch sesshafte Grundeigenthümer.
Wenn nun auch diese heutige textile Hausindustrie in ihren Zielen
und ihren Betriebsmitteln ganz auf modernem Boden steht, so darf doch
gesagt werden, dass sie nur deshalb hier so rasch und so tief Wurzel
gefasst hat, weil in der Bevölkerung die Uebung der Hausstickerei
offenbar nie ganz erloschen ist, der Zusammenhang mit der älteren tra-
ditionellen Textilindustrie nie ganz unterbrochen wurde. Wir haben ja
in den letzten Jahrzehnten zu wiederholten Malen die Erfahrung gemacht,
dass überall da, wo einmal eine alte Industrie geblüht hat und das Be-
wusstsein davon nur einigermaßen wach geblieben ist, diese Industrie
sich mit Erfolg zu neuem Leben erwecken ließ. Wo im Bregenzer Walde
der Zusammenhang zwischen der modernen und der alten Textilindustrie
zu suchen ist, das wurde schon am Eingange angedeutet. In der weib-
lichen Volkstracht haben sich die unzweideutigen Spuren einer Haus.
stickerei und Spitzenklöppelei erhalten, die vor Zeiten achtunggebietend
genug gewesen sein mochten, und noch heute nach Muster und Aus-
führung so viel Gemeinsames zur Schau tragen, dass man füglich
immerhin von einem geschlossenen Stilcharakter reden kann. Die Unter-
lage ist schwarzes Tuch oder Sammt, die Stickerei durch Plattstich in
gold- oder dunkelfarbiger Seide ausgeführt, das Muster ein stilisirtes
Rankenornament, oft von tadelloser Reinheit der Zeichnung. S0 Findet
man gelegentlich auf einem Fürtuch in sehr flachem Relief in Gold
gestickt einen Rankenfries, dessen Schwung und Rhythmus der besten
italienischen Frührenaissance entlehnt erscheinen möchte. Und doch
nirgends eine Spur von einem Musterbuch, überall ein gleicher gemein-
samer Grundton, der nur durch eine langgeübte, in Fleisch und Blut
übergegangene Kunstweise hervorgebracht sein kann. Das Gleiche gilt
von der Rückenspange, die auf dem Kissen in Goldfäden geklöppelt wird.
Da es nicht wahrscheinlich ist, dass die Klöppelei seinerzeit blos der
kurzen Rückenspange halber Eingang gefunden hat, so muss man wohl
annehmen, dass man vor Zeiten überhaupt mit der Klöppelei so vertraut
gewesen ist, wie in anderen deutschen Ländern, und dass nur die Mode
seither den Gebrauch von weißen Klöppelspitzen verlassen hat. Fragt
man sich aber, von wem diese gestickten und geklöppelten Bestandtheile
der Tracht heutzutage gefertigt werden, so sind es freilich auch nicht
mehr die Trägerinnen selbst, die sich diesen ihren Schmuck rnit eigener
Hand zurechtrichten, aber nichtsdestoweniger sind es einheimische Töchter
217
des Landes, die sich die Kenntniss dieser Kunstübungen bewahrt haben
und in ihren Häusern weiter vererben, so dass auch in diesem Falle
mindestens ebensogut von einer Hausindustrie gesprochen werden kann,
als in der Maschinenstickerei, umsornehr, als hier die Betriebsmittel
Hand und Nadel ebenso die alten geblieben sind, wie die Grund-
formen des zur Darstellung gebrachten Ornamentes.
Angelegenheiten des Oesterr. Museums und der mit
demselben verbundenen Institute.
Die internationale Ausstellung von Amateur-Photogra-
phien G120. aus Anlass des 4ojährigen Regierungs-Jubiläunts Sr. Majestät
des Kaisers wurde am 1. d. M. durch Ihre kaiserl. und königl. Hoheit
die durchl. Frau Erzherzogin Maria Theresia feierlich eröEnet.
Personalnachneht. Der Vice-Director des Museums, Regien-Rath
Bruno Bucher, ist von seiner Urlaubsreise zurückgekehrt.
Weihnachts-Ausstellung. Dem Wunsche der Kunstgewerbe-
treibenden entsprechend, wird auch in diesem Jahre eine Weihnachts-
Ausstellung stattfinden, unter gleichen Bedingungen wie in den letzten
Jahren. Die Anmeldungen, welche mit dem l. October beginnen, schließen
mit dem 31. October. Am z. December wird die Ausstellung erölfnet
werden; Schluss derselben 6. Januar 1889.
Bibliothek des Museums. Vom 2x. October bis 20. März ist die
Bibliothek des Oesterr. Museums, wie alljährlich, an Wochentagen
mit Ausnahme des Montags von bis Uhr und von bis 81h Uhr
Abends, an Sonn- und Feiertagen von bis Uhr geöffnet.
Besuch des Museums. Die Sammlungen des Museums wurden im Monate
September von 8119, die Bibliothek von 1x38 Personen besucht.
Die Theilnchmer am allgemeinen Bergmannstage in Wien und die Mit-
glieder des Gewerbevereines in Olmütz, Reichenberg undTroppau besuchten
im vorigen Monat corporativ das Oesterr. Museum und die Ausstellung des Wiener
Kunstgewerbe-Vereines.
Literatur Bericht.
Alte Handzeichnungen nach dem verlorenen Kirchenschatz der St. Michaels-
Hofkirche zu München. 30 Tafeln in Lichtdruck von Joseph Albert.
Mit erklärendem, reich illustr. Text 20 S. herausgeg. von Leopold
Gmelin. München, J. Albert, 1888. Fol. M. 25.
Herzog Wilhelm V. von Bayern stattete die von ihm in den Jahren 1583 bis 1597
für den Orden der Jesuiten in München erbaute St. Michaelskirche auf das Reiehste mit
Reliquien, Heilthümern und verschiedenartigstem kostbaren Kirchengeräthe aus, so zwar,
dass seinerzeit Bisnconi in seinen Briefen über die Merkwürdigkeiten Münchens schreiben
konnte, das Jesuitencollegium daselbst sei xso reich hegabet, dass solches für eines der
besten Hiuser gelten kann, welches die Jesuiten in Europa hzhenc. Mit dem Herzog
welteiferte dessen Gemalin Renala in Schenkungen für ihres Gemals Lieblingsstiftung.
Dazu kamen noch werthvolle Heilrhümer, welche Papst Clemens Vlll. den jüngeren
Söhnen des Herzogs, Philipp und Ferdinand, bei der Rückkehr derselben aus Rom im
Jahre 1593 geschenkt hatte und welche dann mit großem Gepränge in die St. Michaels-
kirche übertrugen wurden. Eine Anzahl kostbarer Reliquiarien und Kirchengerithe aus
dem Besitze des deutschen Rilterordens, aus der Ballei Franken, vermehrten noch den
218
großen Schatz, der so nach Stückzahl und Kunstwerth zu hervorragender Bedeutung
gelangte. Von all' den Kostbarkeiten aber, mit welchen der kunstliebende Herzog
die St. Michaelskirche so überreich begabt, besitzt diese heute nur mehr ein ein-
ziges Reliquiar Taf. der vorliegenden Publication und ein Crucifix aus Holz. Alles
Uebrige ist im Laufe der Zeit verloren gegangen. vNit vorhandene, DVCYSCJHIIOIZIG,
2111 Schwedischen Kriegszeiten in Rantzion gebenc, xgestollen wordem, melden die
Revisions-lnventnre aus dem 17. und 18. Jahrhundert an den bezüglichen Stellen. So
sind nun zwar die Originale leider auf immer in Verlust gerathen, aber Abbildungen
derselben sind in sorgfältigen Aufnahmen erhalten, deren Anfertigung Herzog Wilhelm V.
selbst anordnete, in der Absicht, adie kostbaren Schätze mit der ihnen gebührenden
Sorgfalt bewahren und Zerbrochenes oder Verlorenes wiederherstellen oder wieder-
erwerbem zu können. Die Abbildungen über 12a fertigte Michael Miller aus Allgäu
in den Jahren i6o5-t6o7 und mit einer Auswahl dieser Zeichnungen macht uns die
vorliegende Publication bekannt. Die überwiegende Zahl der dargestellten Gegenstände
Reliquiarien in Form von Hausaltärchen und Monstranzen, reich verzierte Kästchen aus
Ebenholz, Stickereien, Altarleuchter, Ampeln, Kannen, Tassen, Hostienbüchsen, Weih-
wassergefäße, Lichtscheeren, Schiffchen, Rauchfässer u. s. f. gehört der zweiten
Hälfte des 16. Jahrhunderts an. Die Aufnahmen sind fast sämmtlich in Originalgröße
gezeichnet und ausgemalt und die vorliegenden, meist auf Zweidrittelgröße reducirten
Wiedergaben derselben für das Kunstgewerbe als Vorbilder von unmittelbarem prak-
tischen Werth. Der sorgfältig gearbeitete, reich illustrirte Text von L. Grnelin gibt
nebst der Erklärung der einzelnen Tafeln genaue Nachricht über Alles, was hinsichtlich
der Zeichnungen wie des verlorenen Kirchenschatzes selbst und der Verfertiger der
einzelnen Stücke desselben zu erforschen war. R-r.
Hans Holbein's des Aelteren Feder- und Silberstift-Zeichnungen in den
Kunstsammlungen zu Basel, Bamberg, Dessau, Donaueschingen, Er-
langen, Frankfurt, Kopenhagen, Leipzig, Sigmaringen, Weimar, Wien.
Mit einer Einleitung von Dr. Eduard His. In Lichtdruck ausgeführt
von W. Biede. Nürnberg, Sigmund Soldan. F01. Liefg. M. I7.
Fünf Lieferungen mit 76 Tafeln sind bisher von dieser Publication erschienen,
durch welche sich die Verlagshandlung neuerdings um das Studium der deutschen Malerei
verdient macht, In anspruchloser Reproduction, welche prunkender und doch immer
ungenauer, buntfarbiger Nachbildung vorzuziehen ist, werden hier die Zeichnungen eines
Künstlers geboten, dessen wahrer, bisher noch weiteren Kreisen verborgener Werth
durch diese Ausgabe genügend erkannt werden wird. Ein kurzer Text von berufener
Hand gibt die nothwendigen Erlauterungen. Diese schlichten Blätter voll ungesuchter
Poesie und tiefer Treue sollten aber nicht für den Kenner oder Forscher allein bestimmt
sein, sie sollten in Haus und Werkstatt eindringen, in einer Zeit, wo grobe und schale
Nachbildung französischen Geistes und französischer Zierlichkeit sich für deutsche Kunst
ausgibt, zu zeigen was deutsche Kunst ist, und wie sie wieder erweckt werden
ka nn.
an
L'art chinois. Par M. Paleologue, secretaire d'atnbassade. Bibliotheque
de l'enseignement des beaux-arts, publiee sous la direction de M. Jules
Comte. Paris, Quantin 1888. 8". 320 S. M. 4'5o.
Auf Grund eigener, sn Ort und Stelle gemachter Wahrnehmungen und tief ein-
dringenden Studiums der in Paris befindlichen reichen Sammlungen hat Herr Paleologue
das vorliegende, höchst lesenswerthe Buch ausgearbeitet und damit einen werthvollen
Beitrag zur Kenntniss eines Volkes geliefert, dessen künstlerische Leistungen in unseren
Augen fast von Tag zu Tag höhere Bedeutung gewinnen. Der Verfasser hat, wie et es
im Schlussworte auch ausdrücklich hervorhebt, den Versuch gewagt, aus den Kunst-
werken der Chinesen heraus ihr eigenstes Wesen, den Charakter ihres Schonheitsgefühls,
ihrer Religiosität und ihres Natursinnes zu entwickeln. Auch soll entgegen der allgemein
herrschenden Ansicht von ihrer Abgeschlossenheit der Nachweis geführt werden, dass die
Chinesen sich im Laufe der Zeiten verschiedener Einflüsse aus den übrigen asiatischen
Ländern sowie auch aus Europa nicht erwehren konnten.
Vorerst bespricht der Verfasser die Bronzen, deren Anfertigung in China bis zu
Zeiten zurückzureichen scheint, welche für uns zu den mythischen zahlen. Der Zeitfolge
nach werden die rituellen, streng schablonenbaften Gefäße der ersten Periode, die unter
buddhistischen Einßusse und unter Einwirkung des Taoismus entstandenen, wie die
von arabiachern und persischem Stile beeinflussten Bronze-Arbeiten vorgeführt. Ein
219
Capitel ist den eingelegten, damascinirten und" vergoldeten Bronzen gewidmet. Sodann
folgt die Architektur der Chinesen, es werden besprochen der allgemeine Charakter und
die Grundtypen, sodann gruppenweise die bürgerliche und die religiöse, sowie die eigen-
thümliche Grabmal-Architektur. Kürzere Abschnitte beschäftigen sich mit der in ihren
Anfängen noch unaufgehcllten chinesischen Steinsculptur, mit der Holz- und Elfenbein-
schnitzerei, dann mit den so überaus kunstfertig geschnittenen Halbedelsteinen und mit
der Keramik. Das letztere Gebiet, auf welchem die Chinesen Unerreichtes leisten, be-
herrschen sie seit mehr als vierthalbtausend Jahren; die sieben großen Epochen des
chinesischen Porzellans werden nach der Reihe vorgeführt und nach Material, Form,
Farbe und Decorationsart charakterisirt. Geringeren Raum nimmt die nun folgende Be-
sprechung des Glases ein. Hieran schließt sich die Geschichte des Emails, des cloisonne,
des champleve und des gemalten Emails. Die Technik des cloisonne soll, wie Paleologue
nachzuweisen versucht, aus Europa eingeführt worden sein, die höchste Blüthe erreichte
es in China im t7. und I8. Jahrhundert. Eingehender wird die Malerei behandelt; der
Erörterung allgemeiner Grundzüge, der Methode des Unterrichtes, der verschiedenen
Manieren und Stilrichtungen folgt eine geschichtliche Uebersicht, gleichfalls mit einer
Auftheilung auf sieben Perioden. Das letzte Capitel behandelt die Lackarbeiten, worin
die Chinesen allerdings die Japaner nie erreicht haben. Ein Anhang enthält eine chrono-
logi che Tafel der chinesischen Dynastien und die Namen und Regierungszeiten der
Kaiser aus den beiden letzten Dynastien. Das schon ausgestattete, flott geschriebene Buch
kann auf's Warmste empfohlen werden.
La vente des diaments de la couronne, son histoire, catalogue raisonne
des Joyaux. Par Arthur Bloche. Orne de 35 dessins de principaux
bijoux. Paris, Quantin, i888. 8". IX, ioi S. M. 6.--.
Am n. Mai 1887 begann die öffentliche Versteigerung eines Theiles der franzo-
sischen Kronjuwelen, dauerte bis 1.3. Mai und trug bekanntlich dem Staate mehr als
Millionen Francs ein. Arthur Bloch, welcher mit der schwierigen Aufgabe betraut war,
diesen großen Verkauf durchzuführen, hat nun selbst den mit großer Genauigkeit und
Sachkenntniss verfassten Katalog herausgegeben, und da demselben auch alle auf den
Verkauf bezüglichen Documenta und wichtigen Mittheilungen beigefügt sind, hat diese
Publication den dauernden Werth einer historischen Arbeit. Die Vorbereitungen zutn
Verkaufe, die Ausstellung der Krondiamanten, die Verkaufsbedingungen, das diesbezüg-
liche Gesetz u. s. w. sind dem Kataloge vorausgeschickt, während dieser selbst sowohl
durch genaue Beschreibung, sowie durch Anführung des Jahres, wann die einzelnen
Ohjecte ausgeführt wurden, des Meisters, der sie gearbeitet und des Käufers, der sie
erstanden, als auch durch 35 pracis gezeichnete Abbildungen der hervorragendsten
Objccte sich zu einer musterhaften Arbeit gestaltet hat. F-s.
Meisterwerke Schweizerischer Glasmalerei. Herausgeg. vom historisch-
antiquarisclien Verein in Winterthur. Nach d. Originalen aufgenommen.
Erklärender Text von Dr. A. Hafner. Berlin, o. 1., Ch. Claesen
St Comp. 60 Lichtdrucktaf. davon I2 polychrome mit dazugehörigem
Text in piano. Liefg. M. 16.
Dem glücklicherweise immer allgemeiner zu Tage tretenden Bestreben, die erhal-
tenen Meisterwerke vergangener Jahrhunderte in kritisch genauen Abbildungen zu
veröffentlichen, verdankt auch das vorliegende Werk seine Entstehung. Mit dessen Er-
scheinen wird in Wahrheit eine bedeutende Lücke der Fachliteratur ausgefüllt, da keine
der in ähnlicher Richtung bis jetzt veranstalteten Publicationen gleiche Vorzüge in Bezug
auf die genaueste Wiedergabe der Urbilder aufzuweisen hat. Die zur Anschauung
gebrachten Werke der Glasmalerkunst sind jenen Perioden entnommen, in welchen das
speciüsch schweizerische Gepräge allmalig zur vollen Entfaltung kam vom Ende des
15. bis zum Anfange des 17. Jahrhunderts sich erstreckend; jener Zeit zumal, in welcher
die Consolidirung der schweizerischen Eidgenossenschaft vollzogen war und die Künste
des Friedens aufstrebend zu mächtiger Entwickelung gelangten. Es sind trefflich gewählte
Proben jener npopullrsten Kunst der Schweiz, die von Klostern und Burgen nun her-
niederstieg in die Städte und Dörfer, um deren Kirchen und Capellen, Rath-, Zunft- und
Schützenhäuser, ja endlich auch die Gasthäuser und Privatwohnungen mit ihren farben-
leuchtenden Gebilden zu schmücken und zu belebenr. Den vorzüglichen Erläuterungen
der einzelnen Nummern ist ein kurzer Abriss der Geschichte der schweizerischen Glas-
malerei vorausgeschickt. M-t.
Bibliographie des Kunstgewerbes.
Vom 15. August bis 15. September 1838.
I. Technik u. All emeines. Aesthetik.
Kunstgewerblzchei" Unterricht.
Ainu Ornamente. The Art journ., 9.
Ausstellung, Die, gewerblicher Schulen des
Königreichs Sachsen in Dresden 1888.
Zeitschr. für gewerbl. Unterr.,
Barbier de Montault, X. Une ma-
trice boutons metalliques.
VArt chretien, VI, 3.
Champier, V. Les ecoles d'art industtiel
et Fadministration des beauit-arts. Revue
des Arts däeon, IX, z.
Dieulafoy. L'art decoratif dans l'ancien
orient. Revue gen. de l'arch. et de trav.
publ, 15.
Falke, J. v. Ideen zu einer Geschichte des
Wohnhauses. Nord u. Sod, 137. 138.
Forderung, Zur, des schweizerischen Kunst-
gewerbes. N. Schweiz. Gew.-Bl., 34.
Hauselrnann, J. Welche Bedeutung hat
das Ornament im Zeichenunterricht Zeit-
schrift d. Vereins deutsch. ZeiehenL, 23.
esse n. Der ältere Ornamentstich als Quelle
für Architektur u. Kunstgewerbe. Blätter
für Architektur u. Kunstgew., 9.
Pet. Der Geschmack im Hause. Die
Gegenwart, 34.
Mechin. Dictionnaire d'art ornemental de
tous styles. Fragments et ensembles d'ar-
chitecture, de sculpture, de peinture et
ifornementalion. vol. P1 num. 5.
54 et 56 60. Paris, E. Bigot.
Meurer, M. Kunstgewerbeschulen und
Studium der Naturformen. Allg. Ztg., 174.
Molinier. Inventaire du tresor du saint
siege sous Boniface VIII. 1295. Biblioth.
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Morse, E. S. Japanese Homes and their
Surroundings. With Illustr. 8". 12.332.
London, Low. 10 sh. d.
Nilson, J. E. Figürliche und ornamentalc
Decorutionsmotive im Stile des Rococo.
Eine Sammlung von Entwürfen aus dem
XVIll. Jahrh. zur Verzierung von Kunst-
gegenatandeu aller Art. 36 Taf. 4'. Berlin,
Claesen öt Co. M. 16.
Oak eshott, G. J. Detail and Ornament of
the Italian Renaissance. Fol. London, Bats-
ford. 12. sh.
Otzen, Joh. Gothische Bauornamente. Fol.
zu Liclttdn-Taf. mit Bl. Text. Berlin,
Wasmuth. M. zo.
Percier, C. und P. F. L. Fontaine.
Innendecorationen, Möbel und Geräthe.
Neue Ausg. Fol. 7a Taf. mit Bl. Text.
Berlin, Wasmutb. M. 3c.
Pflanzen-Photographie u. stilisirte Pßanzen.
Blätter für Kunstgew., g.
Renaissance, Französische. Bl. für Kunst-
gewerhe, 8.
Revue de
Schorn. Das Groteske und Komische in
der Kunst u. im Kunstäewerbe. Millhlll-
des Mahr. Gew.-Mus.,
Stauffacher, J. Blumen-Album. Zwölf
chemign Bl. aus den Studien u. Compa-
sitionen. Fol. St. Gallen, Kreutzmann.
M. 1.0.
Streitenfeld, A. u. L. Ausstattung vor-
nehmer Wohnräume, Fensterdecorationen.
Portieren, Bettbehänge, Toiletten, ganze
moblirte u. decorirte Innenräume. 19 Tal.
in Chromnlith. u. Lichtdr. Fol. Berlin,
Claesen Co. M. 36.
Wandlungen, Ueber, und Formen der Ro-
cocogeialle. Mittheil. des Mahr. Gew.-
Mus., 3.
Zeichenunterricht, Der, in den gewerblichen
Fottbildungsschulen ltleinererStädtelZeit-
schrift d. Vereines deutsch. Zeichenl., a1.
Zierlichen, Vom, Zierrathen und den Ver-
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sammengestellt u. erläutert, mit 93 Abbild.
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lllustrated by Photographie Reproductions
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Lockwood. sh. d.
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graphe et de Yamaieur-photographe. Avec
50 üg. dans le texte. 16'. Vll, II7 p.
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deutschen Fruhrenaissance nach seinem
sachlichen Inhalt. 8'. XV, 2.14 S. Berlin,
Weidmann. M. 7.
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graving in ltaly in the I5ll1 Century. 8'.
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Studien, Bibliographische, zur Buchdrucker-
geschichte Deutschlands, herausgeg. von
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Knohlochtzer in Straßburg I477-I484.
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cristal du tresor de St. Marc de Venise.
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Herstellung, Zur, hellfarbiger Unterglaaur-
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Leroi, P. Th. Deck, directeur de la ma-
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Rauter, O. Ueber Golclrubinglas. Central-
blatt für Glasind. u. Keramik, 97.
--Ueber massives Goldrubinglas. Sprech-
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Urbani de Gheltof, G. M. La ceramica
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sperini, 1888. 3". lig. p. zz.
VII. Arbeiten aus Holg. Mobilien.
Anwendung der Ornamentik am Mobiliar.
Schweiz. Gew.-BI., 33.
Farben, Das, oder Beizen des Holzes.
Schweiz. Gewx-BL, 3x.
Zeichnungen, Pyrographische, auf Holz.
Schweiz. Gew.-Bl., 33.
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Bronzen etc.
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la ville de Hasselt. 8'. II p. et vign.
Hasselt, impr. Klock, f. I.
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de cloches en ltalie. Revue de l'Art
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Beispiele, Einige, Thuringischer Schmiede-
arbeit aus Jena. Bau- u. Kunstgem-Ztg.
für das D. Reich, 23.
Handwerkerhause, Aus einem Bremer. Mit-
theilungen" des Gew.-Mus. zu Bremen, 8.
Havard. Uhorloge et sea trensformations,
Revue des Arte decun, IX, z.
Schilling, A. Ein Ulmer Glockengießer.
Württemb. Vierteljahrshefte, Xl. l.
Schultze, V. Eine altchristliche Lampe aus
Selinunt. Christi. Kunstblatt, 9.
Verwendung, Die, des emaillirten Eisens
im Bauwesen und die künstlerische Be-
handlung desselben zu decorat. Zwecken.
D. Bauztg, 63.
Waaren, Ueber versilberte. Gewerbebl. aus
Württemberg, 34.
222
IX. Email. Goldschmiedekunst.
De Waal. Eucharistisches Gefäß in Lam-
mesform. Rom. Quartalschrift, II, 3.
Farcy, L. de. La ceinture de veluurs,
garnie dbrfevrerie de Hütel-Dieu, de
Laval, au XVII siäcle. Revue de l'Art
chretien, VI, 3.
Molinier, E. Läonard Limosin.
univ. illustree. aoüt.
Reuleaux. Russische Schmelzarbeiten.
Westermann's illustr. deutsche Monats-
hefte, August.
Rosenberg, M. Silberne Terrinen nach
Meissonniefs Entworfen. Kunstgewerbe-
blatt, n.
We ber, W. Deutsch-franzos. Handbuch für
die Biiouterie und deren Hilfsgeschafte.
3'. 113 S. Pforzheim, Rieeker. M. 3.
Revue
X. Heraldik. Sphragistik. Numis-
matik. Gemmenkunde.
Burns, E. Coinage of Scotland from
David l. to the Union. vols. 4". 168 p.
London, A. dt C. Black.
Deloche. Des monnaies d'or au notn du
roi Theodebert I". Deuxieme memoire
De Porganisation de la fabrication des
monnaies dans PAustrasie proprement
dite sous le regne de ce prince. 4". 27 p.
avec Gg. Paris, impr. nat.
Demole, E. Monnaies inädites d'Italie
figurant dans le livre d'essai de la mon-
naie de Zurich. Revue beige de numis-
matique, 3.
Maxe-Werly. Etat actuel de la numis-
matique remoise. Revue belge de numis-
matique, 3.
Poole, S. L. Catalogue of the Moham-
madan Coins preserved in the Bodleian
Library at Oxford. With pl. 4". Ox-
ford, University Press. sh. d.
Preau. Ch. Mereau inedit du chapitre de
la collegiale de St.-Etienne Dreux. Re-
vue helge de numismatique, 3.
Retberg, Ralf v. Die Geschichte der deut-
schen Wappenbilder. Aus d. Nachlasse.
4'. xoz S. mit eingedr. Abbild. u. einem
Bildniss. Frankfurt a. M., Rommel. M.4.
XI. Ausstellungen. Topographie.
Muxeogruphie.
Binzer, Karl v. Die Schlosser König Lud-
wig lI. von Bayern Neuschwanstein
Hohenschwangau Linderhof Herren-
Chiemsee Berg. Ein Begleiter auf der
Reise. xz". 64 S. mit Ansichten u. Grund-
rissen. München, Th. Ackermann. 3a Pf.
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Asparu "an d. Thaya.
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Monatsbl. des Wiener Alterth.-Ver.,
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Eine Ausstellung von Lehrlingsarbeiten
in Berlin. Gewerbebl. aus Württemlx, 34.
Lindenberg, Paul. Das Hohenzollern-
Museum in Berlin. 8". 51 S. mit eingedr.
Bildern. Berlin, H. Paetel. M. x.
Brüssel.
Cham pie V. Uexposition de Bruxelles
et la mission de M.Louis Courajod. Re-
vue des Arts decon, lX, z.
Du Jardin. ljexposition des Arts däco-
ratifs Bruxelles. Dietsche Warande, 4.
ljlixposition retrospective d'Art indu-
striel, organisee par le gouvernement sous
"le haut patronage de S. M. le roi des
Belges, Bmxelles. Rev. de l'Art ehren,
Vl, 3.
Plande Fexposition avec une carte de
Bruxelles et les monuments le plus re-
marquables de la capitale. Vucht, De
Maatschappii tot Exploitatie van d. Druk-
kerij Bogaerts. 4". 24 p. f. -'z5.
Cassel.
Führer durch das Museum Fridericianum
zu Cassel. Herausg. von der Museums-
Direction. 8'. 6c S. Cassel, Kay. 75 Pfg.
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Sammlungen des Herzogs von Edinburg
in Coburg. Sprechsaal, 33.
Crefeld.
Ausstellung kirchl. Kunstwebereien etc.,
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Dresden.
Ausstellun s. Gru I.
Fünfkircheigm PP
Bück, Jul. v. Die allgem. Ausstellung
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223
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Weckerling. Die Sammlung frlnki-
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der Stadt Worms. Allg. Ztg., 22.6, 21.7,
z. Beil.
Notizen.
Ausstellung von alten Töpfarwaaren und Gllsexn. Das Kunstgewerbe-
Museum in Kdln bot im August l. J. eine Sonderausstellung von alten Tdpferwaaren und
Glasern, zusammengestellt aus dem Eigenthume des Museums und den Sammlungen der
Herren Baron Albert v. Oppenheim, Beigeordneter Thewalt und Gebr. Bourgeois. Diese Son-
derausstellung darf, was die Erzeugnisse der alten niederrbeinisch-frankischen Topferkunst
angeht, als einzig in ihrer Art betrachtet werden. Die Erzeugnisse von Siegburg, Raeren,
Frechen und Kreussen waren ebenso wie die altuürnbergischen Tbpferwaaren glanzend ver-
treten. Unter den Siegburger Erzeugnissen fanden wir zwei kleine gothische Krüge. Diese
werthvollen, aus dem Besitze des Herrn Thewalt stammenden Krüglein zeigen deutliche
gnthische Stilisirung in den Umrissen; auf dem einen befinden sich als Zierath musi-
cirende nackte Knablein, auf dem andern eine männliche Figur in der Zeittracht. An
den hellgrauen Siegburger Kragen, Pilgerflaschen, Schnellen und Schnabelkaanen zeigt
sich uns deutlich, wie die Tapfer bemüht waren, in ihren überaus saubern, namentlich
durch große Schärfe und Deutlichkeit der Modellirung ausgezeichneten Arbeiten aus
anderen Künsten, vornehmlich wohl der Goldschmiedekunst und Elfenbeinschnitzerei,
sich die Motive nutzbar zu machen. Neben den heraldischen Darstellungen und den zeit-
genössisehen Bildnissen wetteifern miteinander biblische und mythologische Darstellungen,
welche das genaue Gepräge der zeitgenössischen Kunstauffassung an sich tragen, und bei
näherer Betrachtung lassen sich auch neben deutschen Modellen italienische erkennen.
Bei einem Siegburger Schnabelkruge des Herrn Thewalt finden wir eine Jagdscene, bei
einem andern Krüglein einen Reiherfries von edelster Stilisirung und ebenso sehen wir
an der großen Pilgerßasche von Oppenheim reiche mythologische Darstellungen von
kennzeichnendem künstlerischen Charakter. Bei diesen Siegburger Krügen ist aber noch
ein anderer Umstand bemerkenswerth. An mehreren Stücken bemerken wir, noch scharfer
ausgearbeitet als die Figuren, ein Ornament, gebildet aus netzartig gemachten tiefen Ein-
schnitten in die Form, welches, am Bauche des Kruges befindlich, wie ein Getlecht sich
ansieht. Wir dürfen den Ursprung dieses zierlichen Ornamente in der Holzbearbeitung,
und zwar im Kerbsehnitt suchen und haben darin ein sehr glückliches Beispiel der künst-
lerisch wohlbedachten Uebertragung eines Motivs aus einem Material in das andere.
Unter den Raerener Kragen ragte als eine kostbare Seltenheit der große braune Krug
des Herrn v. Oppenheim hervor, auf welchem in weicher Modellirung eine Centauren-
schlacht dargestellt ist, deren künstlerisch schöne Formen in den Figuren auf die An-
regung aus einem sehr vornehmen, vielleicht italienischen Modell zurückweist. ln den
Kreisen der Keramiker gilt dieser Krug darum als Kostbarkeit, weil er das einzige vor-
handene Stück ist, welches völlig erhalten ist. Ein anderes Raerener Prachtstück ist
Bourgeoif braune Kanne mitder Erzählung von der Susanna. Ein Thewaltlscher Krug
mit einem Bauerngelage ist darum interessant, weil er uns zeigt, wie die niederrhei-
nischen Bauern die gewaltigen Krüge als unmittelbares Trinkgefüß, nicht blos als Auf-
bewahrungsgefaß, aus welchem in kleinere Gefäße eingeschenkt wurde, benutzten. Diese
Darstellung gibt übrigens auch zu charakteristischen Vergleichen mit der niederländischen
224
Bauernmalerei Anlass. Aus Thewalfscbem Besitze rührt auch ein besonders schöner
Krug mit architektonischem Aufbau und Medaillons von vorzüglicher Prägung her. Kost-
barkeiten ersten Ranges sind die beiden grauen, mit feiner hellblauer Glasurversehenen
Krüge aus Oppenheim'schem Besitze, ein Doppelhenltelkrug und ein ei-nundeinhalbfacher
Ringltrug. ln demselben Schranke befanden sich die sogenannten Brotkrüge, tiefblau
glasirte Krüge mit weitem, rundem Bauche. Ein kleines Vexirkrüglein mit dunkelblauer
Glasur ist noch hervorzuheben, besonders aber eine prachtvoll graubraune Eule, deren
Gefieder mit der größten Genauigkeit modellirt ist. Unter den Frechener Krügen ragte in
erster Linie Oppenheim's großer Bartmannskrug hervor, einen dickbauchlgen, langbar-
tigen Mann darstcllend, dessen Gesicht hlaulich emaillirt ist. Dieser Bartmannskrug gilt
Kennern als ein besonderes Kleinod. Ein kleinerer Bartmannsltrug hat Blumenranken als
Zieraih, deren Blüthen die Stammtlfel Christi darstellen. Auch diese werrhvolle Eigenart
gehört der Oppenheimkchen Sammlung an und ebenso eine sehr schüne Schnelle rnit
der Darstellung des Sündenfalles. Bei den Nassauer Thongerathen ist insbesondere der
große, mehrfarbige Doppelkopf eines Türken und einer Frau als merkwürdige Seltenheit
zu beachten. Bei den nassauischen Topferwaaren können wir auch beobachten, wie lange
dieser Betrieb den ungünstigen Verhältnissen widerstanden hat. Wir sahen nämlich
Tintenzeuge aus dem vorigen und dem Beginn des jetzigen Jahrhunderts, die noch in
der Form sehr tüchtig waren, aber in der Glasurfarbung den Verfall deutlich aufwiesen.
Ganz prächtig sind die niederen runden Kreussener Krüge mit ihren farbenfrischen und
bis in's Kleinste sauber ausgeführten, buntfarbig emaillirten Jagdbildern, biblischen und
mythologischen Stoffen auf mattbraunem Grunde. Auch sogenannte fränkische nTrauer-
krüge in graubraunern Colorit, wie sie bei den Leichenscltmausen verwandt wurden,
waren vorhanden. Sehr bemerkenswerth ist ein farbig bemalter Krug, welcher in Thon
einer plastischen Elfenbeincomposition nachgebildet ist. Als Hauptstücke der Ausstellung
müssen insbesondere die sogenannten nl-lirschvogelltrugeu bezeichnet werden. Mitten unter
diesen Erzeugnissen zeichnete sich ein Krug in der Gestalt einer hochbeinigen Eule aus,
durch den feinen Reiz der Färbung sowohl wie die vollendete Modellirung. In der
kleineren Ausstellung von Glaserzeugnissen reprasentirte zunächst das überaus kost-
bare grüne Florentiner Glas mit der Darstellung des Triumphes der Venus in bunter
Emaille einen Kunstsehatz ersten Ranges. Unter den schonen venetianischen Glasern
lenkten durch ihre eigenartige technische Vollendung diejenigen die Aufmerksamkeit
besonders auf sich, welche in anmuthigen regelmaßigen Windungen mehrfache weiße
Schnurstreifen in farblos klarem Glase zeigen, in anderen Stücken die Schnurstreifen zu
einem breiten rnilchfarbenen Bande verdichten und endlich in zwei ganz außerordentlich
schonen Gllsern mit weiß und rothem oder weiß und gelbem gewundenen Muster ein
ganz undurchsichtiges, opaltes Glas zeigten. Auch unter den deutschen Gläsern fanden
wir zwei Prachtstücke opalter Glaser, hellblau und rostbraun, sowie sehr bemerkens.
werthe marmorirte Glaser und die nicht minder eigenartigen Eisglaser. Als Hauptstück
unter den deutschen Glasern war ein großer bemalter Pocal zu bemerken.
um... Ztgu
Römisches Gfäbeffüld. Aus Mainz wird der nFrankf. Ztg.- geschrieben; rDn;
römische Graberfeld in der nNeuen Anlagen 'bietet dem hiesigen Alterthumsvereine
tüglich neue und interessante Ausbeute. Bis ietzt ist es gelungen, etwa 30 römische
Grabstatten bloßzulegen und sind dabei die verschiedensten Beerdigungsarten constatirt
worden. Auf einem und demselben Todtenfelde wurden Stein-, Holz- und Bleisarge auf-
gefunden. Von dem Materiale der l-lolzsarge wurden kaum noch einige vermoderte Frag-
mente gefunden, doch beweisen die vollständig von Rost zerfressenen großen Nägel,
welche diese Grabstatten aufweisen. dass das zu den Sargen verwendete Material von
besonderer Starke gewesen sein muss. Die Bleisarge sind durch den Druck der auf ihnen
liegenden Erdmassen hauftg eingedrückt, aber auch in ihnen sind die Beigaben der Todten
gut erhalten. In einem Steinsarge wurden sechs vollstandig erhaltene, kunstvoll gear-
beitete gerippte Glaser mit durchbrochenen Henkeln gefundene
Hinzu als Beilage
Programm der Kunstgewerbeschule des k. k. Oesterr. Museums
für Kunst und Industrie.
Für die Redncrion vmuzwonlich J. Feinen-in und F. Rirltr.
Selbstverlag du k. k. Oenerr. Museum für Kumt und Induurie.
luehdrnckunl m. cm Buch-I'm am, wxu.
PROGRAMM
DER
KUNSTGEYWTERBESCHULE
DES
U. U. UUSTUUU. NNUSUUNS NUN KUNST UNU INDUSTRIE
ENTHALTEND STATUT UND LEHRPLAN.
ERLASS DES HOHEN K. K. MINISTERIUMS FÜR CULTUS UND UNTERRICHT VOM 2x. AUGUST 1888.
Z. 16.957
STATUT
der
KUNSTGEWERBESCHULE
des
k. k. Oesterr. Museums für Kunst und Industrie.
ly
Inhalt.
Vl.
Vll.
Vlll.
lX.
XI.
XII.
Titel und Aufgabe der Anstalt 1.
ll.
lll.
lV.
Die Schüler 11-23.
Gliederung der Anstalt QQ. und 3.
Aufgabe und Umfang der einzelnen Schulbestandtheile QQ. 4-9.
Der Lehrplan Q. 10.
1. Schülerkategorien n.
z. Eintritt der Schüler QQ. 12-20.
Aufnahmsbedingungen 12-14.
Zeit der Schüleraufnahme Q. 15.
Aufnahmstaxe, Lehrmittelbeitrag, Schulgeld, Materialien QQ. 16-18.
Aufnahme und Stellung der Hospitanten 19.
Übertritt der Schüler Q. 20.
3. Prüfungen Q. 21.
4. Zeugnisse Q. 22.
5. Berechtigung zum einjährigen Militärdienste 23.
Dauer des Schuljahres und des Unterrichtes in den einzelnen Schulabthei-
lungen QQ. 24 und 25, 29 und 30.
Schulferien Q. 26.
Sehulausstellung Q. 27.
Lehrmittel Q. 28.
Leitung der Anstalt Q. 29.
Lehrkörper QQ. 30-36.
Überwachung und oberste Aufsicht QQ. 37-39.
STATUT.
I.
Titel und Aufgabe der Anstalt.
g. 1. Die Kunstgewerbeschule führt den Titel rKunstgewerbeschule
des k. k. österreichischen Museums für Kunst und Industrie und hat die
Erziehung kunstgebildeter Kräfte für die Bedürfnisse der Kunstgewerbe,
sowie die Heranbildung von Lehrern für den kunstgewerblichen Unterricht,
für das Zeichnen u. s. w., zur Aufgabe.
H.
Gliederung der Anstalt.
ä. 2. Es bilden daher jene Zweige der Kunst, welche die Vorbedingung
eines künstlerischen Schaifens auf gewerblichem Gebiete sind, die Haupt-
gegenstände des Unterrichtes und bedingen die Gliederung der Anstalt.
Diese Zweige sind die Architektur, die Malerei und die Plastik in ihrer
Anwendung auf die Ausschrnückung der Gebäude und in ihrer Beziehung
und Anwendung auf die Erfordernisse der Kunstgewerbe.
g. 3. Die Kunstgewerbeschule gliedert sich demnach in
l. die allgemeine Abtheilung.
z. die Fachschulen für
Architektur,
Malerei und
Plastik
in der im alinea aufgestellten Begrenzung.
3. die Special-Ateliers für einzelne Fächer der Kunsttechnik.
4. das chemische Laboratorium.
III.
Aufgabe und Umfang der einzelnen Schulbestandtheile.
g. 4. Die allgemeine Abtheilung der Kunstgewerbeschule hat die
Aufgabe, ihren Schülern jenen Grad von künstlerischer Vorbildung und die
Kenntnis jener theoretischen Disziplinen zu vermitteln, welche dieselben
befähigen, nach Absolvirung dieser Abtheilung sich mit Erfolg einem
Kunsthandwerke zuzuwenden. Auch bietet die genannte Abtheilung den
absolvirten Zöglingen von hervorragender Befähigung die Möglichkeit des
Übertrittes in die Fachabtheilungen und Special-Ateliers der Kunstgewerbe-
schule zur Erlangung höherer künstlerischer Ausbildung.
An der allgemeinen Abtheilung erhalten auch jene Zöglinge ihre Aus-
bildung, welche sich dem Lehramte des Freihandzeichnens an Mittelschulen
widmen und sich zu diesem Zwecke der bezüglichen Lehramtsprüfung unter-
ziehen wollen. Letztere müssen sich selbstverständlich vorher mit einem
Maturitätszeugnisse einer Mittelschule ausweisen.
ä. 5. Die Fachschule für Architektur bezweckt die Unterweisung
in der Styl- und Formenlehre, namentlich hinsichtlich deren Anwendung
auf dem Gebiete des gesammten Mobiliares und der Geräthe in Holz, Metall,
Stein, Thon, Glas etc., der textilen Kunstindustrie, sowie hinsichtlich der
Totalanordnung profaner und kirchlicher lnnenräume.
g. 6. Die Fachschule für Malerei hat die Aufgabe, die Schüler
mit den verschiedenen Techniken des Malens, beziehungsweise fachlichen
Zeichnens vertraut zu machen und deren Farbensinn durch das Studium im
Malen nach dem Naturmodell zu wecken.
Die Anwendung der menschlichen Figur, des Thieres, der Pflanze
und des Ornamentes im Kunstgewerbe für kirchliche und profane Gegen-
stände, die künstlerische Ausstattung typographischer Werke, das Gesarnmt-
gebiet der decorativen Malerei zu Zwecken der Ausschmückung einzelner
Theile oder ganzer Innenräume und Facaden bilden das Gebiet dieser Schule.
ä. 7. Die Fachschule für Plastik bezweckt die technische und
künstlerische Ausbildung in der decorativen Plastik in Beziehung zu deren
Anwendung auf die Bedürfnisse der Kunstgewerbe und umfasst den Fach-
und Atelierunterricht im Modellieren ornamentaler und iiguraler Objecte in
Thon und Wachs, z. B. für Kunsttischlerei, Stuccaturarbeiten, Goldschmiede-
arbeiten, für Arbeiten in Thon, Porzellan etc.
ä. 8. Die Spezial-Ateliers haben die Aufgabe, fortgeschrittenen
Zöglingen Gelegenheit zur practischen Ausbildung in einzelnen Zweigen
der Kunsttechnik zu geben.
L9L
g. g. Das chemische Laboratorium bildet einen integrierenden
Bestandtheil der Kunstgewerbeschule und dient in erster Linie den Lehr-
zwecken derselben.
Insoweit es mit den Verpflichtungen, welche dieser Aufgabe entspringen,
vereinbarlich ist, entwickelt das Laboratorium jedoch auch eine selbst-
ständige Thätigkeit, indem es den Kunstgewerben und den auf diese basierten
lndustriezweigen als Versuchsanstalt dient.
Als Lehrinstitut hat das Laboratorium der Kunstgewerbeschule gegen-
über die Aufgabe, den Schülern die für deren späteren Beruf nöthigen
chemisch-technischen Kenntnisse zu vermitteln, ihnen Material, Mittel und
Unterweisung behufs practisch-technischer Ausbildung in den einzelnen, an
den Fachschulen vertretenen Zweigen des Kunstgewerbes zu bieten und die
zur practischen Durchführung der von den einzelnen Fachabtheilungen aus-
gehenden Techniken nöthigen Brennapparate, Decorationsrnittel, Präparate
u. dgl. zur Verfügung zu stellen.
In seiner Eigenschaft als Versuchsanstalt kann sich das chemische
Laboratorium sowohl mit der Durchführung wissenschaftlicher Forschungen,
der experimentellen Prüfung neuer oder im Auslande bereits geübter tech-
nischer Verfahren, der Ausführung chemischer Analysen und Versuche, als
auch mit der Abgabe von Gutachten im Interesse der Industrie oder ein-
zelner Industriellen beschäftigen, sowie einzelnen jungen Chemikern durch
entsprechende practische Unterweisung die Mittel zur Fortbildung auf ein-
zelnen Gebieten der Kunstindustrie, u. z. namentlich der Keramik, Glas-
industrie und Emailtechnik bieten.
IV.
Der Lehrplan.
g. 10. Als Lehrplan hat der seitens des Ministeriums für Cultus und
Unterricht für die Kunstgewerbeschule, beziehungsweise für deren einzelne
Bestandtheile jeweilig genehmigte Lehrplan zu gelten.
V.
Die Schüler.
x. Schülerkategorien.
ä. n. Die Zöglinge der Anstalt sind theils ordentliche Schüler, d. h.
solche, welche sich in Gemäßheit der Bestimmungen des Lehrplanes aus
bilden wollen, theils Hospitanten.
lD
z. Eintritt der Schüler.
Aufnahmsbedingungen.
g. 12. Bewerber um die Aufnahme als ordentliche Schüler der allge-
meinen Abtheilung der Kunstgewerbeschule haben nachzuweisen
l. das zurückgelegte vierzehnte Lebensjahr;
2. die beendeten Studien an einem Untergymnasium oder einer
Unterrealschule;
3. in einer Aufnahmsprüfung einen genügenden Grad von Zeichen-
fertigkeit; Manufacturzeichner außerdem
4.. die Absolvirung einer Webeschule mit mindestens zweijährigem
Curse.
Von den unter und 4. angeführten Aufnahmsbedingungen kann der
Lehrkörper ausnahmsweise dispensieren, falls der Aufnahmswerber einen
höheren Grad künstlerischer oder kunsttechnischer Vorbildung und ein dem
Lehrziele der unter und 4. genannten Lehranstalten nahezu entsprechendes
Wissen darthut.
ä. 13. Die allgemeinen Bedingungen für die Aufnahme ordentlicher
Schüler in die Fachschulen und in die Special-Ateliers sind!
1. in der Regel der Nachweis über das zurückgelegte siebzehnte
Lebensjahr;
I0
nebst den Voraussetzungen des Eintrittes in die allgemeine Ab-
theilung die mit Erfolg bestandene specielle Aufnahmeprüfung, in
welcher jener Grad der künstlerischen Vorbildung und Kenntnis
der Hilfswissenschaft dargethan werden muss, welcher für die
betreffende Fachschule, beziehungsweise für das betreffende Special-
Atelier in Gemäßheit des Lehrplanes als Bedingung normiert ist.
ä. 14. Die Aufnahme in alle Abtheilungen der Kunstgewerbeschule
erfolgt je nach dem verfügbaren Raume und anfänglich stets nur provisorisch.
Erst wenn der Schüler Befähigung und Fleiß in genügendem Maße gezeigt
hat, erfolgt die definitive Aufnahme. Eine Berufung gegen die Zurückweisung
findet nicht statt.
Zeit der Schüleraufnahme.
g. 15. Die Aufnahme in die Kunstgewerbeschule ist für ordentliche
Schüler nur zu Beginn des Schuljahres oder Semesters statthaft, und zwar
findet die regelmäßige Aufnahme ordentlicher Schüler zwischen dem 1. und
4. October, die der Hospitantcn an den folgenden Tagen statt.
Aufnahrnstaxe, Lehrrnittelbeitrag, Schulgeld, Materialien.
5. I6. Jeder Schüler hat bei der Aufnahme ein für allemal eine Taxe
von 6., und jährlich einen zu Beginn des Schuljahres zu erlegenden
Lehrmittelbeitrag von H. zu entrichten, welche Beträge zur Vermehrung
der Lehrmittel verwendet werden und von deren Entrichtung eine Befreiung
nicht stattfindet.
g. 17. Das Schulgeld, welches von jedem Schüler in halbjährigen Raten
im Vorhinein zu erlegen ist, beträgt für die allgemeine Abtheilung jährlich
Achtzehn 18 Gulden, für die Fachschulen und Special-Ateliers jährlich
Dreißig 30 Gulden.
Bei Nachweis der Dürftigkeit und bei entschiedener Befähigung kann
Befreiung vom Schulgelde stattfinden. Die Entscheidung hierüber steht dem
Aufsichtsrathe der Kunstgewerbeschule zu, an welchen der Lehrkörper die
bezüglichen Anträge zu stellen hat.
g. 18. Sämrntliche Materialien und Geräthschaften zum Zeichnen und
Malen, Modellieren etc. hat der Schüler selbst beizustellen, die Vorlagen und
Modelle werden von der Schule beigestellt.
Aufnahme und Stellung der Hospitanten.
g. 19. Außer den ordentlichen Schülern können auch Hospitanten zu-
gelassen werden. Auch für diese gelten die Bestimmungen des 25 hin-
sichtlich der Dauer des Unterrichtes. Dagegen sind sie für ihre Weiterbildung
weder an die Einhaltung eines bestimmten Lehrplanes, noch auch der Studien-
eintheilung der ordentlichen Schüler gebunden, sondern es haben dieselben
bei ihrem Eintritte lediglich zu erklären, in welchen Stunden sie die Schule
frequentieren wollen und hiezu die specielle Genehmigung des Fachprofessors
einzuholen.
Dieselben haben sich jedoch der Schulordnung strenge zu fügen. Ihre
Zulassung, sowie die Dauer ihres Schulbesuches hängt mit Rücksicht auf
die verfügbaren Localitäten von der Entscheidung des Lehrkörpers ab.
Die Hospitanten haben das gleiche Schulgeld wie die ordentlichen
Schüler, und zwar wenigstens für ein Semester zu entrichten.
Übertritt der Schüler.
ä. 20. Der Übertritt aus einer Fachschule in die andere, ferner auch
der gleichzeitige Besuch zweier Fachschulen unterliegt, insoweit letzteres
dem geordneten Studiengange nicht entgegen ist, keinem principiellen Be-
denken; doch hat über die betreiienden Gesuche der Lehrkörper von Fall
zu Fall zu entscheiden und hiebei sowohl die speciellen Erfordernisse der
Zweige des Kunstgewerbes, als auch die individuellen Bedürfnisse der Schüler
zu berücksichtigen.
3. Prüfungen.
ä. 21. lahresprüfungen finden nur über die theoretischen Fächer statt.
Solche Prüfungen abzulegen, ist jeder ordentliche Schüler verpflichtet.
Besteht ein Schüler die Prüfung mit schlechtem Erfolge, so kann der-
selbe zur Nachprüfung nach Ablauf der Ferien zugelassen werden. lst auch
diese Nachprüfung ohne Erfolg abgelegt worden, so ist der betreffende Schüler
verhalten. den nicht bewältigten Gegenstand noch einmal, und zwar in dem
darauffolgenden Jahre zu hören. Die sonach aus diesem Gegenstande vor-
zunehmende Wiederholungsprüfung ist entscheidend für das fernere Ver-
bleiben des Schülers an der Anstalt, indem ein ungünstiger Erfolg dieser
letzteren Prüfung die sofortige Ausschließung aus der Schule zur Folge hat.
Die gleiche Folge tritt, und zwar sofort ein, wenn sich der Schüler der
Prüfung aus einem Gegenstande absichtlich entzieht.
Die Prüfung über gehörte theoretische Fächer abzulegen, sind auch
die Hospitanten verhalten.
4. Zeugnisse.
g. 22. Die Zeugnisse, welche von der Direction der Kunstgewerbe-
schule ausgestellt werden, sind folgende
Frequentationszeugnisse, d. h. Bestätigungen, welche nur den
thatsächlichen Besuch der Schule z. B. regelmäßig, unterbrochen
u. s. w. und dessen Dauer ohne Rücksicht auf etwaigen Erfolg
desselben bescheinigen und den Schülern zu jeder Zeit über
gehörig motiviertes Ansuchen ausgestellt werden;
rü fu gsze ugn ss welche den Erfolg einer Prüfung aus den theo-
retischen Fächern bescheinigen;
Schulzeugnisse, welche den Schülern am Schlusse jedes Jahres
gegeben werden und deren Verhalten, Verwendung und Erfolg
darthun, endlich
Abgangszeugnisse, welche sowohl nach vollständiger Absolvirung
der allgemeinen Abtheilung, als auch nach Absolvirung der ein-
zelnen Fachschulen, beziehungsweise Special-Ateliers ausgestellt
werden und stets nicht nur die Art, die Dauer und den Erfolg des
Besuches der Schule constatieren, sondern auch einen passenden
Hinweis auf die eventuelle practische Verwendbarkeit und Be-
fähigung des Absolventen zu enthalten haben.
In den Fällen der Ausstellung von Abgangszeugnissen hat
die specielle Ausstellung eines Schulzeugnisses lit. zu entfallen.
13
5. Berechtigung zum einjährigen Militärdienste.
S. 23. Zöglinge, welche vier Classen einer Mittelschule absolvirt und
sohin durch vier Jahre die Kunstgewerbeschule als ordentliche Schüler besucht
haben, haben den Anspruch auf die Begünstigung des Einjährig-Freiwilligen-
Dienstes in derselben Art und unter denselben Bedingungen und Modali-
täten, wie die Absolventen einer ganzen Mittelschule.
VI.
Dauer des Schuljahres und des Unterrichtes in den ein-
zelnen Schulabtheilungen.
ä. 24 Das Schuljahr beginnt an der Kunstgewerbeschule mit l. October
und schließt mit Ende Juli.
ä. 25. Der Besuch der allgemeinen Abtheilung ist für ordentliche Schüler
in der Regel auf vier Jahre beschränkt. Dieselbe Zeitdauer gilt als Regel
für den Besuch einer und derselben Fachschule, beziehungsweise eines und
desselben Special-Ateliers; doch kann bei hervorragendem Talente und Fleiße
der Aufsichtsrath über Antrag des Lehrkörpers eine Verlängerung dieser
Frist gewähren.
VII.
Schulferien.
ä. 26. Als Hauptferien für die Kunstgewerbeschule ist die Zeit vom
l. August bis Ende September bestimmt.
Jeden Samstag sind die Schullocalitäten geschlossen; jedoch haben die
Professoren aller Abtheilungen das Recht, unter ihrer Verantwortlichkeit
einzelnen Zöglingen auch an diesen Tagen, obwohl ein eigentlicher Unter-
richt nicht stattfindet, den Zutritt in die Arbeitssäle zu gestatten.
VIII.
Schulausstellung.
g. 27. Die Arbeiten der Schüler werden jedes zweite Jahr ötfentlich
ausgestellt.
IX.
Lehrmittel.
ä. 28. Als Lehrmittel dienen
r. Die aus der bezüglichen Dotation der Kunstgewerbeschule auf Grund
des Beschlusses der Lehrerconferenz und mit Genehmigung des
Aufsichtsrathes seitens der Schuldirection angeschalften Lehrmittel
der Schule selbst, welche als solche speciell zu inventarisieren sind;
2. die Sammlungen des k. k. österreichischen Museums für Kunst und
Industrie, hinsichtlich deren Benützung als Lehrmittel sich die
Schuldirection mit der Museumsdirectidn ins Einvernehmen zu
setzen hat.
X.
Leitung der Anstalt.
g. 29. Die unmittelbare Leitung der Kunstgewerbeschule in didaktisch-
pädagogischer und administrativer Beziehung führt ein ständiger Director.
Derselbe steht in der VI. Rangsclasse Stammgehalt 2000 5., Activitäts-
zulage 800 H. und Functionszulage 800 H. und wird über Vorschlag des
Ministers für Cultus und Unterricht von Sr. Majestät dem Kaiser ernannt.
Mit der Führung der administrativen Schreib- und Kanzleigeschäfte
der Kunstgewerbeschule unter der Verantwortung der Schuldirection kann
mit Genehmigung des Ministers für Cultus und Unterricht ein Beamter des
österreichischen Museums für Kunst und Industrie betraut werden.
XI.
Lehrkörper.
g. 30. An der Kunstgewerbeschule sind neben dem Director 17 wirk-
liche Lehrstellen systemisiert, von welchen neun in die VIII. Rangsclasse
mit dem Stammgehalte jährlicher 1200 H. und der Activitätszulage jährlicher
600 H. und acht in die lX. Rangsclasse mit dem Stammgehalte jährlicher
1200 H. und der Activitätszulage jährlicher 500 H. eingereiht werden.
Die Besetzung dieser Lehrstellen erfolgt seitens des Ministers für Cultus
und Unterricht über Vorschlag des Aufsichtsrathes der Kunstgewerbeschule.
Der mit der speciellen Leitung der allgemeinen Abtheilung seitens des
Ministeriums für Cultus und Unterricht betraute Professor bezieht eine
Functionszulage von 800 H. und der mit der speciellen Leitung des Che-
mischen Laboratoriums betraute Professor eine solche von 200 H.
I5
ä. 3x. Die wirklichen Lehrer einschließlich des Director's haben den
Anspruch auf fünf Quinquennalzulagen 200 H. jährlich. Dieselben sind
verhalten, nach Ablauf von drei Jahren nach ihrer ersten Ernennung zum
wirklichen Lehrer Probetriennium um die Bestätigung Definitivstellung
im Lehramte einzuschreiten, bei welchem Anlasse ihnen der Professortitel
zuerkannt werden kann.
ä. 32. Besonders hervorragenden Künstlern kann bei deren ersten Er-
nennung zu wirklichen Lehrern der Kunstgewerbeschule der Professortitel
auch sofort zuerkannt werden.
Desgleichen kann in besonders rücksichtswürdigen Fällen schon bei der
ersten Ernennung die Anrechnung einer künstlerischen Praxis als lehramt-
liche Dienstzeit bis zu fünf, eventuell zehn Jahren für den Anfall der Quin-
quennalzulagen, sowie für die Pensionsfähigkeit und das Pensionsausruaß,
endlich auch der sofortige Bezug von ein oder zwei Quinquennalzulagen
bewilligt werden.
ä. 33. Rücksichtlich der Pensionsfähigkeit und des Ausmaßes der Ruhe-
gebühr kommen dem Directnr und den" wirklichen Lehrern der Kunstgewerbe-
schule derselbe Anspruch, beziehungsweise dieselben Begünstigungen zu,
welche diesfalls den Directoren und wirklichen Lehrern der Mittelschulen
gesetzlich eingeräumt sind.
g. 34.. Neben den wirklichen Lehrern ist an der Kunstgewerbeschule
für das chemische Laboratorium derselben noch die Stelle eines Adjuncten
in der X. Rangsclasse der Staatsbeamten 900 H. Gehalt und 400 fl. Activi-
tätszulage systemisiert.
g. 35. Die für den Unterricht in den theoretischen Fächern erfor-
derlichen Hilfslehrer mit den von Fall zu Fall zu bestimmenden Remune-
rationen werden über Antrag der Schuldirection und des Aufsichtsrathes
seitens des Ministeriums für Cultus und Unterricht bestellt.
ä. 36. Außer der in der Natur des Lehrkörpers als solchen gelegenen
Aufgabe kommt demselben insbesondere auch der in diesem Statute und im
Lehrplans vorgezeichnete Wirkungskreis zu.
Ein aus dem Lehrkörper zu wählender Ausschuss wird mit deryAuf-
gabe betraut, sich zu überzeugen, 0b die Vorbildung der Zöglinge der allge-
meinen Abtheilung in einer den Zwecken der Anstalt entsprechenden Weise
erfolgt. Die diesfälligen etwaigen Anregungen und Anträge sind im Wege
der Schuldirection an den Aufsichtsrath zu leiten.
XII.
Überwachung und oberste Aufsicht.
ä. 37. Mit der Überwachung der Kunstgewerbeschule ist ein Aufsichts-
rath betraut.
Derselbe besteht aus dem Director und Vicedirector des österreichischen
Museums für Kunst und Industrie, aus vier dem Curatorium des Museums
angehörenden Männern der Kunst und Wissenschaft, welche der Protector des
Museums ernennt; ferner aus je einem Vertreter des k. k. Ministeriums für
Cultus und Unterricht und des k. k. Handelsministeriurns und aus einem
Mitgliede der Handelsv und Gewerbekammer in Wien, welches von der-
selben erwählt wird.
Der Director des Museums, beziehungsweise in dessen Verhinderung
der Vicedirector des Museums führt den Vorsitz. Die übrigen Mitglieder
werden auf drei Jahre ernannt, beziehungsweise erwählt.
Den Sitzungen des Aufsichtsrathes wohnt der Director der Kunstgewerbe-
schule oder dessen Stellvertreter mit berathender Stimme bei. Auch bleibt
es dem Aufsichtsrathe unbenornmen, von Fall zu Fall einzelne Mitglieder
des Lehrkörpers oder sonstige Fachmänner als Experten mit berathender
Stimme beizuziehen.
ä. 38. Die Aufgabe des Aufsichtsrathes, soweit sie nicht schon im Vor-
hergehenden bestimmt ist, besteht in der Beaufsichtigung der Schule in
ihrem inneren und äußeren Leben.
Der Aufsichtsrath hat in allem, was dem Gedeihen der Schule för-
derlich sein kann, die lnitiative zu ergreifen und darauf bezügliche Anträge
an das Ministerium für Cultus und Unterricht zu richten, überhaupt das
Ministerium in der obersten Leitung der Anstalt mit Rath und That zu
unterstützen.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrathes steht das Recht zu, die Kunst-
gewerbeschule jederzeit zu inspicieren und jedem Unterrichte beizuwohnen.
Die Anträge und Berichte der Schuldirection, sowie die Protokolle des
Lehrkörpers und dessen etwaige Anträge sind nach entsprechender Berathung
im Aufsichtsrathe seitens des Vorsitzenden desselben mit dem eigenen Gut-
achten an das Ministerium zu leiten.
ä. 39. Die oberste Leitung und Überwachung steht dem Ministerium
für Cultus und Unterricht zu.
LEI-IRPLAN
der
KUNSTGEWERBESCHULE
des
k. k. Oesberr. Museums für Kunst und Industrie.
Inhalt.
Allgemeine Bestimmungen über Aufgabe und Gliederung des Unter-
richtes.
Specielle Bestimmungen über Aufgabe, Lehrstoff und Lehrvorgang
in den einzelnen Schulabtheilungen.
I. Allgemeine Abtheilung.
Aufgabe und Lehrstoff.
lnstruction.
II. Fachschulen.
Fachschule für Architektur.
Fachschule für Malerei.
Fachschule für Bildhauerei.
III. Special- Ateliers.
Special-Atelier für Ciselirkunst und verwandte Fächer.
Special-Atelier für Holzschnitzerci.
Special-Atelier für keramische Decoration und Emailmalerei.
Special-Atelier für Spitzenzcichncn.
Special-Atelier für Radirkunst.
Special-Atelier für Holzschneidekunst.
IV. Chemisches Laboratorium.
Instruction für den Unterricht in den theoretischen Fächern.
I. Unterricht in der Styllehre.
II. Unterricht in der Kunstgeschichte.
III. Unterricht in der gewerblichen Chemie.
IV. Unterricht in der Anatomie.
V. Unterricht im technischen Zeichnen.
LEHRPLAN.
Allgemeine Bestimmungen über Aufgabe und
Gliederung des Unterrichtes.
ä. 1. Die Kunstgewerbeschule des k. k. österreichischen Museums für
Kunst und Industrie hat nach dem Statute die Erziehung kunstgebildeter Kräfte
für die Bedürfnisse der Kunstgewcrbe, sowie die Heranbildung von Lehrern
für den kunstgewerblichen Unterricht, für das Zeichnen etc. zur Aufgabe.
Es bilden daher jene Zweige der Kunst, welche die Vorbedingungen eines
künstlerischen Schaffens auf gewerblichem Gebiete sind, die Hauptgegen-
stände des Unterrichtes und bedingen die Gliederung der Anstalt und des
Unterrichtes.
Diese Zweige sind die Architektur, die Malerei und die Plastik in ihrer
Anwendung auf die Ausschmückung der Gebäude und in ihrer Beziehung
und Anwendung auf die Erfordernisse der Kunstgewerbe.
S. 2. Die Kunstgewerbeschule und der Unterricht an derselben gliedert
sich in
l. eine allgemeine Abtheilung.
2. die Fachschulen für
Architektur,
Malerei und
Plastik
in der in aufgestellten Begrenzung.
3. Spezial-Ateliers für
Ciselirkunst und verwandte Fächer;
Holzschnitzerei;
Keramik und Emaillage;
Spitzenzeichnen;
Radiren;
Holzschneidekunst.
4. das chemische Laboratorium.
Specielle Bestimmungen über Aufgabe, Lehrstoff
und Lehrvorgang in den einzelnen Schul-
abtheilungen.
I. Jkllgemeine Abtheilung.
Aufgabe und Lehrstoff.
3. Dieiallgemeine Abtheilung der Kunstgewerbeschule hat die Aufgabe,
ihren. Schülern jenen Grad von künstlerischer Vorbildung und die Kenntnis
jener theoretischen Fächer zu vermitteln, welche dieselben befähigenfnach
Absolvirung dieser Abtheilung sich mit Erfolg einem Kunsthandwerlte zu-
züwenden. IAbsoIvirIen Zöglingen von hervorragender Befähigung-istder
Übertritt in die Fachabtheilungen der Kunstgewerbeschule zur Erlangung
höherer künstlerischer Ausbildung ermöglicht.
4.. Der Gesammtunterricht an der allgemeinen Abtheilung erfordert
vier Jahre.
ä. 5. An der-allgemeinen Abtheilung erhalten auclLjene Zöglinge ihre
Ausbildung, welche sich dem Lehramte des Freihandzeichnens an Mittel-
schulen widmen und sich zu diesernZwecke der Staatspriifung unterziehen
wollen.
ä. 6. Die Hauptfächer an der allgemeinen Abtheilung sind das Zeichnen
und das Modellieren.
Das Zeichnen gliedert sich wie folgt
l. ornamentales Zeichnen,
z. ligurales Zeichnen,
3. im letzten Jahre für solche Schüler, welche sich bereits für
ein bestimmtes Fach entschieden haben Zeichnen fachlicher
Objecte nach Vorlagen, beziehungsweise für Manufacturzeichnen
nach Blumen.
Der Unterricht im Modellieren umfasst
l. Modellieren von Ornamenten;
2. Modellieren von Figuren;
3. im letzten Jahre Wachsbossieren.
g. 7. Die theoretischen Fächer sind
l. Projectionslehre, Schattenlehre und Perspective;
z. allgemeine ornamentale und architektonische Formenlehre mit
Einschluss des Zeichnens der Säulenordnungen, ferner für Manu-
facturzeichner an Stelle der architektonischen Formenlehre dcr
Textilkunst;
3. gewerbliche Chemie;
4.. Anatomie für Schüler, welche später das Actzeichncn zu be-
suchen haben.
ä. 8. Ein aus dem Professorencollegium der Kunstgewerbeschule zu
wählender Ausschuss ist nach dern Statute verpHichtet, sich zu überzeugen,
ob die Vorbildung der Zöglinge der allgemeinen Abtheilung in einer den
Zwecken der Anstalt entsprechenden Weise erfolgt.
lnstruction.
I. Ornamentzeichnen.
ä. 9. Bei dem Umstande, dass es unerlässlich ist, den Schüler in
Stand zu setzen, durch Anwendung bequemer und in keiner Weise zeit-
raubender Darstellungsmittel möglichst viele Studien zu machen, wird für
zulässig erklärt
das Zeichnen mit Kohle,
das Zeichnen mit zwei Kreiden auf blassem Tonpapiere und
das Tuschen.
lrn letzten Jahrgange auch das Federzeichnen.
Wichtig ist, dass die Schüler in der richtigen Benützung des getönten
Papiergrundes beim Zeichnen rnit zwei Kreiden Übung und Sicherheit er-
langen, ferner dass die Schüler sich damit vertraut machen, Zeichnungen
größeren Formates mit Anwendung der nöthigen Vereinfachungen in kleinem
Maßstabe wiederzugeben.
Weiter wird Berücksichtigung finden das Wiedergeben größerer oder
kleinerer Entwürfe aus dem Gedächtnisse, sowie die Ausführung von Studien
kleinen Formates.
Zur Demonstration richtiger Behandlung der verschiedenen Darstellungs-
mittel werden den Schülern Musterblätter vorzuweisen sein.
II. igurenzeichnen.
g. 10. Dasselbe beginnt mit dem Zeichnen nach der Antike, vor-
geschriltene Schüler zeichnen nach dem Kopfmodelle und können als Gäste
auch das Actzeichnen besuchen.
Als Material empfiehlt sich für den Anfang die Kohle, weiter die Kreide,
zwei Kreiden auf Tonpapier und endlich der Röthel.
III. Fachzeichnen
im letzten Jahrgange der allgemeinen Abtheilung.
ä. n. Das Zeichnen geschieht nach Vorlagen mit Rücksicht auf die
einzelnen Fächer Glas-, Holz-, Metalltechnik u. s. w.
Doch sollen Blumen nach der Natur gezeichnet werden mit Benützung
des Bleistiftes oder auch des Pinsels. Tuschzeichnungen auf lichtem Ton-
papier mit Anwendung weißer Lichter.
IV. Modellieren.
g. 12. lm letzten Jahrgange dieses Gegenstandes soll der Unterricht
als fachlicher mit Berücksichtigung der einzelnen Zweige als Holz-
schnitzerei, Metallbearbeitnng etc, ertheilt werden, und ist zu diesem Zwecke
auch der Unterricht im Wachsbossieren gegeben.
Anleitung zum Fachzeichnen erhalten die Schüler dieses Jahrganges
in den von ihnen zu hörenden Cursen der allgemeinen Formenlehre.
V. Allgemeine Formenlehre.
g. 13. Die allgemeine Formenlehre wird in einem zweijährigen Turnus
vorgetragen.
Der Unterricht gliedert sich in zwei Partien, und zwar
ornamentale Formenlehre und
architektonische Formenlehre.
In der ornamentalen Formenlehre werden nach einer Einleitung, in
welcher Zweck und Bedeutung des Ornamentes und die Grundbedingungen
seiner Bildung klargelegt werden, die charakteristischen Formen sämmtlicher
Stylperioden, mit Ausschluss des nicht classischen Alterthums, durchgenommen.
Die Formen werden von den Schülern im Anschluss an den Vortrag, der
von ihnen in ihren Heften wiederzugeben ist, nach Wandtafeln skizziert.
Gleichlaufend mit diesem Unterrichte haben die Schüler in einer Art an-
gewandtem Projectionszeichnen architektonische Constructionsaufgaben in
großem Maßstahe auszuführen.
An diesen Unterricht, der im zweiten Jahrgange der allgemeinen Ab-
theilung beginnt, schließt sich die architektonische Formenlehre an. Auch
hier wird der Formenapparat des griechischen und des römischen Styles
vom Lehrer im Vortrag erläutert und durch Wandtafeln zur Anschauung
gebracht. Die Formen werden von den Schülern im Anschluss an den
Vortrag, der von ihnen in ihren Heften wiederzugeben ist, nach Wand-
tafeln skizziert. Außerdem sind noch in speciellen Zeichenstunden Detail-
studien auf dem Reißbrette auszuarbeiten.
In beiden Theilen werden die Schüler dahin zu leiten sein, dass sie
im Stande sind, die wichtigsten Formen und Verhältnisse frei aus dem
25
Kopfe zu zeichnen und zu erläutern, zu welchem Zwecke der Lehrer im
Laufe des Schuljahres am Schlusse der einzelnen Abschnitte Recapitulationen
vorzunehmen hat.
Der Unterricht wird in jedem dieser Jahrgänge in wöchentlich min-
destens Stunden ertheilt.
Für Angehörige der Manufacturbranche ist nach Beendigung des ersten
Theiles ornarnentale Formenlehre an Stelle der architektonischen Formen-
lehre das Gebiet des textilen Ornsmentes in einem separaten Unterrichte
abzuhandeln.
II. Fachschulen.
Fachschule für Architektur.
g. 14. Der Unterricht an der Fachschule für Architektur umfasst das
gesammte Mobiliar und die Geräthe in Holz, Metall, Stein, Thon, Glas etc.,
ferner das Gebiet der textilen Kunstindustrie, also der gedruckten und
gewebten Stoffe, der Stickereien, Spitzen etc. sowie die Totalanordnung
profaner und kirchlicher Innenräume.
g. 15. Den Gegenstand des Unterrichtes bildet vorerst das Fachstudiun
Decornposition ausgeführter, in den Kreis dieser Abtheilung gehöriger
kunstgewerblicher Ohiecte, verbunden mit Erläuterungen über Styl, Materiale,
Construction, künstlerische und technische Durchbildung derselben und
gleichzeitig die Anleitung zur Herstellung künstlerisch und technisch vollen-
deter Werkzeichnungen.
Daran schließt sich als folgende Stufe des Unterrichtes die selbständige
Lösung von Aufgaben, welche aus pädagogischen Gründen vorn Lehrer
gegeben werden, und als höchste Stufe der Atelier-Unterricht, welcher den
Zweck hat, den vorgeschrittensten und talentirtesten Schülern der einzelnen
Fachabtheilungen Gelegenheit zu bieten, sich unter fachmännischer Leitung
bei der selbständigen Lösung jener practischen Aufgaben zu hethätigen,
welche von Kunstgewerhetreibenden an die Schule gelangen und welche den
Zöglingen auf die Weise den Übertritt aus der Schule in die Praxis ver-
mittelt und erleichtert.
ä. 16. Die Schüler dieser Fachschule haben
die Vorträge über die Geräthelehre,
Materialienlehre,
Kunstgeschichte, eventuell Geschichte der Kunsttechniken,
und über besondere Weisung des Lehrers auch das
Actzeichnen
zu besuchen.
ä. 17. Als Bedingung zur Aufnahme in die Fachschule für Architektur
gilt außer den allgemeinen Erfordernissen 13 des Statutes eine erlangte
26
Zeichenferligkeit, sowohl ornamentaler als auch figuraler Details und fach-
licher Obiecte nach Vorlagen, ferner die Kenntnis der Projections- und
Schattenlehre, der Perspective, der allgemeinen Formenlehre und der allge-
meinen gewerblichen Chemie in dem Ausmaße, wie solche in der allge-
meinen Abtheilung erworben werden kann.
Solche Schüler, welche sich zu Manufacturzeichnern ausbilden wollen,
müssen vor ihrer Aufnahme in die Architekturschule eine Webeschule mit
mindestens zweiiährigem Curse mit sehr gutem Erfolge absolvirt haben,
ferner eine Fertigkeit im Zeichnen und Malen von Blumen nach der Natur
darthun, und schließlich die Kenntnis der ornamentalen Formenlehre und
der allgemeinen gewerblichen Chemie, in dem an der allgemeinen Abtheilung
gelehrten Ausmaße, nachweisen.
Fachschule für Malerei.
ä. 18. Die Fachschule der malerischen Disciplinen macht den Schüler
mit den verschiedenen Techniken des Malens, beziehungsweise fachlichen
Zeichnens vertraut und sucht dessen Farbensinn durch das Studium im
Malen nach dem Naturmodelle wie anderen zweckdienlich erscheinenden
Objecten der Natur zu wecken. Sie pflegt die Compositionsübungen in
Form von Hausaufgaben und monatlichen Clausurarbeiten im Zusammen-
hange mit dem Studium der classischen Vorbilder ihrer Fächer und schließt,
sowie die Architekturschule, als Atelier-Unterricht, welcher mit jenem der
Architekturschule auf gleicher Stufe steht.
In dem Atelier-Unterrichte bietet sich den Schülern die Gelegenheit,
an Aufgaben, die zu pädagogischen Zwecken gestellt werden, oder Auf-
trägen, welche an die Ateliers gelangen, das Gelernte unter Aufsicht ihres
Professors practisch in Anwendung zu bringen, um dann, nach Verlassen
der Anstalt, eines der einschlägigen Fächer mit Erfolg als Beruf wählen
zu können.
Die Anwendung der menschlichen Figur, des Thieres, der Pflanze und
des Ornamentes im Kunstgewerbe für kirchliche und profane Gegenstände,
die künstlerische Ausstattung typographischer Werke, das Gesammtgebiet der
decorativen Malerei zu Zwecken der Ausschmückung einzelner Theile oder
ganzer Innenräume und Facaden, sind das Gebiet dieser Schule.
ä. 19. Der Besuch des Actcurses, welcher eine eigene Disciplin bildet,
ist für die Schüler dieser Abtheilung obligat. Die Hilfswissenschaften, als
Kunstgeschichte, Geschichte der Kunsttechnik, Geräthelehre, sind für jene
Schüler obligat, für welche der leitende Professor der Abtheilung es für
nothwendig findet.
g. 20. Zur Aufnahme in diese Abtheilung ist erforderlich-
l. Jener Grad künstlerischer Vorbildung im Zeichnen nach figuralen
und ornamentalen Studienobjecten, insbesondere aber des Natur-
27
modelles, welches eine erfolgreiche Weiterführung der Studien im
Malen sichert;
II. die Kenntnis der Anatomie, der Perspective, Projections- und
Schattenlehre, sowie jene der allgemeinen Formenlehre
der ornamentalen,
der architektonischen.
Fachschule für Bildhauerei.
ä. 21. Diese Fachschule lehrt das Modellieren sowohl ornamentaler als
auch figuraler Gegenstände in Thon und Wachs, insoweit diese in den
Knnstgewerben zur Anwendung kommen, z. B. für Kunsttischlerei, Stucca-
turarbeiten, Goldschmiedearbeiten, für Arbeiten in Thon, Porzellan etc.
ä. 22. Der Unterricht besteht in einem Fach- und Atelier-Unterricht; der
erste Theil bezweckt, den Zöglingen zunächst durch das Studium der besten
Meisterwerke der Antike und der Renaissance und nach dem lebenden
Modell die Fertigkeit plastischer Darstellung der menschlichen, Thier- und
Ornamentform zu verschaffen und ihre Fertigkeit in der Modellierung Figu-
raler sowie ornamentaler Gegenstände auszubilden.
Als Übergang zum Atelier-Unterricht werden den Zöglingen Anleitungen
zum Componieren und zur practischen Herstellung von Modellen in ver-
schiedenen plastischen Vortragsweisen gegeben.
Weiters wird den Schülern Gelegenheit geboten, mit Genehmigung des
Fachprofessors Aufträge zu übernehmen und unter dessen Aufsicht auszu-
führen.
Der Fachprofessor kann die Zöglinge im Interesse ihrer Ausbildung
auch an seinen Privataufttägen theilnehmen lassen.
5. 23. Für Zöglinge dieser Fachschule ist der Besuch der Vorlesungen
über die Geräthelehre, Kunstgeschichte und der Kunsttechnik nebst dem
Actzeichnen obligat.
ä. 24. Als Vorbedingung für die Aufnahme ist außer den allgemeinen
Erfordernissen g. 13 des Statutes der Nachweis über die Fertigkeit im
Modellieren und Zeichnen liguraler und ornamentaler Details, ferners über
die Kenntnis der Projections- und Schattenlehre, der Perspective, der allge-
meinen Formenlehre und der Anatomie erforderlich.
III. Special Ateliers.
Special-Atelicr für Ciselirkunst und verwandte Fächer.
ä. 25. Der Unterricht in diesem Special-Atelier umfasst die Lehre und
die practische Anwendung des Ciselirens, der getriebenen Arbeit, sowie der
verwandten Techniken für die verschiedenen kunstgewerblichen Metallarbeiten
und besteht in einem Fach- und Atelier-Unterricht.
23.-
Im ersten Theile haben die Zöglinge einen vorgeschriebenen Lehrgang
im Ciseliren und getriebener Arbeit, bestehend aus ornamentalen und figu-
ralen Details zu copieren; bei dieser Gelegenheit werden dieselben mit den
Eigenschaften und der Behandlung der verschiedenen Metalle und Legie-
rungen vertraut gemacht.
Nach Absolvirung des Lehrganges bekommen die Schüler mustergiltige
Metallgegenstände zum Copieren; die Wahl geschieht mit Rücksicht auf die
Specialfächer der einzelnen Zöglinge.
Bei diesen Arbeiten werden die Schüler auf die richtige Anwendung
der verschiedenen Techniken hingewiesen, und der Vorgang der Ausführung
eingehend gelehrt, Erläuterungen über Styl und Zweck der betreffenden
Aufgaben begleiten den ganzen Unterricht.
Sämmtliche Aufgaben müssen die Schüler zuerst zeichnen und solche
Obiecte, welche für den Guss bestimmt sind, selbst modellieren.
Den Übergang zum practischen Atelierunterricht bilden dem Special-
fach des Schülers entsprechende Aufgaben. bei denen die Anforderungen,
welche an die einzelnen Gegenstände geknüpft sind, erklärt werden.
Mit der kunstgerechten Ausführung der gelungenen Compositionen be-
ginnt der practische Atelierunterricht, und wenn sich der Schüler bei
letzteren Aufgaben gut bewährt hat, so wird demselben die Gelegenheit geboten,
mit Genehmigung des Fachprofessors Aufträge zu übernehmen und unter
dessen Aufsicht auszuführen.
Der Fachprofessor kann die Zöglinge im Interesse ihrer Ausbildung
auch an seinen Privataufträgen theilnehmen lassen.
g. 26. Für die Schüler ist der Besuch der Vorlesungen über gewerb-
liche Chemie, Kunstgeschichte und Kunsttechnik ausnahmslos, ferner über
Geräthelehre und der Besuch des Actzeichnens für jene Schüler, welche der
Fachprofessor dazu bestimmt, obligat.
ä. 27. Als Vorbedingung für die Aufnahme ist außer den allgemeinen
Erfordernissen ä. 13 des Statutes der Nachweis über die Fertigkeit im
ornamentalen und figuralen Zeichnen und Modellieren, ferner über die Kenntnis
der Prujections- und Schattenlehre, der Perspective, der allgemeinen Formen-
lehre und Anatomie erforderlich.
Für Goldarbeiter ist zur Aufnahme die Kenntnis der theoretischen
Hilfswissenschaften nicht in demselben Grade nöthig.
Im Allgemeinen ist wünschenswert, dass der Aufzunehmcnde Vor-
kenntnisse im Ciseliren oder Graviren etc. besitzt.
Special-Atelier für Holzschnitzerei.
ä. 28. Dieses Special-Atelier hat die Aufgabe, das Holzschnitzen für die
Zwecke des Kunstgewerbes zu lehren.
ä. 29. Der Unterricht theilt sich in drei Stufen
l. Einführung in die Technik des Schnitzens nach Vorlagen, welche
die fortschreitende Behandlung von Ornamenten und Körpertheilen
vom Anschneiden bis zur feineren Ausführung darstellen.
ll. Copieren von größeren Ornamenten und vollständigen Figuren.
Hat der Schüler die technischen Schwierigkeiten in der Behand-
lung des Materiales überwunden, so wird er angeleitet, größere
Ornamente, ganze Figuren und Gruppen nach mustergiltigen Vor-
bildern, vorzüglich des Mittelalters nnd der Renaissance, auszu-
führen.
Besonders begabte Schüler erhalten die Anleitung, nach der
Natur zu copieren.
lll. Entwerfen und Ausführen von Ornamenten, Figuren, kunstgewerb-
lichen Gegenständen im Charakter des Materielles, in Verbindung
mit einem Atelier-Unterricht, bei welchem den Schülern Gelegen-
heit geboten wird, mit Genehmigung des Fachprofessors Aufträge
zu übernehmen und unter dessen Aufsicht auszuführen.
Der Fachprofessor kann die Zöglinge im Interesse ihrer
Ausbildung an seinen Privataufträgen theilnehmen lassen.
ä. 30. Für die Zöglinge dieses Special-Ateliers ist der Besuch der Vor-
lesungen über Kunstgeschichte und Kunsttechnik obligat.
g. 31. Als Vorbedingung für die Aufnahme ist außer den allgemeinen
Erfordernissen ä. 13 des Statutes der Nachweis über die Fertigkeit im
Zeichnen und Modellieren figuraler und ornamentaler Details, ferner über
die Kenntnis der Projections- und Schattenlehre, der Perspective, allge-
meinen Formenlehre und Anatomie erforderlich.
Außerdem ist es wünschenswert, dass der Aufzunehmende einige Vor-
kenntnisse im Holzschnitzen besitzt.
Special-Atelier für keramische Decoration und Emailmalerei.
ä. 32. Der Unterricht im Atelier für keramische Decoration etc. umfasst
die practische Ausübung des artistischen Theiles der Keramik, Emaillage
u. s. w.
ä. 33. Der Umfang des Unterrichtes besteht in Folgendem
Gründliche Kenntnis der besten vorhandenen Beispiele von Objecten,
welche in den verschiedenenTechniken der Keramik etc. ausgeführt
sind. Gleichzeitige Einführung in die einschlägige Literatur.
Übungen im Entwerfen, mit besonderer Berücksichtigung der
Eigenthümlichkeiten jener Techniken, welche bei der Ausführung
der betreffenden Entwürfe in Anwendung zu kommen haben.
30
Die selbständige Herstellung, beziehungsweise Ausschmückung von
Erzeugnissen der Keramik etc., insbesondere solcher, bei welchen
die vom chemischen Laboratorium der Kunstgewerbeschule ge-
lieferten Präparate, Farben etc. in Anwendung gebracht werden
können.
ä. 34. Als Bedingung zur Aufnahme in das Special-Atelier für Keramik
gilt außer den allgemeinen Erfordernissen 13 des Statutes der Kunst-
gewerbeschule und außer einer Zeichenfertigkeit ornarnentaler und figuraler
Details sowie fachlicher Objecte nach Vorlagen, in dem Ausmaße, wie eine
solche an der allgemeinen Abtheilung zu erlernen ist
I. Der Nachweis über ein mit günstigem Erfolge absolvirtes Fach-
Studium der Decomposition ausgeführter, in den Kreis dieser
Abtheilung gehöriger Objecte, welches die Schüler befähigt, an
der Schule für Keramik etc. practischen Unterricht zu empfangen.
In Ermangelung solcher Fachkenntnisse haben sich die
Schüler ie nach der Richtung ihrer Studien an einer der Fach-
schulen für Architektur oder Malerei das Geforderte eigen zu
machen.
2. Die Kenntnis des technischen Zeichnens, der allgemeinen Formen-
lehre insbesondere der Lehre von den Gefäßen, ferner bei
solchen Schülern, welche in figuraler Richtung arbeiten wollen,
der Anatomie und weiters der gewerblichen Chemie.
g. 35. Der Professor für Keramik hat die Anwendung der Präparate
Farben, Emaillen etc., welche zum Zwecke der Verwendung bei Arbeiten
seiner Lehrgegenstände von dem chemischen Laboratorium an die Kunst-
gewerbeschulegeliefert werden, practisch zu erproben; er hat zu diesem
Zwecke von dem Leiter des chemischen Laboratoriums über die Eigenschaften
der genannten Präparate, eventuell über deren chemische Beschaffenheit die
nöthigen Informationen zu empfangen; es stehen ihm zur Vornahme dieser
und aller im Interesse seiner Schule vorgenommenen Arbeiten, sowie in den
Fällen, wo mit dem Unterrichte technische Proceduren, wie z. B. das Ein-
brennen von Farben, das Aufschmelzen von Emaillen etc. iverhunden sind,
die Öfen und sonstigen hiezu nöthigen Einrichtungen des chemischen Labora-
toriums zur Verfügung, und hat er sich betreffs der Zeit und der Dauer
ihrer Benützung mit dem Leiter des chemischen Laboratoriums jeweilig ins
Einvernehmen zu setzen.
Special-Atelier für das Spitzcnzeichnen.
S. 36. Das Special-Atelier für das Spitzenzeichnen hat die Aufgabe, der
Textilbranche angehörige, in der Kunstgewerbeschule des österreichischen
Museums herangebildete und vollständig geschulte Kräfte unter steter Berück-
sichtigung der Bedürfnisse der Mode und im Einvernehmen mit der öster-
31
reichischen Spitzenindustrie, das ist mit Kaufleuten, Fabrikanten etc., aus-
schließlich rnit dem Entwerfen von Spitzendessins unter Zugrundelegung guter
alter Spitzenmuster zu beschäftigen.
ä. 37. Dieses Atelier steht in Verbindung mit dem Special-Atelier der
Architekturschule.
g. 38. Um zwischen dem Entwerfen und der Ausführung der Spitzen-
muster die für deren künstlerische und technische Veredlung nothwendige
Verbindung der hiebei betheiligten Kräfte herzustellen, steht mit dem Atelier
ein von demselben Professor geleiteter practischer Spitzen, Näh- und Klöppel-
curs in Verbindung.
g. 39. Der Unterricht läuft ohne Unterbrechung durch die Hauptferien
fort. Während der Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertage, sowie an Sonn-
und Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Dem Leiter des Ateliers ist gestattet, einzelnen Frequentanten einen
jährlichen einmaligen Urlaub bis zur Dauer von 14 Tagen zu ertheilen.
ä. 40. Der Leiter des Ateliers entwirft das Programm desselben und
ist für dessen Durchführung verantwortlich.
Demselben steht die Aufnahme und Entlassung der Frequentanten, die
Zuweisung und Überwachung ihrer Arbeiten und die Bestimmung über die
Höhe ihrer Entlohnung zu.
ä. 4x. Das Programm und das Regulativ des Unterrichtes unterliegt der
Genehmigung des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht.
S. 42. Der Leiter des Ateliers bestimmt die Lehrmittel und Muster-
objecte und besorgt deren Anschaiiung aus einem bei der Handcassa der
k. k. Kunstgewerbeschule zu diesem Zwecke angewiesenen und alljährlich am
Jahresschlusse zu verrechnenden Pauschale.
Auch die übrige Geld- und Cassagebarung hinsichtlich der für die
Zwecke des Unterrichtes verwendeten Summen erfolgt im Wege der Hand-
cassa der k. k. Kunstgewerbeschule.
ä. 43. Die für das Atelier bestimmten Lehrmittel werden Eigenthum
der Kunstgewerbeschule und als solche dort inventarisiert. Der Ankauf der
für den Unterricht nothwendigen alten und neuen Spitzenmuster jedoch ge-
schieht im Einvernehmen mit der Direction des k. k. österreichischen Museums,
in dringlichen Fällen auch nach eigenem Ermessen und unter Verantwortlichkeit
des Leiters. Derlei Muster werden der Sammlung des k. k. österreichischen
Museums inventarisch einverleibt.
ä. 44. Der Leiter verfügt über die von den Frequentanten des Ateliers
angefertigten Entwürfe von Spitzenmustern, welche bis auf weiteres an alle,
an der Hebung der Spitzenindustrie betheiligten Factoren direct und unent-
geltlich abgegeben werden; ausgenommen sind hievon jene Entwürfe, welche
der Leiter des Ateliers über specielle und private Bestellung selbst anfertigt,
,2.
welche daher auch lediglich in den Kreis seiner privaten künstlerischen
Thätigkeit fallen und als solche behandelt werden.
ä. 4.5. Um sich über den Stand der Spitzenindustrie des Auslandes und
über die Bedürfnisse der inländischen Spitzenerzeugung durch unmittelbare
Anschauung Kenntnis zu verschaffen, hat der Leiter des Ateliers alljährlich
lnforrnations- und Inspectionsreisen zu unternehmen. Wenn dieselben nicht
mehr als 14 Tage in Anspruch nehmen, hat der Leiter hievon die Direction
des k. k. österreichischen Museums und der Kunstgewerbeschule in Kenntnis zu
setzen; bei längerer Dauer der Reisen ist in1 Wege der genannten Directionen
ein motivierter Antrag an das k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht
zu erstatten und dessen Genehmigung einzuholen.
ä. 46. Gleichzeitig mit der jedes zweite Jahr stattfindenden Ausstellung
der Kunstgewerbeschule werden die Arbeiten des Special-Ateliers für das
Spitzenzeichnen im k. k. österreichischen Museum ausgestellt.
Special-Atelier für Radirkunst.
g. 47. Die Abtheilung für Radirkunst an der Kunstgewerbeschule hat
die Aufgabe, Zöglinge dieser Anstalt in der Technik des Radirens und Ätzens
zu unterrichten und dieselben dahin zu führen, dass sie Gegenstände nach
der Natur und nach bildlichen Darstellungen charakteristisch in Form, Farbe
und in stofllicher Behandlung durch die Radirung zum Ausdrucke bringen
können.
ä. 48. Dieses Ziel ist anzustreben durch das Copieren mustergiltiger
Radirungen, durch Übungen im Radiren nach dem lebenden Modell, nach
plastischen, namentlich auch kunstgewerblichen Objecten, Gemälden, Zeich-
nungen und photographischen Aufnahmen.
ä. 49. Da ein Resultat auf diesem Gebiete der vervielfältigenden Kunst
nur dann zu erzielen ist, wenn der Schüler bei größtmöglichem Verständnisse
der Formenwelt und Fertigkeit im Umstellen derselben einen ausgesprochenen
Sinn für Charakteristik besitzt, so ist für die Aufnahme in diese Abtheilung
der Nachweis genügender künstlerischer Vorbildung zwar erforderlich, der-
selbe gibt aber kein Recht, aufgenommen zu werden, vielmehr bleibt die
Aufnahme dem Ermessen des Professors vorbehalten.
In allem Übrigen gelten für diese Abtheilung die Bestimmungen des
Lehrplanes der Kunstgewerbeschule.
Spezial-Atelier für Holzschneidekunst.
g. 50. Diese Abtheilung ist bis auf weiteres mit dem xylographischen
Institut der k. k. Hof- und Staatsdruckerei vereinigt, von welcher auch,
insolange diese Vereinigung besteht, die Kosten für sämmtliche Ateliererfor-
dernisse getragen werden. Die Vereinigung hat den Zweck, der Schule die
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für die Ausbildung der Zöglinge, nach Maßgabe ihrer fortschreitenden Ent-
wickelung, erforderliche practische Bethätigung im Erwerb zu sichern.
g. 51. Die Holzschnittschule hat die Ausbildung der Zöglinge in der
Technik des Holzschneidens und des Zeichnens für den Holzschnitt zur Auf-
gabe. Der Schüler soll befähigt werden, nicht nur eine gegebene Zeichnung
mit den ihrer Eigenart entsprechenden Mitteln im Schnitt auszuführen,
sondern auch jede künstlerische Aufgabe für das Holzschnittbedürfnis zu
zeichnen, respective jede Vorlage, auch wenn sie auf Holz photographiert
wird, für seinen Stichel zeichnerisch zurecht zu legen.
ä. 52. Die Ausbildung erfordert eine tägliche fünf- bis sechsstündige
Übung im Xylographieren und Zeichnen durch drei Jahre.
ä. 53. Für die Schüler ist der Besuch der Vorlesungen über Perspective,
Styl- und Schattenlehre und das Actzeichnen für jene Schüler, bei welchen
es der Professor für geboten erachtet obligat.
S. 54. Zur Aufnahme in die Holzschnittabtheilung ist die Fertigkeit im
liguralen und ornamentalen Zeichnen, einige Kenntnis im Modellieren und
jener Grad von Übung im Federzeichnen erforderlich, welcher zu genauem,
den Charakter der Vorlage einhaltendem Copieren von alten Holzschnitten"
oder Radirungen befähigt.
ä. 55. Den Zöglingen der Holzschnittabtheilung ist die Annahme von
Holzschnittaufträgen nur mit Zustimmung des Professors gestattet, unter
dessen Aufsicht sie auszuführen sind.
ä. 56. Die Bestimmung der etwaigen Honorare für Arbeiten der Schüler
steht dem Professor zu.
IV. Chemisches Laboratorium.
ä. 57. Das chemische Laboratorium bildet einen Bestandtheil der Kunst-
gewerbeschule und dient in erster Linie den Lehrzwecken derselben.
Insoweit es mit den Verpflichtungen, welche dieser Aufgabe entspringen,
vereinbarlich ist, übt das Laboratorium jedoch auch eine selbständige Thä-
tigkeit, indem es den Kunstgewerben und den auf diese basierten Industrie-
zweigen als Versuchsanstalt dient.
ä. 58. Der Leiter des chemischen Laboratoriums, dem die Durchführung
aller im vorausgegangenen Paragraphen genannten Obliegenheiten zukommt,
gehört dem Status des Lehrkörpers der Kunstgewerbeschule als Professor
an, und lehrt an der genannten Anstalt gewerbliche Chemie und Materialien-
kunde, beziehungsweise Technologie der Kunstgewerbe.
g. 59. Als Lehrinstitut hat das Laboratorium der Kunstgewerbeschule
gegenüber die Aufgabe, den Schülern die für ihren späteren Beruf nüthigen
chemisch-technischen Kenntnisse zu vermitteln, ihnen Material, Mittel und
Unterweisung behufs practisch-technischer Ausbildung in den einzelnen an
34
den Fachschulen vertretenen Zweigen des Kunstgewerbes zu bieten und die
zur practischen Durchführung der von den einzelnen Fachabtheilungen aus-
gehenden Techniken nöthigenBrennapparate, Decorationsmittel, Präparate u. dgl.
zur Verfügung zu stellen.
ä. 60. In seiner Eigenschaft als Versuchsanstalt kann sich das che-
mische Laboratorium sowohl mit der Durchführung wissenschaftlicher For-
schungen, der experimentellen Prüfung neuer oder im Auslande bereits
geübter technischer Verfahrungsweisen, der Ausführung chemischer Analysen
und Versuche, als auch mit der Abgabe von Gutachten im Interesse der
Industrie oder einzelner Industriellen beschäftigen, isowie einzelnen jungen
Chemikern durch entsprechende practische Unterweisung die Mittel zur Fort-
bildung auf einzelnen Gebieten der Kunstindustrie und zwar namentlich der
Keramik, Glasindustrie und Emailtechnik bieten.
g. 61. Bei Verfolgung der Aufgabe, als Versuchsanstalt zu dienen, sind
die folgenden Grundsätze festzuhalten
Ansuchen, welche von Privaten ausgehen, kann der Leiter direct
entgegennehmen, und er entscheidet endgiltig über deren Zuläs-
sigkeit; über die zugelassenen Ansuchen ist ein Register zu führen.
Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit ist maßgebend
ob die geforderten Arbeiten oder Versuche überhaupt Aussicht
auf Erfolg, oder auch einen der aufzuwendenden Zeit und Mühe
entsprechenden Erfolg bieten, ob dieselben mit den Mitteln der
Anstalt ohne Störung ihrer sonstigen Functionen und Zersplittev
rung ihrer Thätigkeit ausführbar sind, und ob jeweilig Zeit und
Arbeitskräfte dazu erübrigen.
Für alle Arbeiten, welche im Interesse einzelner Industriellen und
auf deren Ansuchen ausgeführt werden, ist ein Entgelt, dessen
Höhe nach Art des betreffenden Gegenstandes von dem Leiter
der Anstalt voraus bestimmt wird, zu entrichten.
Diese Gelder, über deren Verwendung besondere Verfügungen
getroffen werden, sind in dem obengenannten Register vorzumerken.
Jünglinge, welche genügende chemische Kenntnisse besitzen, und in
der Versuchsanstalt practische Unterweisung zu erhalten wünschen,
haben sich unter Nachweis ihrer theoretischen Vorbildung bei dem
Leiter der Anstalt zu melden, dem die Entscheidung über Zu-
lassung oder Abweisung der Angemeldeten zusteht.
Diese Hospitanten haben eine Laboratoriumstaxe von monat-
lich 10 H. zu erlegen.
C.
Instruction für den Unterricht in den theoretischen
Fächern.
I. Unterricht in der Styllehre.
g. 62. Der Unterricht in der Styllehre zerfällt in fünfGruppen, und zwar
l. Leder, Bucheinbände, Buchausstattung, Lederarbeit etc.,
2. Gewebe, Stickereien, Spitzen etc.,
3. Holz, Möbel, Schnitzarbeiten, lntarsia etc.,
4. Metall, Silber, Gold, Eisen, Bronze, Email etc.,
5. Glas und Thon.
ä. 63. Zum Besuche der Vorträge über eine oder mehrere der genannten
Gruppen sind iene Schüler der Fachabtheilungen verpflichtet, denen dies mit
Rücksicht auf ihren gewählten Beruf von dem betreffenden Fachprofessor
aufgetragen wird.
Ein weiterer Curs über Schriften und Heraldik Schriftformen, Initialen,
Schilder, Wappen etc. ist für alle Fachschüler obligat.
g. 64. Der Zweck des Unterrichtes in der Styllehre, welcher bei wö-
chentlich Stunden in einjährigem Turnus nach Bedarf alle oder einzelne
Gruppen umfasst, ist, die Schüler mit dem ganzen Gebiete der kunstgewerbÜ
lichen Formen und Erzeugnisse in den einschlägigen Fächern bekannt zu
machen und ihnen hiebei die verschiedenfältige Bedeutung des Ganzen und
der einzelnen Theile der Objecte nach Material, Ausführung, kirchlicher und
profaner Bestimmung, Zeit der Entstehung etc. klarzumachen.
ä. 65. Die Schüler werden auch hier gehalten, ein Manuscript zu führen,
und sich die wichtigsten Typen durch Skizzen zu eigen zu machen, während
die Detail-Durcharbeitung des gesammten einschlägigen Materiales Aufgabe
des Fachstudiurns an den einzelnen Fachabtheilungen bildet.
g. 66. Mit der Abhaltung der angeführten Curse sind zwei Lehrkräfte
und zwar eine in der allgemeinen Abtheilung, und eine in den Fachschulen
zu betrauen.
II. Unterricht in der Kunstgeschichte.
ä. 67. Der Unterricht in der Kunstgeschichte umfasst drei Jahrescurse
1. Allgemeine Kunstgeschichte des Alterthums und des Mittelalters,
z. allgemeine Kunstgeschichte von der Renaissance bis auf die
Gegenwart,
3. Geschichte der Kunsttechnik.
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S. 68. Die Geschichte der Kunsttechnik ist obligat für alle Zöglinge der
Fachabtheilungen, die allgemeine Kunstgeschichte für die Candidaten des
Zeichenlehramtes und diejenigen Zöglinge, welchen von ihrem Fachlehrer der
Besuch dieses Unterrichtes vorgeschrieben wird.
g. 69. Die Vorträge über allgemeine Kunstgeschichte haben den Zweck,
die Kenntnis des Entwickelungsganges des Kunstschaffens von den frühesten
Zeiten bis auf die Gegenwart in den Hauptzügen zu vermitteln. Sie sollen
demgemäß unter stetem Hinweis auf die nationalen Anlagen, die geogra-
phischen und klimatischen Bedingungen, Cultus, Staatsverfassung, interna-
tionale Beziehungen u. s. w. zeigen, wie von den ersten Bethätigungen des
Kunsttriebes an, Architektur, Sculptur und Malerei bei den verschiedenen
Völkern sich ausgebildet haben, mit den wichtigeren Schulen, deren
Hauptvertretern und den besonders charakteristischen Denkmälern bekannt
machen, ohne das Gedächtnis des Zöglings mit ivielen Namen und Jahres-
zahlen zu belasten. Der Vortrag ist so viel als möglich durch Anschauungs-
material zu erläutern, durch wiederholendes Durchsprechen des LehrstotTes
dessen Verständnis zu fördern und zugleich den Schülern Gelegenheit zur
Übung im mündlichen Ausdrucke zu geben.
ä. 70. Die Geschichte der Kunsttechnik ist entsprechend dem System
der Sammlungen des k. k. österreichischen Museums und unter deren un-
mittelbarer Benützung nach den verschiedenen Stolfgruppen gesondert zu be-
handeln; in jeder Gruppe sind die technischen Processe zu erklären, die Unter-
scheidungsmerkmale der Unterarten und Specialitäten darzuthun, und wo bio-
graphisches Material zur Verfügung steht, durch Schilderung von Personen
und Einrichtungen das Interesse für die Geschichte der Gewerbe im All-
gemeinen zu wecken.
III. Unterricht in der gewerblichen Chemie.
g. 71. Der Unterricht in der gewerblichen Chemie soll den Schülern
der Kunstgewerbeschule in möglichst populärer Weise die Grundlagen zu
einem Verständnis der technischen Verfahren im Kunstgewerbe geben, vor
allem aber die Vorbereitung für einen späteren, in den Fachschulen zu erthei-
lenden Unterricht über specielle Materialienkunde, beziehungsweise Techno-
logie bieten.
g. 72. Die Vorträge sollen sich zwar im Allgemeinen auf das System
der Chemie stützen und denselben sohin die Eintheilung der Materie nach
den sogenannten Elementen der Chemiker zu Grunde gelegt werden, allein mit
strenger Beschränkung auf die für die Schüler der Kunstgewerbeschule wich-
tigen Stoffe und Erscheinungen und eigentliche chemische Betrachtungen,
wie beispielsweise die Besprechung der Bedeutung chemischer Formeln, nur
37
insoweit berücksichtigt werden, als dies zum Verständnis des Ganzen unbe-
dingt nothwendig erscheint.
ä. 73. Alle Erörterungen der technisch wichtigen Stoffe werden dem-
nach unmittelbar dem Ziele zuzustreben haben, eine anschließende Erläu-
terung technischer Verfahren, eine Charakteristik kunstgewerblicher Producte
zu ermöglichen.
So wird bei den Metall-Legierungen das Löthen; im Zusarnmenhange mit
dem Wasserglase die Stereochromie; beim Kalke die Mörtel, Cemente, die
Frescomalerei und Sgrafittotechnik ihre Erläuterung zu tinden haben. Beim
Gyps die Gypsgießerei und die Gypsmassen; beim Thone die Thonwaren,
ihre Charakteristik und die Grundprincipien der Herstellung; anschließend
das Glas und die Ernaillage; beim Chrom die Chrorngelatine und der Licht-
druck; beim Eisen, Kupfer und dessen Legierungen die Decorationstechniken
und Obertlächenverzierung; beim Kupfer die Principien des Galvanismus,
der Galvanoplastik und Galvanostegie; bei den Edelmetallen die Methoden
der Versilberung und Vergoldung, die Principien der Photographie.
Von den Metallverbindungen werden besonders zu betonen sein die als
Farbstoff geltenden; von den organischen Stoffen Cellulose, Holz, die pflanz-
lichen und thierischen Gespinstfasern, Fette, Öle, Harze, Firnisse, organische
Farbstoffe; die Principien der Färberei, die Verwendung der Farbkörper in
der Malerei, die Bindemittel und im Anhange daran die Principien der
Farbenlehre.
IV. Unterricht in der Anatomie.
g. 74. Der Unterricht in der Anatomie an der Kunstgewerbeschule
beginnt mit der Osteologie und der Erklärung des Aufbaues des Skelets aus
den einzelnen Knochen und der Formen derselben. Dann wird zu den Be-
wegungen der Knochen gegen einander und zu den Gelenken übergegangen.
Hiebei wird auf diejenigen Punkte aufmerksam gemacht, die für das Durch-
messen des Körpers von Wichtigkeit sind, und daran eine kurze Darstellung
der Veränderungen der Verhältnisse in den verschiedenen Lebensaltern ge-
schlossen.
ä. 75. Den zweiten Theil des Unterrichtes bildet die Myologie. Es
werden dabei vorzugsweise die großen und oberßächlich liegenden Muskeln
berücksichtigt, durch deren Action die Oberfläche wesentlich verändert wird.
Dieser Unterricht wird, soferne keine anderen Lehrmittel zu Gebote
stehen, am Skelet, am Münchner Ecorche und an einer zerlegbaren anato-
mischen Figur von Ausoux ertheilt; dann wieder fortgesetzt am lebenden
Modell, welches von Seite der Schule zu beschaffen ist. Die Schüler werden
geleitet, sich in allen Bewegungen und Stellungen des Körpers über die
unter der Haut liegenden Theile zu orientieren und sich mit den Verände-
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rungen genau bekannt zu machen, welche die Thätigkeit der Muskeln an der
Hautuberlläche hervorbringt. Es wird darauf hingewiesen, dass es zur Dar-
stellung einer Action nicht genügt, die Figur in die entsprechende Stellung
zu bringen, sondern dass die Oberfläche auch die Thätigkeit der Muskeln
anzeigen muss, die bei der Action wirksam sind. Endlich wird der Unter-
schied von Ruhe und Action an einer Reihe von Beispielen erläutert, die am
lebenden Modell nach Wahl hervorzurufen sind, und die Anleitung gegeben,
auch am ruhenden Acte die Action, welche dargestellt werden soll, für
beschränkte Zeit hervorzubringen.
ä. 76. Excurse über den Bau der Eingeweide, des Nervensystemes, deren
Function u. s. w. sind ausgeschlossen, da es sich bei diesem Unterrichte nur
darum handelt, das anatomische Verständnis der äußeren Formen des mensch-
lichen Körpers zu erschließen, diese in all ihrem Wechsel und in übersicht-
lichem Zusammenhange dem Gedächtnisse einzuprägen und ihre lebensvolle
und sachgemäße Darstellung zu erleichtern.
V. Unterricht im technischen Zeichnen.
Lehrziel.
g. 77. Als Lehrziel gilt Technische Sicherheit in der Handhabung sowohl
der rechtwinkeligen als auch der Schatten- und der perspectivischen Projection
zur practischen, möglichst zeitsparenden und gefälligen graphischen Dar-
stellung technisch-kunstgewerblicher Obiecte.
Erster Jahrgang.
Wächentlich zwei Vortrags- und vier Zeichen-Übungsstunden.
g. 78. Derselbe umfasst zunächst als vorbereitender Theil eine kurze
Belehrung über die in Betracht kommenden Elemente der geometrischen
Constructionslehre, dann als Hauptstück die Projectionslehre mit Ausschluss
rein theoretischer Deductionen und unter steter Rücksichtnahme auf die
technisch-künstlerische Praxis
Allgemeine geometrische Constructionen, z. B. Theilungen von
Linien und Winkeln, Kreistheilungen, Constructionen von Viel-
ecken, Übertragungen von Winkeln und Vielecken, Constructionen
von Ellipsen und Spiralen, Gebrauch von Maßstäben.
Allgemeine Grundsätze über die Gewinnung projectivischer Bilder
auf einer und auf zx-aei Bildebenen.
Rechtwinklige Projection des Punktes, der Linie und Ebene auf
zwei, höchstens drei Projectionsebenen Grundriss, Aufriss, Profil
mit besonderer Rücksicht auf practische Verwendbarkeit der Auf-
gaben und ebenso mit Hervorhebung jener Fälle, die in der
Schattenlehre und Perspective maßgebend sind.
Rechtwinklige Proiectionen, mit vorhergehender Erläuterung der
Pyramiden, Prismen, Kegel und Cylinder in den verschiedensten
Lagen zu den Proiectionsebenen neben Schnitten und Netzen dieser
Körper, stets mit Betonung aller jener Momente, welche bei der
Darstellung architektonischer und kunstgewerblicher Obiecte, sowie
ihrer Details später verwertet werden können.
Entstehung und Darstellung der Rotationskörper, namentlich Kugel,
Ellipsoid, Wulst und Einziehung. Ebene Schnitte an dieselben,
und soweit möglich, annäherungsweise Abwicklung von Theilen
der Oberllächen.
Zusammenstellungen und Durchdringungen der obengenannten
ebenllächigen und runden Körper, und zwar in solchen Combi-
nationen, wie sie die kunstindustrielle Praxis am häufigsten auf-
weist.
ä. 79. Die Durchführung der Aufgaben hat mit unbedingtem Ausschlussc
aller zeitraubenden Methoden und Constructionen zu geschehen; die Dar-
stellung an und für sich mit einfachen Mitteln.
Zweiter Jahrgang.
Wöchentlich zwei Vortrags- und vier Zeichen-Übungsstunden.
g. 80 umfasst die Lehre von der Bestimmung der Schatten, sowie von
der Perspective.
Schattenlehre.
g. 81.
Erläuterungen über Schlag- und Selbstschatten und ihre Bestim-
mung, kurze Wiederholung der hiehergehörigen, bei der Pro-
jectionslehre besprochenen Beispiele. Einiges über Beleuchtungs-
erscheinungen im Allgemeinen Kern- und Halbschatten, Contraste,
Reflexe etc.
Bestimmung derjenigen Schatten, welche bei parallel einfallenden
Lichtstrahlen von Linien und ebenen Figuren in verschiedensten
Lagen auf die Projectionsebene geworfen werden,
Streich- und Berührungsebenen an verschiedenen Körperformen
und Zusammenstellungen in ihrer Eigenschaft als schattenbestim-
mende Ebenen. Constructive Erzeugung von Selbst- und Schlag-
schattengrenzen bei Annahme paralleler Lichtstrahlen Pyramiden,
Prismen, Kegel, Cylinder, Rotationskörper, Durchdringungen und
Körperzusammenstellungen, bei den einzelnen Aufgaben gleich-
zeitig auch Hinweis auf die früher erwähnten Gesetze der Be-
leuchtung von Flächen.
4O
Anwendung des bisher Erlernten bei der Darstellung einfacher,
technisch-kunstgewerblicher Objecte unter strenger Fcsthaltung
des Grundsatzes vZeitraubende Constructionen und Darstellungs-
weisen sind zu vermeiderm
Perspective.
E. 82.
r. Allgemein fassliche Erklärung des optischen Sehens und der
Entstehung der Bilder im menschlichen Auge.
2. Einleitende Grundsätze, nach welchen perspectivische Bilder
auf geraden und gekrümmten Flächen erzeugt werden. Der
ganze Vorgang unter dem Gesichtspunkte der centralen Pro-
jection.
Grundsätzliche Erörterung über die Bestimmung der centralen
Proiection eines Raumpunktes auf einer Bildebene bei willkür-
licher Lage des Projectionscentrums.
Die Wahl der Lage des projicierenden Auges mit Rücksicht auf
die Bildebene. Distanz, Sehwinkel, Horizont, Vertikallinie und
Grundlinie nach ihrer Bedeutung für die Richtigkeit und An-
schaulichkeit der perspectivischen Bilder gewürdigt.
Darstellung perspectivischer Bilder von Punkten, geraden Linien
und ebenen Figuren nach der Durchschnittsmethode.
Die Fluchtpunkte gerader Linien und ihre Ausmittelung bei ver-
schiedener Lage der Geraden gegen die Bildebene.
Darstellung ebener Figuren und verschiedener Körper nach per-
spectivischen Gesetzen unter Anwendung der Distanzmethode und
mit Zuhilfenahme des Grund- und Aufrisses, sowie der Flucht-
punkte.
Die Theilungspunkte und ihre Benutzung bei der Construction
perspectivischer Bilder.
Schlag- und Selbstschattenbestimmung an verschiedenen Körper-
formen bei parallel einfallenden Lichtstrahlen und perspectivische
Proiectionsart.
Zusammenfassende Anwendung des vorstehenden Lehrstoffes bei
der perspectivischen Darstellung einfacher und complicierter Ob-
jecte aus den Gebieten der Architektur und des Kunstgewerbes,
jedoch immer mit Vermeidung zeitraubender Methoden und Dar-
stellungsweisen.