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Volltext: Monatszeitschrift VIII (1905 / Heft 11)

sondern auch das gewiß schöne Aussehen 
der Fabrikate. Wir müssen uns vergegenwär- 
tigen, daß diese Gefäße, bevor sie die Werk- 
stätteverließen, einen eisenschwarzen,meta1l- 
glänzendenundunlöslichenÜberzugerhielten, 
indem Graphit mit Wasser versetzt als dauer- 
hafte Anstrichfarbe aufgetragen und nach dem 
Trocknen mit einem Wolltuch eingerieben 
und geglänzt wurde. 
Als Schild Österreichs, den Ferdinand 
den Wiener Eisenhafnern als Marke und 
Stempel für ihre Erzeugnisse gestattete, ist 
das landesfürstliche Wappen, der Binden- 
Schild, zu betrachten. Das damit verbundene 
Verbot, dieses Wappen auf anderen Erzeug- 
nissen der Hafner anzubringen, mag nicht 
unbegründet sein. Die Stadt Wien bediente 
sich schon früher des Bindenschildes, wenn 
auch nicht als Stadtwappen, sodoch als Siegel- 
 
Kachel, angeblich vom St. Stephans-Ofen. 
bild und dieser Mißbrauch, wenn wir ihn so (S1. Nikolaus von Barü- vor Isw. Samm- 
nennen wollen, übertrug sich auf die Zünfte hmg D" Figd" 
und Innungen. So lag es in den Wünschen des Erzherzogs, die Benützung 
des landesfürstlichen Wappens als Handwerksmarke einzuschränken und 
wenn er es als Stempel für Erzeugnisse in einer bestimmten Technik zuließ, 
mag dies durch den guten Ruf, den das Wiener Eisengeschirr auch außer- 
halb der Stadt im Lande Niederösterreich und darüber hinaus in Ungarn 
besaß, hinreichend begründet sein. ' 
Neben Marken, welche bestimmten Werkstätten angehören, finden sich 
somit noch auf Wiener Eisengeschirr: die Wiener Wappenfigur, das Balken- 
kreuz, allein oder in Verbindung mit dem Wappen Neuösterreichs, dem 
Bindenschild. (Vergleiche die abgebildeten Stempel.) 
Das Wiener Eisengeschirr war auch für Oberösterreich mustergültig. 
Mehrere Hafnerordnungen dieses Landes bemerken ausdrücklich, daß die 
Erzeugnisse der eigenen Werkstätten so gut sein sollen, „wie zu Wien 
gemacht". Der Eröffnung der Hafenmärkte ging stets eine Beschau der 
eingetroffenen Ware voraus und ergab diese minderwertiges Material, so 
wurde die Ware mit Wissen und Willen der Obrigkeit vernichtet oder, wie 
die Originalschilderung lautet, „ain Stain ins Gschier geworffen und in die 
Schärben geschlagen". Den Erzeuger traf neben der Zerstörung seines 
Besitzes noch eine Strafe. 
Im Jahre 1557 traten in Wien zwei Männer mit einer Erfindung auf, 
die bei Öfen ein bedeutendes Ersparnis an Heizungsmaterial bezweckte: 
„Nachdem I-Ianns Ulrich kundig Mann und Conrad Egloff von Costnitz die 
Kunst der Holzersparrung erfunden darum gedachte Künstler von der romisch 
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