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Volltext: Monatszeitschrift XII (1909 / Heft 10)

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Fünftens ist obiger Stuck-Maister schuldig 
und verbunden, den beywohnenden Herren 
Commissariivoriedenbejisitz 2;? und einen 
ieden Meister 45 .522" sambt einen ehrlichen 
Trunck inAnschauung derStucken aber den 
Herrn Commissario widerumb 2,1? zu geben, 
einem jeden Züngiesser, die darbej? sein, 
aber 45 5x40 in die Laad aber zu Bestreittung 
der Unkosten 6 [Z zu erlegen schuldig sein; 
nicht minder aber den alten Gebrauch nach 
ein kleines Meistermall zu geben schuldig 
und verbunden; iedoch wann dem Stuck- 
Maister das Meistermall zu beschwerlich 
fallen solle, so ist derselbe anstatt des er- 
melten Meistermall den Herrn Commissario 
2 ß und denen Meistern einen jeden r j? 
nebst einer kalten Kuchl und ehrlichen 
Trunck zu geben schuldig und verbunden. 
Sechstens und schließlichen soll ihme jun- 
gen Stuck-Meister die prob aufgegebm 
werden und dieser vor einen Mit-Meister 
erkhennet werden, wann derselbige all 
obige puncten vollzogen hat." 
3. „Lehrbrieff-Aufsatz und was ein 
solcher kost. Wür sammentliche älte- 
 
Abb. 25. Runde. im Schrauhengang gedrehte _ _ _ 
Zinnflasche. Um 1739 sten und andere burgerliche Maister der 
' Zünngießer in der Hochfürstlichen I-Iaubt- 
und Residenz-Statt Salzburg Namens N: N: entbieten allen und jeden, 
was Standes und Würden die sejin, insonderheit aber denen ehrbaren, 
ehrengeachten und vorsichtigen Meistern des löblichen I-Iandwercks der 
Ziingiesser aller 
und jeder Orten, 
denen dieser 
Brieff zuhören 
und leesen vor- 
 
 
 
 
Abb. 26. Zunfxbecher der Halleiner Küfer. Bezeichnet x746. Ausgeführt in derWerkstan des Meisters AntonSinger
	        
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