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Arbeiten zu, welche der Ausdruck einer einfachen, anspruchslosen und doch
zarten Auffassung der vernachlässigten Harmonien der Formen sind. Zu
letzterer Art von Kunst gehört das Werk der Miss Ellen Rope.
UNBEKANNTE MARKEN DER KAISER-
LICHEN WIENER PORZELLANFABRIKSP
VON HEINRICH MODERN-WIENW
V - '66"; [z M I0. Mai 1744 ging die von Klaudius Innozentius
_ '13. du Pasquier im Jahre 1718 gegründete Wiener
Ar" " ' , Porzellanfabrik durch Kaufvertrag in das Staats-
' i eigentum über. In Schriften und Werken über die
kaiserliche Wiener Porzellanfabrik Findet man
allenthalben die Behauptung, dass diese Fabrik
von der Zeit an, da sie eine kaiserliche geworden,
den österreichischen Bindenschild als Marke
führte. Für diese Behauptung kann ich zwei
urkundliche Belege aus den Jahren 174g und
1797 erbringen (vgl. die Fussnote am Schlusse des Artikels) und dennoch
ist sie unrichtig. Es gibt eine ganze Reihe von Stücken aus den ersten
Dezennien des kaiserlichen Betriebes, die den Bindenschild nicht führen,
andere Marken waren bisher unbekannt.
Anlässlich archivalischer Studien über die Geschichte der Wiener
Porzellanfabrik fand ich vor Jahren zwei Urkunden, die beweisen, dass
die Wiener Fabrik zum mindesten um die Jahre I763f64 eine andere
Marke führte. Ich entdeckte zwei von dem Präsidenten der Ministerial-
Banco-Deputation, Karl Friedrich Grafen von Hatzfeld zu Gleichen, am
I3. April 1763 und am 12. Jänner 1764 ausgestellte Passbriefe, mit welchen
zwei Kaufleuten die Bewilligung erteilt wird, Porzellanarbeiten der Wiener
Fabrik im Königreiche Ungarn, beziehungsweise in den österreichischen
Erblanden zu verkaufen, wobei ihnen gewisse Maut- und Zollprivilegien
erteilt werden. In beiden Passbriefen ist aber die Marke der Wiener
Fabrik faksimiliert. Die zwei Marken, deren Pausen am betreffenden Orte
abgebildet werden, stimmen zwar in den Hauptzügen, nicht aber in allen
Details überein.
Der Text des für den Hausierhandel in den österreichischen Erblanden
bestimmten Passes, der für die Geschichte des Wiener Porzellans eine hohe
Bedeutung hat, lautet folgenderrnassen: „Von der kayl. königl. Ministerial-
Banco-I-Iof-Deputation wirdet hiemit aller deroselben subordinirten Mauts-
Beamten, Dreyssigern, Zollnern, Aufschlägern, Gegenschreibern, Beschauern
und anderen dergleichen amtleuthen, denen dieser Passbrief fürkummt,
gemessen anbefohlen, dass hierauf Sie dem Anton Sieber, so mit
hießigen Porcellaine hin und wieder in denen kay. königl. Erb-Landen