neuerungstemdhcher oder zaghafter Gemüter, die Häuser würden schwerlich
ihre Herren finden, wurden durch das genaue Gegenteil widerlegt. Der Er-
werbungsangebote aus den Kreisen kleinerer Gewerbetreibender, Hand-
werker, Angestellter waren weit mehr als käufliche Objekte. Binnen kurzer
Zeit erfolgte die Herstellung einer zweiten Serie von Häusem in gleicher
Zahl und nach abermals kurzer Frist eine weitere, diesmal jedoch 33. Gleich-
zeitig wurde die ursprünglich getroffene Bestimmung betreffs einer bei Über-
Abb. X3. Gemeinnützige Bauumernehmungen der Stadt Ulm. Einfamilien-Doppelhäuser, Römerstraßen-Quartier.
Architekt: Reg-Baumeister Hulch
nahme unweigerlich zu leistenden Anzahlung von xo Prozent der Bausumme
dahin gemildert, daß diese Summe allmählich aufgebracht werden könne
und Reflektanten ein Wohnungsrecht an dem betreffenden Hause einge-
räumt erhalten würden. In bezug auf das Verhältnis zwischen offener und
bebauter Fläche wurde bestimmt, daß zu rechnen seien: von der Gesamt-
fläche auf Gebäude 28, Straßen, Vorgärten 30, Straßen allein 17, Vorgärten
allein 13, I-Iausgärten 50 Prozent.
Mithin war für allseitige Sonnenbestrahlung und in jeder Richtung sich
vollziehende Lüftung bestens gesorgt, das Verhältnis zwischen überbauter