Leider ist der diesbezügliche Referent während des ganzen vorigen
"Jahres nicht in dieLage gesetzt worden, das diesbezügliche Referat
zur Vorlage zu bringen. i i _ __ .,
Es würde an dieser Stelle zu weit fuhren, alle Üdie ÄErwägungen,
welche sowohl iri der Denkschrift der Bronce-Industrie-Gesellschaft, als
auchiinddern Referate des niederösterreichischen Gewerbevidjeiris! (Ver-
einszeitschrift vom 5. April 1877) zur Begründung der Vorziiglichkeit
des b deutschen Gesetzes gegenüber dem österreichischen angeführt wurden,
Tzujviiederholen", wohl aber constatii-t werden, dass, wie schon
Referate des Gewerßevereins in dem Abschnitte .Verhält'nirss {zu
den niusterschutzwerbenden Ausländern" klar dargelegt ist,' rlichße-
Stimmungen des deutschen Gesetzes den musterschutzwerbendeii
länderrfmehr Schwierigkeiten bieten, im Inlande Musterscliutz "zu Jer-
werben, als das österreichische Muster-Schutzgesetz, ' '
. .1, . .. .
i Abgesehen davon, di s der Musterschutz werbende Ausländer,
Bestand einer eigenen Niederlassunigiim Inlande nachweisen muss, sind
überhaupt nur jene Muster schutzberechtigt, welche im Ivnlande erzeugt
werden; ausserdem bringt es das nach deutschem Gesetzeabsolut ge-
. forderte Attribut der Neuheit eines schutzberechtigten Musters mit sich,
dass nie und nimmer ein Schutz jenen Mustern und Modellenigewährt
"wird, itronvjdelnefn auch nur ein einziges Stück, wenn auch im. Äiislande
voifder geschehenen Anmeldung verbreitet wordenbist. v I i _
Nachdem, wie obenausgewiesen erscheint, im deutschen Aliduster-
schutzgesetze selbst gar keine Momente enthalten sind, "welche eine
Schädigung der heimischen Industrie-Interessen zur Folge haben könnten,
50' inag eshier am Platze sein, in die Ursachen und Gründegeinfzugehen,
welche die eventuellen Gegner der Einführung des deutschen Gesetzes
anzuführen vermochten. V b 1 i _
' Specielle Gründe, welche sich auf die Einzeln-Bestimmungen selbst
Beziehen, anzuführen, ist"nur derjenige in der Lage, welcher die beider},
seitigen Gesetze einer genauen Erwägung unterzogen hat; nun aberist
von keinem massgebenden Factor in industriellen Kreisen da Ieutsche
Mirsterschutzgesetz factisch,bisl1'cr_ in Berathuiig gezogenlworden, als
von Ader BronceJndustrie-Gesellschaft und dem niederösterreichischen"
Gewerbeverein. V ' ' _ b i,
_ Dies vorausgeschickt, können die Gründe gegen die '
des deiitscheh Gesetzes nicht in einzelnen Gesetzesbestimmungen oder:
Priricipien "desselben gesucht werden, sondern sie sind vielmehr, in
Totalität des ganzen Gesetzes zu suchen, mit ßndßfen WQIYC-ell} _ i i d i
' 3 l. Ilianuvliält das österreichischeGesetzfauch für die "Zukul
reichend, oder" 1 "" ' g ' ' _ h
' ' i. man ist im Vorhinein von der Wirksamkeit des deutschen Gesetzes
so überzeugt, dass man der Befürchtung Raum gibt, dass der wirksame"
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dä einzelne Industrien angeblfch sieh der Nächbilduräng gusudrtlgerlblllllluszter
nicht entziehen könnten. A I ' I l 4
sehnt} mcnraein Ausmaß ' u; am Inländeyyzugutvellk '
Was dlie "Zuvlänglichlceivt österreichischen betrilft, {so
Wur _ jäschonlyvöh oder; 'ßroneaqpauSehe-Gegenwart und pleul (nieder-
österreichischen"Gewerbeverein lirnhDetail das geraaefeegqrrghqilinagp-
l , f; K E . 111:; " 1-
, Main braucht" nur? auf Jdieh nach lösterrelchljrisclwut Gesetge zu llrqrg
lieuressenezSchutzfrist; "aufdie Aliestimmuhgleivxfüber nÜrheherr-ech l über
erlaubltiemund unerläubte Nachbildungen, auf ydievspecielleni Registrirulrgär
Vhrschrlften hinzuweisen, zxurfvollen Ueberzeugunyg zujlcornrner},
ohhe erlstmin die, aus der, [gerichtlichen Procedur in. Mustergnglelleggry
heiteh erwachsenden Vortheile einzugehen, das" österreichische
alle diesbezüglichen Vorzug entbehrt, Welche, dgspdleutsczhe l
Erif präktisches den vwirhlichenwßredtfrfnisvsler). ' '
i" den äxvgig Purakydbeuam, so Ble
Äveis noch glusstäxidivgy: einielne Industriezvwrelge
hllderi lll-ehlf Wlvmster "ängleßvieseyn seien. ', v h v!"
"VW "Äläsnmussl, (geradezu befreindenf (bei; derlMe,
fältiglceit der Fachschulen für Kunst und Vlndlxstjrie! v.
Andran e von Lernßeliissenen lan" diesen dllähstalten, b_e
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älfer"äer' Klersuchsstatioiien, ' Sprnrnlurlgwenfund Institute, welche, lsämgzrt.
lieh; 'a ' Hilfsmittel, Hebung Wder heiruischei1_'ll(ndustrie,zuge_ {Ziruleclrgf
hat} {gerade dalsßtllaichbilden Erernder Muster äls 1365x1113 der, conctrr-
äegigrasagkei;Jüngsten: wird. ' ' M A '_ ' ' . " r _ _
"m Üs rhuss dies umsdinehr Wunder nehmen, als geräde die kg",-
reiehische Kunst-Industrie im vorigen Jahr über diethedeutehdsteu Con-
aurenyen" diese Auslandes (den ,S1eg' davon getragen hat, und auch
ihr rsejts ugjrwir-ksarnen gesetzlichen Schutz Iihrexjvorzuglibchen Leisipuxe
gen unqus eben berechtigt ist '
V.I,4,K,.,
Wein lman sich, selbst
wldervvllliglt. am; gutartiger Staatsrat säiie
ueripiä Verilchtleisten auf "die Jabeaing: nothwendlge Selbständigkeit und
"w."l}..' . 1 1 "..' 1' "- -"
Unabhänglglcent der Industne involvirt, so muss doch vorerst einßschutz
der a._uslrä.udischen_Mus_ter im Inlande vorausgehen, der [Nachybilden
ähä .
scher" Muster" von Seite dexihgngeblixcllfdarauf Üangewiesenep In;
_ w lcönnte. Nun wurde aben schon früher nachgewiesen,
gerad die"'Principien_ des deutschen Illllustersehutzgesetzeis: den
Schutz_,derx auslandlschen Muster mehr erschweren; 'a1s_„ j e, des ,öster-
relchischen. [Üaher känn sich a:agan2e' Furclhtnvor, de; Einflihruqg,des_
neuen deutschen Gesetzes nur darauf reduciren, dass in; vFaylltä der Ein-
ßu}gegnng' dieses) Gesetzes internationale Reciprocitäts-Verträgen abge-
schlossen werden können. q ' ' '