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Volltext: Monatszeitschrift VII (1904 / Heft 10)

die 15- und 13 lötige Silberpunze gleichgestellt; 5; . 
sie erhielten ein gevierteltes Oval (das „Radel") 
nebst Jahreszahl und Feingehaltsziffer, das 
15lötige Silber ausserdem über dem Radel ein 
W. Allmählich, teilweise schon im XVII., all- 
gemeiner dann im XVIII. Jahrhundert wird die 
Punzierung von Nieder- und Oberösterreich auch 
auf die übrigen Kronländer ausgedehnt, ihre 
Wappen und die von einzelnen Punzierungs- 
stätten erscheinen in der Punze; das Punzierungs- 
patent Maria Theresias wird in Ober- und 
Niederösterreich, Steiermark und Mähren 1774, 
für Kärnthen 1775, für Böhmen und Triest 1776, 
für Tirol 1777, für Krain und Görz 1778 publiziert, 
doch hatte Tirol zum Beispiel die genossenschaft- 
liche Punzierung nach Wiener Muster mit dem 
Innsbrucker Stadtwappen als Probzeichen schon 
1766 eingeführt und Knies hat auch bereits 
nachgewiesen, dass für die oberösterreichischen 
Städte neben der Wiener Feinhaltspunze die 
Anbringung der Anfangsbuchstaben der Städte, 
zum Beispiel B (Braunau), R (Ried), lateinisches 
S (Steyr), deutsches S (Schärding) über den 
Erzeugernamen schon 1781 durchgeführt wurde. 
Lemberg und Galizien erhalten die Punzierung gfijzigäzf 
1787, einen Kreis mit einem Buchstaben, der 1727 (im. m. 52) 
immer für eine Gruppe von Städten galt (zum 
Beispiel N für den Lemberger Kreis) nebst Jahreszahl und Feingehaltsangabe 
und den Anfangsbuchstaben der betreffenden Erzeugungsstädte im Namens- 
punzen des Erzeugers. 
Die Lutzenbergersche Schöpfung eines k. k. Punzierungsamtes, dessen 
Tätigkeit 1785 begann und die staatliche Feingehaltskontrolle an Stelle der 
genossenschaftlichen zunächst für Wien einführte, vermochten die empörten 
Wiener Gold- und Silberschmiede nebst dem gleichzeitig errichteten 
Schätzungsamte 1790 zur Aufhebung zu bringen, aber die staatliche Aufsicht 
blieb bestehen, Kaiser Leopold II. übertrug die Kontrolle dem Hauptmünz- 
amte, und 1806 führt Kaiser Franz mit dem Manifeste vom 20. August für 
alle österreichischen Länder die amtliche Punzierung und Repunzierung ein. 
Die einzelnen Amtsstätten erhielten an Stelle der gebräuchlich gewesenen 
Anfangsbuchstaben des Ortsnamens bestimmte Buchstabenzeichen: Wien A, 
Prag B, Salzburg C, Lemberg D, Krakau E, Brünn F, Linz G, Graz H, 
Klagenfurt J, Laibach K, Triest L. Neben diesen I-Iauptstellen wurden 
Nebenstellen, Punzierungssubstitutionen, errichtet, so bereits im Jahre 1807 
in Krems, Wr.-Neustadt, St. Pölten, Waidhofen, Wels, Steyr, Ried, Znaim, 
 
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