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Volltext: Monatszeitschrift XII (1909 / Heft 10)

Gutheissen und beä- 
bringen der bürger- 
lichen Züngiesser 
ihren Einwenden 
diese neue Stuck 
dem publico zu ma- 
chen eingewilligt 
und für gut befun- 
den worden, damit 
einem jungen Stuck- 
Maister kein be- 
schwerliche Burd 
aufgeladen und seine 
Meister-Stuck alle 
verkäuflich sein 
möchten und An- 
dertens ist derselbe 
schuldig, ein Lavor- 
Böck sambt der dar- 
zugehörigen Kandl 
auf iezige Modi zu 
machen. Drittens ei- 
ne Cavo-Kandl, un- 
gefehr dreji mäßl 
haltend, sambt einer Schallen. Viertens nicht minder einen Aufsatz sambt 
aller Zugehör, oder aber zwej? Avalo Bollions-Töpf sambt den zugehörigen 
Däzen und Löffl, darzu ihme, Stuck-Meister fünf Wochen zugelassen und 
in der sechsten aufge- 
wiesen werden muß, in 
bejisein des Herrn Corn- 
missarii sambt einen ehr- 
samen I-Iandwerch, ob 
diese Stuckh vor gut be- 
funden werden, oftver- 
Abb. 23. Stzdtprobe und Meisterzeichen des Anton Singer (x74a-1754) meltefstuck-Mgistef auch 
und Marke eines unbekannten Meisters aus dem Jahre 1741 schuldig, den Herrn COUP 
missario und anwessenden 
Züngiessern auf iedmalliges 
besuchen in machung der 
Stucken mit einen Trunck 
aufzuwarthen, hernach bej? 
einen Wohllöblichen ge- 
sambten Statt-Magistrat 
 
Abb. zmzinnschüssel mit dem Wappen des Erzbischofs Leopold Anton Frei- 
herrn von Firmian (1727-1744). Aus der Werkstatt Wild-Weilhammer 
 
 
Abb. 24. Feingehaltsrnarken und Meisterzeichen des Anton Link _ 
(„44_.,779) vor- und aufzuweisen. 
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