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Volltext: Monatszeitschrift XII (1909 / Heft 8 und 9)

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III. Aushängeschild für einen Juwelierladen mit Firma und dekorativem Beiwerk in 
Lackiererarbeit ausgeführt. Die Aufschrift muß gut leserlich sein. Höhe zoo Zentimeter, 
Breite 80 Zentimeter. I. Preis 250, II. Preis x80, III. Preis ioo Kronen. Die zur Konkurrenz 
eingereichten Gegenstände müssen sich durch selbständige Auffassung und technisches 
Können auszeichnen. Nähere Bestimmungen enthält die Konkurrenzordnung. An der 
Konkurrenz können sich in Böhmen ansässige Kunstgewerbetreibende oder bei solchen in 
Verwendung stehende Mitarbeiter beteiligen; ferner die nach Böhmen zuständigen absol- 
vierten Schüler der k. k. Kunstgewerbeschule in Prag und der gewerblichen Fachschulen 
Böhmens und die in den betreffenden Fächern selbst schaffenden Künstler. Die Arbeiten 
sind bis längstens zo. November 1909 an das kunstgewerbliche Museum abzuliefern. Der 
Name des Konkurrierenden darf bei der Ablieferung nicht bekannt gemacht werden; die 
betreffenden Arbeiten sind mit einem Motto zu versehen und der Name und die genaue 
Adresse sind in einem versiegelten Umschlag, welcher das gleiche Motto trägt, beizulegen; 
sind der Entwerfer und der Erzeuger verschiedene Personen, müssen beide genannt sein. 
Überdies ist zum ausschließlichen Gebrauch der Museumsverwaltung ein zweiter Um- 
schlag beizufügen, welcher nicht zurückgestellt wird und welcher nur die Angabe des 
Preises der betreffenden Arbeit zu enthalten hat. Die beiden Umschläge sind durch Auf- 
schriften „Adresse" oder „Preis" zu kennzeichnen. Nach dem Urteilsspruch der Jury 
bleiben die eingelangten Arbeiten durch zwei Wochen im kunstgewerblichen Museum 
ausgestellt. Die Rückstellung der Gegenstände erfolgt erst nach Schluß der Ausstellung. 
REISAÜSSCHREIBUNG. Der Niederösterreichische Gewerbeverein hat auf 
Beschluß seiner Abteilung für Kunstgewerbe zur Erlangung brauchbarer und ausführ- 
barer Entwürfe für eine silberne Tafelgarnitur einen Wettbewerb ausgeschrieben. An dem 
Wettbewerb können nur Personen teilnehmen, welche in Niederösterreich ihren ständigen 
Wohnsitz haben. Für die zur Prämiierung vorgeschlagenen Entwürfe wird ein Betrag von 
zusammen 500 Kronen ausgesetzt; die Aufteilung dieses Betrages bleibt der vom Nieder- 
österreichischen Gewerbeverein eingesetzten Jury vorbehalten. Ein Mitglied der Abteilung 
für Kunstgewerbe des Niederösterreichischen Gewerbevereins hat sich verpflichtet, einen 
der prämiierten Entwürfe zur Ausführung bringen zu lassen. Die ausführende Firma sichert 
dem Autor von jedem verkauften Stücke xo Prozent des Verkaufspreises als Tantieme zu. 
Weitere von der Jury als ausführungswürdig bezeichnete Entwürfe werden nach Tunlich- 
keit an Käufer gewiesen. Die Konkurrenzarbeiten sind bis längstens x. März 1910 an das 
Sekretariat des Niederösterreichischen Gewerbevereins (Wien, I., Eschenbachgasse n) 
einzusenden, woselbst auch die näheren Bestimmungen eingesehen werden können. 
REICHISCHEN MUSEUM" 50- 
MITTEILUNGEN AUS DEM K;  I ÖSTER- 
AUSZEICHNUNGEN. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster 
Entschließung vom 10. August dieses Jahres in Würdigung der um das Zustande- 
kommen der Erzherzog-Karl-Ausstellung erworbenen Verdienste dem Kustosadjunkten am 
k. k. Österreichischen Museum Dr. August Schestag das Ritterkreuz des Franz-Joseph- 
Ordens und dem Hausdiener des k. k. Österreichischen Museums Eduard Slavik das 
Silberne Verdienstkreuz mit der Krone allergnädigst zu verleihen geruht. 
PERSQNALNACHRICHTEN. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit 
Allerhöchster Entschließung vom 15. August d. J. den Kustos des k. k. Österreichi- 
schen Museums Regierungsrat Dr. Moritz Dreger zum Vizedirektor dieser Anstalt ad 
personam allergnädigst zu ernennen geruht.
	        
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