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Ein gemeinsames
Zeichen war wohl vor-
handen, der Adler vom
Jahre 1836, den ja beide
Teile, die Reichsratslän-
der und Ungarn bis 1867
gemeinschaftlich geführt
hatten und man hätte,
wäre er als gemeinschaft-
liches Zeichen weiter be-
nutzt worden, jetzt nur
so wie für die ungari-
schen Länder auch für
die Reichsratsländer eine
neue Wappenkomposi-
tion zu schaffen gehabt.
Diese einfache, mit gerin-
gen Kosten verbundene
Lösung wurde leider
1867 versäumt und alles
schön beim alten ge-
lassen. Später war es
natürlich zu spät, weil
Ungarn sich immer mehr
und mehr von den dort
tonangebenden Faktoren in eine gegensätzliche Stimmung gegen die Reichs-
ratsländer hineinreden ließ. Es wurden zu wiederholtenmalen Versuche
gemacht, diese heraldische Frage zu lösen, aber nachdem von seiten
Ungarns stets der Justamentstandpunkt eingenommen wird, dürfte noch
viel Wasser die Donau hinabiiießen, bis endlich ein gemeinsames, beide
Parteien befriedigendes heraldisches Staatsernblem zustande kommt.
Der Doppeladler vom Jahre 1836 mit der Kaiserkrone als Zeichen des
Imperiums, belegt mit einem königlich gekrönten Wappenschild der Reichs-
ratsländer und einem der ungarischen Länder mit der Stephanskrone, in der
Mitte ein kleines Schildchen mit dem genealogischen Wappenbild der ge-
meinsamen Dynastie, hätte meiner allerdings unmaßgeblichen Meinung nach
den staatsrechtlichen Verhältnissen der beiden Reichshälften am besten
entsprochen. Als kleines Wappen hätte das kleine Wappen von 1836 dann
ruhig weiter dienen können, nur wären dann die Reichsratsländer gezwungen
gewesen, sich aus ihrem größeren Wappenbild auf der Brust des gemein-
samen Adlers ein kleines Wappen herauszureduzierenx. Diese Lösung wäre
"' Es hätte, wenn man den Doppeladler als Zeichen des Imperiums beibehalten würde, noch eine ein-
fachere Lösung der Frage gegeben, ohne irgend eine Neubildung für das gemeinsame Wappen vornehmen zu
müssen. Setzt man im mittleren Wappen rechts die, die Reichsratsländergruppen vertretenden Wappenschilde
von Österreich, Böhmen, Galizien, Steiermark und Tirol, links die von Ungarn, Kroatien, Slavonien, Sieben-
Abb. 18