teidiger; der Täter zu
Füßen der Gerech-
tigkeit, das Haupt in
ihrem Schoß bergend
und von ihr mit ho-
heitsvoller Gebärde
beschirmt (Abb. 26).
Diese Auffassung der
Gerechtigkeit als Mitt-
lerin zwischen Täter
und Beschädigten, als
Hort des Schuldigen
vor ungeregelten Aus-
brüchen privaten Ra-
chetriebes, entsprang
zu tiefst aus dem rei-
nen goldenen Herzen
des Künstlers, aus
seinen sozialen und
ethischen Anschau-
ungen; aber sie ist
dem landläufigen
Denken, insbesondere
der Auffassung des
Publikums, das einen
Schwurgerichtssaal
zu füllen pflegt, so
sehr entgegengesetzt,
daß man die Beden-
ken wohl begreift,
welche die oberste
Justizbehörde bewo-
gen haben, auf die
Ausführung des Bil-
des, etwa durch einen
Schüler Grolls, zu
verzichten. Indessen
ist wenigstens die mit
großer Sorgfalt durch-
gearbeitete Farben-
skizze, eine der schön-
sten, wohl abgewogen-
sten Kompositionen
des Meisters, in Staats-
Abb. 25. Deckenbild in einem Wiener Palais (nach der Farbenskizze)