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Volltext: Monatszeitschrift XIII (1910 / Heft 6 und 7)

Ziele und die nächsten Aufgaben dieser Bewegung. Er bezeichnete als charakteristisch für die 
gegenwärtige Phase der Reformbestrebungen zwei Dinge: das Prinzip der Wirtschaftlich- 
keit und eine ganz eigenartige Verbindung von Selbsthilfe und Beistand Dritter. Die gemein- 
nützige Wohnungsfiirsorge, so erklärte er, ist heute idealistisch in ihren letzten Zwecken 
und zum Teil auch in ihren Wurzeln, streng realistisch dagegen in ihrer Methode. Sie 
sucht sich die beiden größten Wundertäter unserer Zeit, Kredit und Technik, dienstbar zu 
machen; sie verleiht der auch auf anderen Gebieten des Wirtschaftslebens immer mächtiger 
werdenden Idee Ausdruck, daß es Zonen der menschlichen Existenz oder des mensch- 
lichen Bedarfes gibt, die der Spekulation nicht schlechthin ausgeliefert werden dürfen, und 
appelliert hier vor allem an die Selbsthilfe; sie verlangt überdies das Eingreifen der Gesetz- 
gebung und der öffentlichen Verwaltung auf jenen Gebieten, die der Selbsthilfe entzogen 
sind: Wohnungsinspektion, Wohnungsnachweis, Reform der Bauordnungen, Erschließung 
baureifen Geländes, Änderungen des Mietrechtes und der Steuergesetzgebung. Die 
Wohnungsreform ist sozial in jedem Sinne des Wortes, indem sie nicht nur der Gesellschaft 
dadurch zu dienen sucht, daß sie Leben und Los einzelner Volksschichten zu verbessern 
bestrebt ist, sondern auch dadurch, daß sie allgemein eine neue, rationellere und billigere 
Bauweise und eine gesunde, zweckmäßige, kulturell höher stehende Wohnungsweise ein- 
zubürgern sucht. Der Staat und seine Organe können an diesen Forderungen nicht mehr 
vorbeigehen, die unbesiegbare Kraft der Wohnungsreforrn liegt in ihrem Grundgedanken, 
im Schutze des Mittelpunktes des sozialen und individuellen Seins, im Schutze der Familie. 
Nach der Rede des Vorsitzenden des Kongresses hielt Seine Exzellenz der Minister 
für öffentliche Arbeiten August Ritt an die Versammlung folgende Ansprache: 
„Als Vorsteher jenes Ressorts, dem in Österreich dieWohnungsfürsorge als staatliche 
Agende zufällt, habe ich die Ehre, Sie im Namen der Regierung auf das herzlichste zu 
begrüßen, Ihnen dafür zu danken, daß Sie dem Rufe der Einladung nach Österreich, nach 
Wien zu kommen, so zahlreich gefolgt sind. Um es gleich zu sagen, wir sind auf diesem 
Gebiete noch jener Jugend vergleichbar, die wißbegierig und lernbereit, doch noch nicht 
oder doch nur vereinzelt auf Taten hinweisen kann, welche auch ein beredtes Zeugnis für 
ihr Können abzugeben vermögen. Wir sind noch in jenem Zustande der ersten Regsamkeit, 
die, getragen von der Überzeugung, einer großen und bedeutsamen Idee zu dienen, das Ziel 
zu lernen niemals aus dem Auge verliert. Wo aber könnte dieses Ziel besser verfolgt, 
leichter erreicht werden als jetzt auf unserer Tagung, welche die geistigen Führer, die 
erprobten praktischen Lehrmeister des Wohnungswesens aller Kulturländer vereint? Zu 
unserer Freude vereint, um von Ihnen, unseren Wegweisern, durch das beredte Wort, 
durch den persönlichen Kontakt zu erfahren, wie Sie in der Theorie über die viel ver- 
schlungenen Probleme der Wohnungsfrage denken, wie Sie versucht haben, diese Probleme 
praktisch zu lösen. Beides ist für uns gleichwertig, gleich wertvoll. Die Theorie hat den 
Vorzug des Universellen, die Praxis den Vorzug der Erfahrung, aber doch nur der Erfahrung 
unter gegebenen Verhältnissen. Dies ist aber das Charakteristische und zugleich das Er- 
schwerende der Wohnungsfrage, daß zwar die schlechten Wohnverhältnisse sich durchaus 
gleichen, von Land zu Land, von Stadt zu Stadt, auch im einzelnen stets dieselben beklagens- 
werten Mängel wiederkehren, die Mittel aber, diesen Schäden beizukommen, so vielgestaltig 
in ihren Formen sind, als es bestehende Rechtssysteme gibt. Doppelt auffallend ist dies des- 
halb, weil, zum Schlusse gedacht, der Kern des Wohnungsproblems eine hygienische Frage 
ist, also gerade in ein Wissensgebiet fallt, das vor allen internationale Gleichartigkeit aus- 
zeichnet. Ich halte dies für ein bedeutsames Moment, indem dieser Tatsachenverhalt wie 
kaum ein anderer geeignet ist, das Wesen der Wohnungsfrage klarzulegen: als eine dem 
Wesen nach hygienische, im speziellen bauhygienische Frage, die jedoch von der juris- 
prudenz zu lösen ist. 
Es ist das unvergängliche Verdienst der medizinischen Wissenschaft, auf alle Mängel 
des schlechten Wohnens hingewiesen, seine Folgen im einzelnen bewiesen zu haben. Es 
muß und wird das Verdienst der Jurisprudenz sein, Mittel und Wege anzugeben, wie 
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