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Volltext: Monatszeitschrift IX (1906 / Heft 12)

PREISAUSSCHREIBEN. Der Verband österreichischer Kunstgewerbemuseen 
schreibt unter allen im ln- und Ausland wohnenden österreichischen Künstlern 
einen Wettbewerb für den Entwurf einer Plakette aus, welche anläßlich der vierzigjährigen 
Regierungsfeier des Fürsten Johann von und zu Liechtenstein die Förderung der Kunst 
und Künstler, die Seine Durchlaucht seit Jahrzehnten in hervorragender Weise betätigt 
hat und die insbesondere auch den österreichischen Museen im reichstem Maße zu gute 
kam, zum Gegenstand haben soll. Verlangt wird eine durchaus selbständige Arbeit, und 
zwar ein nicht skizzenhaftes, sondern vollkommen gußreifes Gipsmodell, mindestens in der 
Naturgröße von 20 : 30 Zentimeter, entweder überhöht oder als Querbild; erwünscht wäre 
die Vorlage des Modells in größerem Maßstab. Das Werk muß zur Befestigung auf einer 
entsprechenden Steinunterlage geeignet sein. Die allfällige Inschrift, deren Wahl dem 
Künstler vorbehalten bleibt, ist in lateinischer Schrift abzufassen. Der Verband österreichi- 
scherKunstgewerbemuseen setzt hiefür dreiPreise aus: den erstenimBetrag von 5ooKronen, 
den zweiten im Betrag von 300 Kronen und den dritten im Betrag von x50 Kronen. Das 
Preisgericht ist berechtigt, von der Erteilung eines oder des anderen oder auch aller Preise 
abzusehen und einen zweiten, nur auf geladene Künstler beschränkten Wettbewerb aus- 
zuschreiben, falls keines der eingesandten Modelle seinen Beifall findet. Die für diesen 
Wettbewerb bestimmtenArbeiten sind bis zum 28. Februar 1907 mit einem Kennworte ver- 
sehen, jedoch 0hueNennung des Künstlemamens an die Direktion des Mährischen Gewerbe- 
museums in Brünn, Elisabethstraße 14, als Vorort des Verbandes österreichischer Kunst- 
gewerbemuseen, einzusenden. Der Name des Künstlers, seine genaue Adresse samt Angabe 
seines Geburtsortes und Studienganges ist in einem gleichzeitig an die Direktion des 
Mährischen Gewerbemuseums zu sendenden verschlossenen Umschlag, welcher das 
Kennwort der Arbeit trägt, bekanntzugeben. Jeder Künstler verpflichtet sich durch seine 
Beteiligung, die preisgekrönte und zur Ausführung angenommene Arbeit binnen sechs 
Wochen nach Erteilung des Auftrages für einen weiteren Betrag von 500 Kronen in einem 
zum Gusse vollkommen geeigneten ziselierten Bronzemodell beizustellen, womit das unbe- 
schränkte Urheberrecht an den Verband österreichischer Kunstgewerhemuseen übergeht. 
Entwurf und Urheberrecht aller übrigen, nicht zur Ausführung gelangenden Arbeiten 
bleiben Eigentum des betrelTenden Künstlers. 
REISAÜSSCHREIBEN. Der Meß-Ausschuß der Handelskammer Leipzig veran- 
staltet unter den deutschen Künstlern einen Wettbewerb zur Erlangung geeigneter 
Entwürfe zu einem farbigen Plakat, das einen Hinweis auf die Leipziger Messen enthalten 
und in dem Format Höhe 90 Zentimeter zu Breite 60 Zentimeter sowie beliebigen Ver- 
kleinerungen ausführbar sein soll. Als Preise sind ausgeschrieben: I. Preis x5oo Mark, 
II. Preis xooo Mark, III. Preis 500 Mark. Der Ankauf weiterer Entwürfe bleibt vorbehalten. 
Die Entwürfe sind bis zum 15. Februar 1907 an den Meß-Ausschuß der Handelskammer 
Leipzig einzuliefern und sollen nach dem Zusarnmentritt des Preisgerichts in der Wandel- 
halle des Neuen Rathauses öffentlich ausgestellt werden. Wegen allen Übrigen wird auf 
die vom Meß-Ausschuß der Handelskammer erhältlichen näheren Bedingungen verwiesen. 
MITTEILUNGEN AUS DEM K. K. ÖSTER- 
REICHISCHEN MUSEUM S9 
INTERAUSSTELLUNG. Seine kaiserliche und königliche Hoheit Herr 
Erzherzog Franz Ferdinand mit Gemahlin Frau Fürstin Sophie Hohenberg be- 
sichtigten am 27. vorigen Monats die Winterausstellung und machten in derselben ver- 
schiedene Einkäufe. Die Ausstellung wurde ferner von Ihren kaiserlichen und königlichen 
Hoheiten den Frauen Erzherzoginnen Isabella und Gabriele und von Ihren königlichen 
l-Ioheiten der Frau Herzogin Thyra und der Frau Prinzessin Olga von Cumberland besucht.
	        
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