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Volltext: Monatszeitschrift IX (1906 / Heft 1)

 
Raum VIII. Tschechoslawischer Hausrat aus den Sudetenländern 
Neben dem Einfamilienhause kommt in der bäuerlichen Architektur der 
ganzen Ostschweiz sehr häuüg das Doppelhaus vor. Rechts und links von 
dem Gang, der im Erdgeschoß und im ersten Stock gemeinsames Gebiet der 
zwei Wohnparteien bildet, ordnet sich, symmetrisch gegliedert, je eine 
Wohnung an, zu der auch die Zimmer der darüber liegenden Stockwerke 
zählen. In diesem Falle enthält das Haus zwei Kaminanlagen, zwei Küchen, 
alles doppelt. Zuweilen ist von der großen Stube, die selten unter 5'], Meter 
im Geviert (meist aber mehr) mißt, ein kleines Nebenzimmer abgetrennt 
und der Ofen dann so in die Wand gestellt, daß er beide Zimmer heizt (siehe 
Grundriß Seite 6). Der im zweiten Stockwerk meist beidseitig auskragende 
„Schluflm bringt eine völlige Veränderung der Grundrißdisposition mit sich. 
Während, wie schon bemerkt, im Erdgeschoß und ersten Stock der Gang das 
Haus in der Richtung der Giebellinie in zwei Teile zerlegt, ist im zweiten 
Stockwerk der durchgehende Verbindungsgang parallel zur Giebelseite, also 
senkrecht zu den Traufseiten gelegt. Rechts und links münden die Zimmer 
auf ihn und am Ende enthält er den Zugang zum „Schlufim. Man setzte also 
mindestens eine Wand, ohne besondere Unterzüge in Anwendung zu bringen, 
auf das Gebälk über den ersten Stock. Da die konstruktive Solidität desselben 
nichts zu wünschen übrig ließ, hatte die Sache keine Schwierigkeiten. Auf- 
gehängte Wände gab es zur Zeit der Entstehung dieser Bauernhäuser noch 
nicht. 
Die Einrichtung der Zimmer wiederholt sich immer wieder, dennoch 
gibt es der Varianten genug. Wände und Decke der Wohnräume sind zu-
	        
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