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Volltext: Monatszeitschrift XII (1909 / Heft 10)

 
 
auch wür bei? 
dergleichen ge- 
legenheit ein 
solches zu ver- 
schulden nicht 
ermangeln 
werden. Ur- 
kundlich dies 
haben wür diesen Lehr-Brieff mit unseren Laadts-Sigil in eine Capsel an- 
hangend wohl bedachtlich corroboriert und beglaubigt. So geschehen und 
gegeben in der hochfürstlichen Haubt- und Residenz-Statt Salzburg aus 
Unserer Laad nach Christi geburth Unseres Herrn Jesu Christi den . . . . . . 
Monathstag . . . . Im Aintausent . . . . . . Jahrs." 
„N. B. Vor Auslessung des Lehrbrieffs ist einer schuldig zu erlegen: 
2 ß in die Laad, einen ieden allhiesig burgerlichen Zünngiesser 45 M, dann 
vor Schreib und Förtigung I ß 45  Und dieses verstehet sich auf Papier, 
will aber ein gesöll solchen auf Börgäment haben, so muss 
derselbe umb r ß mehrers bezahlen." 
Die vorstehend hier veröffentlichte Abschrift bietet bloß 
einen Teil der alten Handwerksordnung, denn sie umfaßt nur 
den Vorgang beim Aufdingen der Lehrjungen, die Stückord- 
nung und eine Anleitung zur Ausstellung des Lehrbriefes. 
Welchen kolossalen Umfang die vollständige Ordnung gehabt 
Abb. 3c. Stadtprobe, Meisterzeichen und Feingehahsmarken des Stefan Platzer (1773 
bis 1791) 
_ _ _ _ _ __ Abb. 32. Meiste:- 
haben muß, ist aus diesen wenigen Punkten, die eine Grund- zeicben des Josef 
lichkeit wie kaum eine Zunftordnung einer anderen Stadt auf- Schal a" dem 
_ _ Jahre 1784 
weisen, zu ersehen. Von besonderem Interesse ist das Lehr- 
briefmuster, weil Salzburg im Gegensatz zu anderen großen Städten, welche 
bereits im XVII. Jahrhundert gedruckte Lehrbriefe ausstellten, noch lange 
an einer handschriftlichen Empfehlung der freigesprochenen Handwerks- 
jungen festgehalten hat. 
Wir haben nun noch die Arbeiten des XVIII. Jahrhunderts zu bespre- 
chen. Johann Michael Wild, welcher um 1718 Maria Weilhammer, die Witwe 
nach Ferdinand Weilhammer, ehelichte und damit auch in den Besitz der Hof- 
zinngießer-Gerechtsarrie gelangte, hatte wiederholt für den erzbischöflichen 
Hof zu arbeiten. Einem solchen Auftrag verdankt der Jagdhumpen mit dem 
Wappen des Erzbischofs Franz Anton Reichsfürst von I-Iarrach (1709 bis 
1727) seine Ent- 
stehung (Abb. 21). 
Erzbischof Franz 
Anton war ein 
Freund der Kunst 
und Liebhaber der 
Jagd. So mag er 
Abb. 33. Szadtprobe, Meistermarke und Gehaltsprobe des Josef Schedl (x78r-x822) an den TGlChVCT- 

	        
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