- dieses Wappen ist uns
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Der Nachfolger Hartmanns von Chiemsee, Propst Marquard I.
(1142-1167), erhielt durch den päpstlichen Legaten Kardinal Peter die
Berechtigung, das Pedum zu Führen. Am 16. Dezember 1312, zur Zeit des
Propstes Berthold I. (1306-1317), bat Bernhard, Bischof von Passau, den
Papst KlemensV., er möge den Pröpsten von Klosterneuburg die Pontiiikalien
verleihen. Eine Antwort auf dieses Ansuchen ist nicht nachzuweisen, doch
bedienten sich die Pröpste von da an der Insignien mit Ausnahme der Inful.
Erst Propst Ortholf von
Wolkersdorf (1348 bis
I371)erhieltlautBreve,
de dato Avignon, 8.April
1358, vom Papste In-
nozenz VI. endlich auch
die Inful, die am 18. Ja-
nuar 1359 an alle nach-
folgenden Pröpste ver-
liehenwurde. Auf einem
Kontrasiegel des Prop-
stes Georg I. Muestinger
(1418-1442) an einer
Urkunde vom Jahre
1 428 erscheint nun zum
erstenmal das Stifts-
wappen von Kloster-
neuburg, ebenso auf
einerChartavisitationis
des Stiftes Sankt Doro-
thea zu Wien aus dem
Jahre 1435. Eine Ver-
leihungsurkunde über
nicht bekannt. Unter Abb. 13. Aus dem Wappenbrief für Geras, 1541 (1544 gemalt)
dem Propste Bem-
hard I. Waiz (1630-1643) ist auf einem Siegel von 1640 zum erstenmal das
I-Ielmkleinod von Klostemeuburg zu sehen, ein mit drei Pfauenwedeln be-
steckter breiter Ring, der die Figur des Stiftswappens umschließt (Abb. 8).
Im Siegel des Propstes Sebastian Mayer (1681-1686) erscheint dagegen
das Kleinod ohne die Schildligur, der Ring mit den drei Pfauenwedeln allein.
Diese verkürzte Darstellung des Helmkleinodes ist auch in den Siegeln der
nachfolgenden Pröpste, Christoph Matthäi (1686-1706), Jakob Cini (1706)
und Ernst Perger (1707-1748), zu bemerken.
Ein Grund für diese Verkürzung ist nicht nachzuweisen, vielleicht
war es bloß eine Vergeßlichkeit des Siegelstechers gewesen, der das Siegel
für den Propst Sebastian angefertigt hatte, das dann von den nächst-
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