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6. dass aber, sobald die geringste Rechtsfrage in einer Musterschutz-
Angelegenheit mitspielt, ganz verschiedene, in ihrem Wirkungskreise
heterogene Behörden zu entscheiden haben;
7. dass demgemäss die verschiedenartigsten Gesetze sowohl im Processual-
Verfahren, als auch bei Entscheidungen in merito zur Anwendung
kommen; '
8. dass die Urheberrechte keineswegsklaalund deutlich präcisirt sind,
so dass bei gerihjgster gAbänderuhg von. Nebensächlichem, die
Hauptform selbst oder das Charakteristische derselben schutzlos
g werden kann; V b _, 7
9. dass keineswegs imlösterreichisichen Gesetze der. Vvermögensrechtliche
" Schutze einer - geistigen" jbroductiven Thätigkeit principiells betont
erscheint} d ' '
10. dass die Aufstellung eines Systems fehlt, welches bei der Eigen-
artigkeit der Verletzungen des Musterschutzes die allgemeinen Rechts-
grundsätze und deren Anwendung entsprechend modiflcirt:
hat die unterfertigte Gesellschaft das im Jahre 1876 erschienene deutsche
Musterschutigeseä einer eingehenden Prüfung unterzogen", und in der hier
beiliegenden Denkschrift ihre Meinung dahin aussprechen zu müssen
geglaubt, dass das deutsche Musterschutzgesetz alle die oben erwähnten,
dem österreichischem Gesetze anhaftenden Mängel in yorzüglicherweise
beseitigt. 1' ' ' i"!
ITT-Nachdem aus dem Gesagten erhellt, dass der Musterschutz in
'-' Oesterfeich höchst unzureichend ist, und das unbefugte gegenseitige
Naclrbilden erleichtert, und so zu sagen dem Hausdiebstahl,"'_dem
" "geiäliilichsten- seiner Art, z. B. durch zu kurze Schutzfrist keinen
Einhalt zu thun im Stande ist ; ' ' ' " '
m2; nachdem unter so bewandten Umständen jeder Etzeuger abgeschreckt
- .. wkerdm muss, Mühe, Zeit und Geld auf die Erzeugung von Original-
r - "Modellen und Mustern zu verwenden, und demgemäss alle die Schulen
und Institute, welche zur Hebung von Kunst und Industrie geschaffen
, worden sind, unter diesen Verhältnissen zu leiden haben,
3. "nachdem. eben in Folge dieser Verhältnisse gar nicht5 abzusehen ist,
. wfie Fdie Industrie zu der ihr so nothwendigen Selbständigkeit und
. Ünaßhägigigkeit gelangen soll, trotzdem ihr anderseits durch die oben-
"1 erwähnten Fachschulen und Institute aller Art die reichlichsten Hilfs-
mittel hiezu gegeben wären; ' 4- ' '
1-3." nachdem auch Jdasmoralische Prinzip der Achtung vor einem Erfolge
einer: productiven Thätigkeit im Volksbewusstsein rege
_ _ ggmaqxjtfgndxder-VLOIIR der Arbeit durch einM-irksames, den Bedürf-
nissen entsprechendes Musterschutzgesetz gesichert werden soll;
5_ nachdem ferner bei dcixrlustandekommendes deutschen Gesetzes
die ersten Capacitaten Deutschlands sowohl in Bezug auf Kunst, In-