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DIE HOLZMÖBEL DER SAMMLUNG FIGDOR
WIEN (II) 50- VON H. STEGMANN-NURNBERG
EN Betten und Wiegen schließen sich von den Ruhe-
möbeln die Bänke ihrer Bestimmung nach un-
mittelbar an. Denn die Bank unterscheidet sich
vorn Bett und damit auch von seinem Diminu-
'tivum, der Wiege, nur dadurch, daß sie dem
Menschen nichtnur zum Liegen sondern auch
zum Sitzen dienlich ist. Bank und Stuhl - diesen
letzteren Ausdruck auf alle für eine Person be-
stimmten Sitzgeräte bezogen - stehen in an-
nähernd gleichem Verhältnis, wie Schrank und
Truhe. Wie der Schrank, ist auch die Bank in
der Mehrzahl der Fälle ein mit dem Wohnraum in festem Gefüge stehendes
Hausgerät, von der Steinbank vor und im Hause, zum Beispiel den Fenster-
nischenbänken aus alten Zeiten, bis auf die an den Wänden oder um den
Ofen herumlaufende Holzbank des Bürgers und Bauern.
Indessen steht die Häufigkeit der Verwendung der Bänke als eingebautes
und freistehendes Möbel seit frühester Zeit in umgekehrtem Verhältnis zu
ihrer formalen, kunstgewerblichen Bedeutung. Nimmt man die Kirchenbank,
die allerdings im Chorgestühl des späten Mittelalters und der Renaissance
eine sehr hochstehende künstlerische Durchbildung erfuhr, aus, so ist die
eigentliche Bank wohl das in den uns überkommenen Denkmälern, wie in
den literarischen und bildlichen Quellen dürftigste Möbel, bis Spätbarock und
Rokoko ihr neues Leben, neue Formen in den sofaartigen Bildungen verleihen.
Abb..54. Tiroler Truhenbank mit Klapplehne, urn x5oo. Höhe o,8r, Breite 1,58 Meter
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