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Volltext: Monatszeitschrift X (1907 / Heft 8 und 9)

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„Das Handwerk der Goldschmiede in Augsburg 
bis zum Jahre 1681" dargelegt hat, der Sitz eines 
reich entwickelten Gewerbes. Auch Goldschmiede 
werden um diese Zeit schon genannt. Ob die 
Augsburger Gewerbe damals schon zünftisch 
organisiert waren, läßt sich nicht erweisen, an- 
nehmen aber dürfen wir, daß daselbst bereits im 
XII. Jahrhundert eine Art von Handwerkerver- 
bindungen bestanden haben mag; frühzeitig wird 
hier das Recht zur Ausübung eines Gewerbes 
als Vertrauensamt betrachtet und als solches 
verliehen. Die Entwicklung Augsburgs als her- 
vorragender Handelsplatz 
Deutschlands, wohin Händler 
und Produzenten aus den ver- 
schiedensten Teilen Europas 
strömten, hat wohl auch schon 
im XIII. Jahrhundert den 
Kampf der heimischen Ge- 
werbe gegen die „Gäste" und 
das Bedürfnis nach Schutz- 
bestimmungen rege gemacht. Ausstellung alter Goldschmiede- 
Bischofa Büfggfaf und Stadt" arbeiten im k. k. Österreichischen 
regiment Suchen und ge- Museum, Becher, Patengabe, von 
währen diesen Schutz der E1'"jujgjjfgjffijiähfxf;gfh" 
heimischen Arbeit. InVerbin- 
dung mit einem Schutze des Publikums gegen Übergriffe 
und Übervorteilungen seitens der Gewerbetreibenden 
geht sehr bald schon die Regelung des Gesellen- und 
Lehrlingswesens. Kein Zweifel, daß die Goldschmiede 
innerhalb der Gesamtheit der Augsburger Handwerker 
von jeher eine Ausnahmestellung einnahmen, dies geht 
aus dem Artikel VIII des erwähnten Stadtbuches hervor 
und beweist die verständnisvolle Schätzung, welche Regi- 
ment und Bürgerschaft dieser Kunstübung von ihren 
Anfängen an entgegenbrachten. 
Um diese Zeit, in der zweiten Hälfte des XIII.Jahr- 
hunderts, waren die Augsburger Goldschmiede bischöf- 
liche Ministerialen, sogenannte „Hausgenossen" des Bi- 
schofs mit eigenen Rechten und Pflichten. Wohl werden 
sie bald darauf freie Bürger, aber sie bleiben mit der 
  
Ausstellung alter 
Goldschmiedearbeiten im _ _ 
k. k. Österreichischen Münze eng verbunden und werden noch blS I 521, als die 
M"s'""" gdmilpok" Stadt in den Besitz des vollen Münzrechts trat, vom 
m Goldemailmonuerung, 
deutsch, 1566 (K.Nr.5oz) Bischof mit der „Hausgenossenschaf " belehnt. Bis zur 
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