MAK

Volltext: Monatszeitschrift XII (1909 / Heft 10)

502 
Schwachen bewohnten Quartiere ganz vorzügliche genannt werden müssen. 
Das gesunde Wohnen hat seine großen Vorteile in außerordentlichem Maße 
bewährt. 
Der Umstand, daß die getroffenen Übernahme- und Kaufbestimmungen 
nicht nur auf keine Schwierigkeiten stießen, Schuldentilgungen sich vielfach 
weit rascher als vorausgesetzt vollzogen - ein Beweis gesteigerten Spar- 
sinns - und die Nachfrage nach Eigenheimen beständig stieg, daß weiter 
der Fall eines l-Iausverkaufs nie eintrat, nach dessen Vollzug der bisherige 
Eigentümer in Ulm verblieb _ veranlaßte die beständige Fortführung des 
beschrittenen Weges. Zwar hatte der ehemalige Bürgermeister von Frank- 
furt am Main und nachmalig königlich preußische Minister von Miquel auf 
einem Kongreß für Gesundheitspflege erklärt: „Die Gemeinden können nicht 
Abb, 17. Gemeinnützige Bauunternehmungen der Stadt Ulm. Gartenfront der Einfamilien-Doppelhäuser, Römer- 
straßen-Quartier. Architekt: Reg-Baumeister Holch 
 
die Lösung der Wohnungsfrage übernehmen; sie können nicht jeden Bedarf 
an Wohnungen befriedigen, das ist ein Ding, das kein Ende hat." Gewiß ist 
es so, zumal wenn der Versuch überhaupt nicht gemacht wird, die Aus- 
dehnung des Übels zu mindern, sanierend von Gemeinde wegen vorzugehen, 
wenn weiter zum Vorhinein etwas als utopisch erklärt wird, wozu gar keine 
Ansätze geschaffen sind. In England hat eine Gesetzgebung, welche die Er- 
bauung von Arbeiterwohnungen aus Gemeindemitteln seit langem fördert, 
Zwangsenteignung von Gelände zu diesem Zwecke gegebenenfalls vorsieht, 
Gesuche um Darlehen aus Staatsmitteln wirksam unterstützt, jene Höhe der 
Entwicklung des Kleinwohnhauswesens ermöglicht, wie sie dort im Gegen- 
satz zu kontinentalen, auch zu deutschen Verhältnissen tatsächlich existiert, 
ein Vorbild allergrößten Stils, das natürlich auch nicht gleich mit den höchsten 
Resultaten begann. - I-Iinfällig war und ist vor allem Ulm gegenüber der Ein-
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.