IEN. DIE GEISTLICl-IE SCHATZKAMMER IN DER I-IOFBURG.
Vom LdiesesMonats angefangen ist die Geistliche Schatzkammer des Allerhöchsten
Kaiserhauses in der Hofburg an jedem Dienstag, Donnerstag und Samstag von 10 bis x x Uhr
für das Publikum geöffnet. Wir werden über diesen nun der allgemeinen Besichtigung und
dem Studium zugänglich gewordenen reichen Schatz zumeist dem XVII. und XVIII. Jahr-
hundert entstammender kirchlicher Kunstwerke in einem der nächsten Hefte von „Kunst
und Kunsthandwerk" eingehend berichten.
ARBIGE ZEICHEN ZUR VERSINNLICHUNG VON LÄNDERN
UND NATIONEN spielen von alters her eine bedeutsame Rolle. Vorn stolzen
Reichspanier bis zum bescheidenen Fähnlein irgendeines wenig genannten Gemeinwesens
zeigt jedes solche Abzeichen seine Farben mit Würde und mit dem Ausdruck unverkenn-
baren Selbstbewußtseins. Und mit Recht; sind doch alle die Banner, Fahnen, Kokarden und
so weiter als Farbenträger die Repräsentanten größerer oder geringerer Machtfaktoren, die
wohl danach angetan sind, allen gebührenden Respekt für sich in Anspruch zu nehmen.
Trotz aller dem Gegenstand zugeschriebenen Bedeutung hat jedoch die Kenntnis der
richtigen Verwendung der Farben, wie sie zu gedachten Zwecken bei den Praktikern wohl
vorausgesetzt werden müßte, bisher wenig Verbreitung gefunden. Zeugnis hiervon geben
die vorkommenden Fragen anläßlich einer vorzunehmenden Beliaggung und die nicht
seltenen Fehler, die bei solchen Gelegenheiten auftauchen. Es war daher gewiß ein dankens-
wertes Unternehmen, wenn in jüngster Zeit von berufener Seite ein handliches Werkchen
geschaffen wurde, das über Landes- und Nationalfarben in ihrer verschiedenartigen Ver-
wendung bündige Auskunft gibtf Wir haben es hierbei nicht etwa bloß mit einem trockenen
Verzeichnis zu tun, es wird vielmehr der Zusammenhang der farbigen Abzeichen mit dem
Wappenwesen in sehr lebendiger Weise vor Augen geführt, ja geradezu durch den Hinweis
auf die einfachsten Grundsätze der Heraldik der Boden vorbereitet, auf dem leicht ein frucht-
bringender Zweig der Kunstübung gedeihen kann. 4
Eine gewisse Einschränkung des Zweckes erfahren ein paar der vorgeführten Beispiele
durch den Umstand, daß vorkommende heraldische Beigaben nur flüchtig behandelt werden.
Dies wäre wohl besser zu vermeiden gewesen, auch dann, wenn vielleicht schon in naher
Zeit eine Abänderung des betreffenden Gegenstandes möglich sein sollte. Macht
MITTEILUNGEN AUS DEM K. K. ÖSTER-
REICHISCHEN MUSEUM 51b
USSTELLUNG SCHWEDISCHER VOLKSKUNST UND HAUS-
INDUSTRIE. Am 17. vorigen Monats wurde im k. k. Österreichischen Museum
eine Ausstellung schwedischer Volkskunst und l-Iausindustrie eröffnet und am selben Tage
von Seiner Exzellenz dem Minister für öffentliche Arbeiten Ritt, welcher in Begleitung des
Sektionschefs Dr. Adolf Müller und der Sektionsräte Dr. Schaukal und Baron Klimburg
erschien, eingehend besichtigt. Zum Empfang des Ministers hatten sich eingefunden:
der schwedische Gesandte Baron Beck-Friis, der Direktor des Österreichischen Museums
Regierungsrat Dr. Leisching mit den Vizedirektoren Regierungsräten Folnesics und
Dr. Dreger, die Kustoden Regierungsrat Ritter und Dr. Schestag und Amanuensis Dr. von
Schönbach, der Direktor der Kunstgewerbeschule Professor Roller mit den Professoren
Regierungsrat Herdtle, Breitner, Hoffmann, Macht, Dr. Stmadt, Frau Guttmann und Fräulein
von Stark, die Direktrice der Kunststickereischule Fräulein Lorenz mit dem Lehrkörper.
' H. G. Srröhl, Landesiarhen und Kokarden. Mir zahlreichen Illustrationen. 8', 75 S. Berlin. Ernst
Morgenstern, xgiu. Mk. 3,-.