bilde des Ordens (Abb. 65). Die Ballei „an der Etsch und im Gebirge" führt
in einem goldenen Schilde die aus dem Unterrande desselben empor-
wachsende, nimbierte Muttergottes mit dem jesusknaben. Sie ist in den
üblichen Farben, rot-blau, gekleidet, trägt auf dem Haupt
eine Laubkrone, in der Linken ein Zepter. Das nimbierte,
weißgekleidete jesuskind hält eine blaue, golden bekreuzte
Weltkugel in seiner linken Hand. Am unteren Schildrande,
vor der Muttergottes aufstehend, ist ein Schildchen mit dem
Ordenswappen angebracht (Abb. 66).
Der Hoch- und Deutschmeister belegt das erzherzog-
liche Wappen, das neu zusammengestellt von dem Autor
Abb. m. Wappen- dieser Zeilen aufgerissen worden war und durch die Aller-
gäägchizs höchste Entschließung vom n. Februar 1896 die Sanktion
um", erhaltenhatte, mit dem hoch- und deutschmeisterischen
Wappenbild, dessen Silberfeld aber, um die Felder des
erzherzoglichen Wappens (Ungarn, Böhmen, Galizien-Lodomerien und
Altösterreich) nicht zu beeinträchtigen, auf einen silbernen Bord des Kreuzes
beschränkt wird. Das genealogische Wappen des Hauses kommt dabei auf
den Adlerschild zu liegen. Auf dem Oberrand des Schildes, gewissermaßen
auf das Kreuz gesetzt, erscheint ein Spangenhelm ohne Decke, mit fünf
weiß-schwarzen Straußfedern besteckt (Abb. 67). Er ist kein eigentlicher
Wappenhelm, sondern ein bloßes Zeichen der ritterlichen Würde, wie ein
solcher auch auf dem Halskreuz der Ritter zu sehen ist. In alter Zeit war
weder im Wappen noch auf den Halskreuzen ein derartiger Helm angebracht.
Die Landkomture führen ihren Schild geviert; I und 4 das Ordens-
wappen, 2 und 3 ihr Geschlechtswappen (Abb. 68). Der Helm des Deutschen
Ritterordens, ein gekrönter Spangenhelm mit schwarz-silberner Decke, als
Kleinod einen silbernen, schwarz bekreuzten Flug? tragend, wird bei der Auf-
stellung von einem oder mehreren Helmen stets an die Ehrenstelle gesetzt,
bei zwei Helmen rechts, bei drei Helmen in der Mitte und so weiter.
Kommt der Ordenshelm an die Seite gestellt, so kann auch ein geschlos-
sener Flug als dessen Kleinod aufgerissen werden.
Komture und Profeßritter legen ihr Geschlechtswappen entweder auf
den Ordensschild (siehe das Schema in der Abbildung 69) oder
auf das Ordenszeichen (Abbildung 70). Die
Vierung des Schildes und die Aufstellung
des Ordenshelmes ist den Rittern nicht
erlaubt.
Die Ehrenritter führen in ihren Wappen
keine Anspielung auf ihre Mitgliedschaft,
sie können aber ihr l-Ialskreuz wie eine
" Vormals zeigte das Helmkleinod des Deutschen Ritter- Abb. 64.
Abb. 53. nrdens ein sechseckiges, silbemesSchirmbrett mit einem schwar- Wappenschild des
Ordenskreuz der zen Kreuze überzogen, so in einem Siegel aus dem Anfang des Hoch- und Deutsch-
Deutschen Ritter XV. Jahrhunderts. meistertums