MAK

Volltext: Monatszeitschrift VII (1904 / Heft 5)

220 
fraglos, dass diese Zeichen, 
die wir uns aufgemalt oder 
auf einer Etikette gedruckt 
und aufgeklebt denken 
müssen, nichts weiter sind, 
als Passiermarken für den 
Zollbeamten. Die Pässe sind 
ja auch an die Zollbeamten 
gerichtet. Es ist meiner An- 
sicht nach ein vollkommenes 
Verkennen des Fabriks- 
betriebes, wenn man an- 
nehmen wollte, dass unter 
den vielen Hunderten von 
Porzellanen, welche täglich 
in der Fabrik aus der 
Formerei und Dreherei zum 
ersten schwachen Brand und 
zum Signieren, hierauf in die 
Glasur kamen, bereits die für 
den Export nach Ungarn 
etwa bestimmten Stücke be- 
sonders bezeichnet worden 
wären. Es ist ferner unbe- 
greiflich, weshalb die 
Fabriksdirektion die von 
1749 bis 1763 angewandte 
unterglasurblaue Marke mit 
dem Bindenschild im Jahre 
1763 und 1764 aufgegeben, 
dann von 1765 an wieder 
bis 1827 angewandt haben 
solltet. 
Ausserdem ist mir unter den vielen Tausenden Altwiener Porzellanen, 
die ich in den letzten sechs Jahren, in denen ich mich fortwährend mit Wiener 
Buntbenialte Uhr mit Saturn und Pntten (Katalog Nr. 343) 
4' Zu vorstehendem teilt uns Dr. Modern folgendes mit: Wären die Erzeugnisse der Wiener Fabrik zur 
Zeit, als diese Passbriefe ausgestellt wurden, mit dem österreichischen Staatswappen, dem Bindenschilde, 
bezeichnet gewesen, so wären die kaiserlichen Beamten - es sind keineswegs nur Zollbeamte, sondern unter 
andern die Fachbeamten für Marken, die Beschauer, an die sich der Pass richtet -- einfach auf diese Bezeich- 
nung gewiesen worden. Es wäre überflüssig, ja zweckwidrig gewesen, der schon vorhandenen, fast unvertilg- 
baren Bezeichnung eine neue zuzufügen, die leicht beseitigt, nachgemacht und auf andere Stücke hätte über- 
tragen werden können. Nirgends habe ich behauptet, dass Stücke zum Exporte nach bestimmter Richtung 
mit besonderer Marke bezeichnet wurden. Die zwei von mir verößentlichten Pässe galten auch keineswegs für 
Ungarn allein, sondern der eine für die kaiserlichvköniglichen Erblande, der andere für das Königreich Ungarn, 
also für den ganzen Bereich der österreichisch-ungarischen Monarchie, beide weisen ein Zeichen auf, das sich 
verwischt, aber immerhin erkennbar auf der (S. 95) abgebildeten Kaffeetasse mit Chinoiserien noch heute findet. 
Man vergleiche auch die Terminologie des ohzitierten Erlasses vom 24. März x74g. „Nach hier bemerkter Form
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.