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Volltext: Monatszeitschrift X (1907 / Heft 8 und 9)

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DIE AUSSTELLUNG VON ALTEN GOLD- UND 
SILBERSCHMIEDEARBEITEN IM K. KQSTER- 
REICHISCHEN MUSEUM. II. AUSSER-OSTER- 
REICH S0 VON EDUARD LEISCHING-WIEN 
TWA zwei Dritteile unserer Ausstellungsobjekte 
waren außerösterreichischer Provenienz. Aus wel- 
chen Erwägungen wir sie heranzogen, wurde 
bereits auseinandergesetzt. Es waren durchwegs 
europäische Arbeiten, vom Mittelalter bis zur 
ersten Hälfte des XIXJahrhundertS, deutsche, eng- 
lische, französische, italienische, niederländische, 
russische. Schmuck war auch in dieser Gruppe 
ausgeschlossen, die Ausstellung beschränkte sich, 
wie bereits bemerkt, auf Gefäße und Geräte kirch- 
licher und profaner Art. Auch innerhalb dieser Gruppe war die kirchliche 
Kunst lediglich durch Typen vertreten, darunter allerdings durch eine Reihe 
auserlesener Stücke. 
Den größten Umfang in dieser Abteilung nahm wie begreiflich Deutsch- 
land ein und wir sahen hier alle berühmten Kunststätten: Augsburg, Nürn- 
berg, Regensburg, Straßburg, Ulm, Frankfurt, Dresden, Breslau, Königsberg, 
zum Teil glänzend vertreten. 
Von einer deutschen Goldschmiedekunst kann man seit der Völker- 
wanderung sprechen. Die alten Schmiede, welche Waffen, Gürtlerarbeit und 
Geräte und Schmuck in Edelmetall nebeneinander schufen, haben von den 
römischen Meistern gelernt, die am Rhein und in Oberdeutschland rege 
Tätigkeit entfaltet hatten. Es waren Hörige der Fürsten und Edlen, für deren 
Bedarf allein sie arbeiteten, Ministerialen wie alle Handwerker der Zeit, welche 
einen organisierten Gewerbebetrieb in dieser Zeit nicht kannten, während in 
früherer Zeit die Schmiederei ein Vorrecht der Freien gewesen war, wie ja 
schon die germanische Sage vom Königssohn Wieland beweist. Hans Meyer 
in seiner sozialwissenschaftlichen Studie über die Straßburger Goldschmiede- 
zunft und andere haben darauf verwiesen, daß die nach dem Aufhören des 
Wandems entstehenden Volksrechte, welche die Stellung der Handwerker 
überhaupt hervorheben, für die Goldschmiede besondere Wertschätzung 
bekunden. Wird in der Lex salica der Goldschmied noch dem Eisenschmied 
gleich gestellt, so erhebt alamannisches und westgotisches Volksrecht den 
Aurifex in der Festsetzung des Wehrgeldes um das Doppelte über den Faber 
ferrarius und das burgundische macht schon einen Unterschied zwischen 
Silber- und Goldarbeiter und klassifiziert den Eisenschmied, Silberschmied 
und Goldschmied im Verhältnis von 50 zu IOO und 150 sol. Ihre Mehrzahl 
gehört lange noch zu den Hörigen, aber daneben treten doch bald auch freie 
Männer, auf deren Tätigkeit wohl die größten künstlerischen und technischen 

	        
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