MAK

Volltext: Monatszeitschrift X (1907 / Heft 6 und 7)

Zwangsexpropriation von Grundstücken zwecks Ausführung von staatlich 
anerkannten Wohlfahrtseinrichtungen erträgliche Bodenpreise schafft. Es 
wurde zuvor bereits bemerkt, daß bei der Anlage von Port Sunlight für den 
Acre 230 Pfund, bei der Erwerbung von Primrose Hill aber schon IOOO Pfund 
für das nämliche Flächenausmaß bezahlt wurden. Und noch ist dies der End- 
punkt der Preiserhöhung nicht, die, zusammengenommen mit den Baukosten, 
schließlich zu Resultaten führen muß, welche die Fortführung solcher 
Unternehmungen direkt unmöglich machen, mag sie nun von Einzelpersonen 
oder von Korporationen angestrebt werden. Schließlich muß doch das Wort 
Zschokkes: „Unsere Menschheitsrechte haben wir nicht für den Staat, sondern 
der Staat ist erschaffen für sie" zum Rechte kommen. Speziell im vorliegen- 
den Falle sind keinerlei Garantien vorhanden dafür, daß Mr. Levers 
hochherzige Art des „Prosperity Sharing" für immer bestehen bleibe. 
Die Frage der weiteren Ausbildung solcher Arbeiterdörfer wird immer und 
überall zunächst von rechnerischen Faktoren abhängig sein, zumal dann, 
wenn sich die Fortführung der ganzen Angelegenheit zu einer vorzugsweise 
kommunalen auswächst. Auf diesem Wege allein ist eine Anbahnung zur 
Lösung der ganzen Arbeiterwohnungsfrage zu erwarten. 
Auch in Port Sunlight ist an einer Ausbildung von zwei Haustypen fest- 
gehalten worden, dem einfachen Cottage (Abb. n), Mietpreis pro Woche samt 
Garten 3 Schilling bis 4 Schilling 6 Pence, und dem Parlour-Cottage (Abb. I4), 
Mietpreis pro Woche 6 Schilling bis 6 Schilling 6 Pence; vereinzelte Häuser 
machen bezüglich der Raumzahl eine Ausnahme, sie wurden als Wohnungen 
für den Arzt, den Geistlichen und die höheren Angestellten der Leverschen 
Werke erbaut und fallen also nicht unter die Kategorie der Arbeiter- 
wohnungen. Bei der einfacheren Klasse der Cottage enthält das nicht 
unterkellerte, gegen Bodenfeuchtigkeit aber hinlänglich durch Isolierschichten 
gesicherte, eine Stufe über dem Terrain liegende Erdgeschoß einen größeren 
Koch-Wohnraum von mindestens 15x18 englischen Fuß (4,6 x 5,5 Meter), 
Scullery (Abwaschküche) mit Waschkessel und Ausguß, Badezimmer mit 
Warmwasserzuleitung von der Scullery her, Speisekammer und kleines 
Entree vor der Treppe. Kohlenraum, Werkzeugkatnmer und Abort sind ent- 
weder ganz vom Hause getrennt an der I-Iofmauer an- oder, wenn im Hause 
befindlich, so eingebaut, daß keinerlei Gasentwicklung im Klosett (Anschluß 
an Kanalisation wurde schon bei Anlage der Niederlassung, unterschiedlich 
zu mancher stolzen kontinentalen „Villenkol0nie" vorgesehen") entstehen 
kann. Das im Dachstuhl eingebaute Obergeschoß hat drei heizbare, gut 
ventilierbare Schlafzimmer. Abbildungen x3 und 15 geben den Schnitt eines 
Cottage und eines Parlour-Cottage, aus denen die vollständig ausreichenden 
" Gerade in diesen hygienisch außerordentlich wichtigen Dingen zeigen sich die Schwächen umfang- 
reicher, neuer baulicher Anlagen. Bei sämtlichen „Villenkolonierw an Münchens Peripherie spielt die „Grube" 
noch immer ihre alte Rolle. Das sind ja für so viele Architekten „kleinliche Nehensachen", wenn nur die 
Häuser ordentlich Figur machen. Die Behörden aber, die hierauf bei Bau-Erlaubniserteilungen offenbar nicht 
den nötigen Wert legen. zeigen lediglich, wie rilckstindig man im allgemeinen ist, als ab nicht derlei ständige, 
ihren widerwärtigen Einiiuß bemerkbar machende Einrichtungen, wie Gruben oder gar Versitzgruben, mindestens 
ebensosehr ins Gewicht fallen als Vorkehrungen gegen Feuersgefahr und so weiter.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.