Raum VIII. Tschechoslawischer Hausrat aus den Sudetenländern
Neben dem Einfamilienhause kommt in der bäuerlichen Architektur der
ganzen Ostschweiz sehr häuüg das Doppelhaus vor. Rechts und links von
dem Gang, der im Erdgeschoß und im ersten Stock gemeinsames Gebiet der
zwei Wohnparteien bildet, ordnet sich, symmetrisch gegliedert, je eine
Wohnung an, zu der auch die Zimmer der darüber liegenden Stockwerke
zählen. In diesem Falle enthält das Haus zwei Kaminanlagen, zwei Küchen,
alles doppelt. Zuweilen ist von der großen Stube, die selten unter 5'], Meter
im Geviert (meist aber mehr) mißt, ein kleines Nebenzimmer abgetrennt
und der Ofen dann so in die Wand gestellt, daß er beide Zimmer heizt (siehe
Grundriß Seite 6). Der im zweiten Stockwerk meist beidseitig auskragende
„Schluflm bringt eine völlige Veränderung der Grundrißdisposition mit sich.
Während, wie schon bemerkt, im Erdgeschoß und ersten Stock der Gang das
Haus in der Richtung der Giebellinie in zwei Teile zerlegt, ist im zweiten
Stockwerk der durchgehende Verbindungsgang parallel zur Giebelseite, also
senkrecht zu den Traufseiten gelegt. Rechts und links münden die Zimmer
auf ihn und am Ende enthält er den Zugang zum „Schlufim. Man setzte also
mindestens eine Wand, ohne besondere Unterzüge in Anwendung zu bringen,
auf das Gebälk über den ersten Stock. Da die konstruktive Solidität desselben
nichts zu wünschen übrig ließ, hatte die Sache keine Schwierigkeiten. Auf-
gehängte Wände gab es zur Zeit der Entstehung dieser Bauernhäuser noch
nicht.
Die Einrichtung der Zimmer wiederholt sich immer wieder, dennoch
gibt es der Varianten genug. Wände und Decke der Wohnräume sind zu-