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Volltext: Monatszeitschrift XIII (1910 / Heft 11)

 
nur eine Vorrangstellung unter den Erzbischöfen ein; doch sei 
hier gleich bemerkt, daß nicht immer der in der Landeshaupt- 
stadt residierende Kirchenfürst zugleich auch Primas ist; so ist 
zum Beispiel der Patriarch von Lissabon nicht Primas von 
Portugal, sondern der Erzbischof von Braga und so weiter. 
Bevor wir uns mit den weiteren kirchlichen Ständen und 
den ihnen zukommenden heraldischen Emblemen beschäftigen, 
wird es vielleicht zum besseren Verständnisse nicht ohne 
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PnpStCvregorXVI_ Nutzen sein, wenn der Aufzahlung dieser den geistlichen Stand 
3183111842 v: charakterisierenden Zeichen ein wenn auch nur sehr kurzer 
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djfcapejfjmjfm Bericht uber deren historische Entwicklung und Ausbildung 
mals dem Kamal- vorangeschickt wird. 
dulenserorden an- 
gehörig Im alten deutschen Reiche waren die Bistümer wie auch 
viele Abteien Reichslehen, ihre Vorsteher dadurch Reichs- 
fürsten, die oft über sehr ausgedehnte Landkomplexe mit souveräner 
Gewalt regierten und beträchtliche Kontingente zu dem Reichsaufgebot zu 
stellen hatten. Die alten deutschen Rechtsbücher, wie der Sachsenspiegel, 
der Schwabenspiegel und so weiter, räumten diesen geistlichen Fürsten, 
die der Sachlage nach zugleich auch weltliche Fürsten waren, den ersten 
Platz neben dem König ein und zählten sie zum hohen Adel, mochte 
nun der Träger der geistlichen Würde adeliger oder bloß bürgerlicher 
Abstammung sein. Die Prälatur adelte und machte den geistlichen Würden- 
träger wappenfähig. 
Wann die Wappen der Bistümer zum erstenmal auftreten, ist schwer 
zu sagen, weil die Wappen in den Siegeln der I-Iochstifte in der ersten Zeit 
des Siegelgebrauches noch keine Verwendung fanden. Um die Mitte des 
X. jahrhunderts beginnen die Bischöfe bereits Siegel zu führen, und zwar 
sogenannte Porträtsiegel, das Brustbild des Bischofs aufweisend. So führte 
zum Beispiel der Erzbischof Friedrich I. von Salzburg, der von 958 bis 991 
regierte, das Brustbild eines Bischofs in seinem Siegel. Als die Kaiser Thron- 
siegel angenommen hatten, begnügten sich auch die Kirchenfürsten nicht 
mehr mit ihren Brustbildern, sondern ließen sich in ganzer Figur, stehend 
oder auf einem Sessel sitzend, in ihren Siegeln darstellen, so zum Beispiel 
Erzbischof Balduin von Salzburg (1041-1060). Zur 
Verwendung kam meist ein Lehnsessel ohne Seiten- 
lehne, Cathedra genannt, oder ein Faltstuhl, Faldisto- 
rium, ein unserem Feldsessel ähnlicher, zusammen- 
klappbarer Stuhl, der auch in den Siegeln von Äbtis- 
sinnen als besondere Auszeichnung nachzuweisen ist. 
(Erzbischof Eberhard II. von Salzburg erlaubte der 
Äbtissin Gertraud II., Edlen von Stein, des adeligen 
Benediktinerfrauenstiftes Nonnberg in Salzburg, im 
Jahre 1242 den Gebrauch des Faldistoriums.) Im Abh'"'K"di"a1' am" 
Hut mit beiderseits fünfzehn 
XI. Jahrhundert siegeln bereits auch die Domkapitel, roten Fiocehi 

	        
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