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Volltext: Monatszeitschrift X (1907 / Heft 8 und 9)

über Wels bis zur Donau und dann nach 
Linz oder über Krems nach Wien. Die 
Meister, welche in solcher Weise ihre 
Waren absetzten, nannte man „Wasser- 
hafner" und je nach der Farbe ihrer Erzeug- 
nisse auch „Weiß-, Blau-, Grün- oder Bunt- 
hafner". Nach Linz fuhren sie gewöhnlich zu 
Ostern, nach Krems auf den Simoni-Markt 
und nach Wien zu Johanni. Für diesen Ver- 
kauf auf den verschiedenen Jahrmärkten 
galten besondere Bestimmungen, die den 
Schutz der dort ansässigen Geschäftsleute 
bezweckten und so den freien Handel im 
gewissen Sinne einschränkten. So verfügte 
die Welser Hafnerordnung vom Jahre 1584, 
daß die Gmundener Hafner nur während des 
Jahrmarkts, so lange die Freiung währte, in 
Wels feilhalten durften. Was sie in dieser - 
Zeit nicht verkaufen konnten, mußte stracks Rmde Ffasch" m" ?i"""h'a"b""e" 
von dannen geführt und durfte keinesfalls zu Schmß 11),: SJÄZ"QZEQ,",ZLZZ;Z'" "so" 
Wels eingelagert werden. Auch sollten die 
Verkaufshütten der Gmundener I-Iafner, für deren Aufrichtung sie den 
„gewöhnlichen Lösepfenning" bezahlten, nicht vor denen der Welser, sondern 
nach denselben aufgestellt werden. Diese Bestimmungen wurden durch eine 
{614 errichtete „absonderliche Hafnerordnung" dahin abgeändert, daß die 
Gmundener I-Iafner von nun ab das- 
jenige Geschirr, was sie auf dem 
Welser Markte nicht anbringen 
konnten, durch 8 bis I4 Tage danach 
dort einsetzen durften. Dagegen 
sollte keiner von ihnen bei sonstiger 
Strafe, „mehr denn ein Fuder Höfen- 
geschirr" in Zukunft auf den Markt 
bringen. 
 
III. WERKSTÄTTEN UND 
MEISTER. 
Gmunden zählte im Jahre x594 
sieben Meister, die sich 1625 auf 
vier, 1747 auf drei reduzierten. Die 
Besitzerreihe auf den einzelnen 
Hafnerhäusern ist folgende: 
1. I-Iafnerhausffarrhofgasse28, 
 
Teller mit Blaumalerei. Nach x75o. Im Besitz 
des Verfassers früher Spitalviertel, Pfarrgasse 84.
	        
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