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Volltext: Monatszeitschrift VII (1904 / Heft 5)

hervor, also vor 174g, denn in diesem Jahre verfügte 
die Hofbancodeputation die blaue Markierung (a. a. 
O. S. 98)? 
Eine unbemalte Gruppe des Troppauer Museums, 
noch ganz barock, trägt unter dem Sockel den ein- 
gepressten Schild und das D, beide Zeichen noch ein- 
mal nebeneinander auf dem Sockel. Ein unbemalter 
Brieibote aus der italienischen Komödie (Troppauer 
Museum) hat unten auf dem Boden dieselbe Kombi- 
nation und noch einmal einen viel kleineren Binden- 
schild auf der einfachen Abflachung des Sockels. Und 
das Seitenstück dazu, eine Pierette, zeigt neben Schild 
und D auf dem Boden, hinten auf dem Sockel ganz 
klein wieder den Schild und darüber ein W, eine 
Kombination, über die ich jetzt noch nichts genaues 
weiss. Eine Abkürzung von Wien ist möglich. Das 
war bisher immer der einfache Bindenschild. 
Daneben finden wir eine Gruppe von Schildern, 
die ebenfalls gepresst, aber sorgfältiger gearbeitet 
sind. Es ist kein doppelter Querstrich eingepresst, 
sondern derselbe 
bleibt erhaben ste- 
hen und die beiden 
Felder über und 
unter demselben 
sind versenkt, also 
24. März x74g. 
 
schild zur Anwendung kam, 
scbeinlich ist. 
Buntbemalter Leuchter mit Putten 
(Katalog Nr. 34:) 
 
Atlante (Katalog Nr. 839) 
vertieft eingedrückt. Auch hier wieder Va- 
riationen, das heisst, verschiedene Stempel, 
einmal ist das obere Feld ganz schmal 
und das untere abgerundete gross, das 
anderemal umgekehrt. Beide Varianten 
kommen bei Stücken aus derselben Gruppe 
' Der erste ämtliche Erlass bezüglich der Bezeichnung 
des Wiener Porzellans mit dem Bindenschilde datiert vom 
In einer Verordnung der Ministerialbanco- 
deputation an den Administrator der Fabrik Karl Franz Xaver 
Mayerbcßer heisst es zum Schlusse: „Endlichen gleichwie man 
gesinnet, dass in Preyss herabgesetzt alte Poreellain durch die 
zeitungen jedermann kundt zu machen, als solle das neue 
Porcellain, umb selbes von dem alten zu distinquiren. rückb- 
werths mit dem Österreichers. Wappenzeichen nach hier 
bemerkter Form äbezeichnet werden." (Hofkammerarchiv, 
Bancal-Acterx, 1749, iMärz.) Diese Verordnung schliesst nicht 
aus, dass schon vor diesem Erlasse der eingedrückt: Binden- 
was vielmehr 
höchst wahr- 
(Mitteilung des Dr. Modern an die Redaktion.) 
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