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Volltext: Monatszeitschrift XI (1908 / Heft 8 und 9)

teidiger; der Täter zu 
Füßen der Gerech- 
tigkeit, das Haupt in 
ihrem Schoß bergend 
und von ihr mit ho- 
heitsvoller Gebärde 
beschirmt (Abb. 26). 
Diese Auffassung der 
Gerechtigkeit als Mitt- 
lerin zwischen Täter 
und Beschädigten, als 
Hort des Schuldigen 
vor ungeregelten Aus- 
brüchen privaten Ra- 
chetriebes, entsprang 
zu tiefst aus dem rei- 
nen goldenen Herzen 
des Künstlers, aus 
seinen sozialen und 
ethischen Anschau- 
ungen; aber sie ist 
dem landläufigen 
Denken, insbesondere 
der Auffassung des 
Publikums, das einen 
Schwurgerichtssaal 
zu füllen pflegt, so 
sehr entgegengesetzt, 
daß man die Beden- 
ken wohl begreift, 
welche die oberste 
Justizbehörde bewo- 
gen haben, auf die 
Ausführung des Bil- 
des, etwa durch einen 
Schüler Grolls, zu 
verzichten. Indessen 
ist wenigstens die mit 
großer Sorgfalt durch- 
gearbeitete Farben- 
skizze, eine der schön- 
sten, wohl abgewogen- 
sten Kompositionen 
des Meisters, in Staats- 
Abb. 25. Deckenbild in einem Wiener Palais (nach der Farbenskizze)
	        
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