aus dem XV. und XVI. Jahrhundert und sind dem Archive des Ordens vom Goldenen
Vliese entnommen. In jenen Zeiten war das Schreiben nicht jedermanns Sache und keine
vom Hasten des Alltags entwürdigte Angelegenheit. Der Schreiber von Beruf konnte Liebe
und Zeit der Aufgabe widmen, er konnte Persönliches leisten. Das Handwerk wurde geehrt.
- Wenn man die 24 Tafeln, die von 1455 bis 1555 reichen und sorgfältig datiert sind,
durchblickt, so fühlt man sich lebhaft angeregt. Aus jedem Blatte spricht die Eigenart einer
selbstsicheren Hand, die eine tüchtige Arbeit leistet. Das Schriftbild ist als Ganzes wie in
seinen Einzelheiten stets auf Wirkung berechnet, ohne Ziererei und Kleinlichkeit. jeder
Schreiber weiß ein anderes Element der Schriftzeichen in seiner Weise hervorzuholen und
zu betonen, auf seine Art den Raum des Blattes zu beleben, flüssig und gewandt zu füllen.
So sprechen diese Handschriften eine beredte Sprache, fast unabhängig von demWort-
laut des Textes, aber abhängig vom Material - von der selbstverfertigten Kielfederspitze -
und von dem Zeitgeist, der zusehends aus einer herberen, abgeschlosseneren Weltan-
schauung in eine freiere und beweglichere übergeht.
Man fühlt. sich dem Herausgeber zu Dank verpflichtet, daß er uns mit diesen an-
regenden Dokumenten bekannt gemacht hat. Hartwig Fischel
TUTTGART. PREISAUSSCHREIBEN FÜR EINEN STAMMTISCH-
STÄNDER. Aus den Mitteln, die aus der vom Königlich Württembergischen.
Landesgewerbemuseum zu Stuttgart veranstalteten Studentenkunstausstellung des Jahres
1908 übrig geblieben sind, wird nach dem seinerzeit geäußerten Wunsche des Ehren-
ausschusses und der Jury vom Königlichen Landesgewerbemuseum in Stuttgart ein
Preisausschreiben für einen Tischständer erlassen. Ohne Rücksicht auf das Material wird
ein Tischständer oder Stammtischzeichen gefordert, wie solche für die von Vereinen,
namentlich von studentischen Vereinen belegten Tische in Gasthöfen oder Kaffeehäusern
üblich sind. Der Aufbau und die Größe bleibt dem künstlerischen Entwürfe überlassen;
gefordert wird nur die Anbringung einer Inschrift (zum Beispiel „Belegte Plätze" oder „Für
den Verein XY") sowie eines Korporationswappens oder die Rücksichtnahme auf ein
Wappenfeld, das nachträglich in einer materialgerechten Technik eingefügt werden kann.
Die Arbeiten können sowohl in Silber als auch in unedlem Metall, Holz oder Keramik
gehalten sein, auch sind Kombinationen dieser Materiale untereinander oder mit anderen
kunstgewerblichen Stoffen (Leder, Textilien, Glasperlenarbeiten und dergleichen) gestattet.
Alle guten kunstgewerblichen Techniken sind zugelassen. Bedingung ist ein selb-
ständiger, künstlerischer Entwurf und eine technisch einwandfreie Ausführung; alle Kopien
oder äußerlichen Entlehnungen älterer Motive sind ausgeschlossen. Gefordert werden
ausnahmslos fertig ausgeführte Arbeiten, keine Skizzen oder Modelle, die zwar in der mit
dem Wettbewerb verbundenen Ausstellung vorgeführt werden können, jedoch an der
Preisverteilung nicht teilnehmen.
Alle Preisarbeiten bleiben Eigentum der Bewerber, doch erhält das Landesgewerbe-
museum schon durch die Beteiligung das Recht zur illustrativen Wiedergabe in einer oder
mehreren ihm geeignet erscheinenden Zeitschriften.
Für Preise steht der Betrag von xooo Mark zur Verfügung, der auf Antrag der jury
noch erhöht werden kann. Die Verteilung auf die einzelnen Preise ist der jury überlassen;
grundsätzlich soll auch der geringste Preis nicht weniger als 100 Mark betragen.
Der Endtermin für alle Einsendungen ist der i. Oktober (Poststempel 30. September)
xgx x; alle Sendungen sind an das Königliche Landesgewerbemuseum in Stuttgart (Kanzlei-
straße 19) franko mit dem Vermerk „Zur Preisbewerbung" einzusenden.
Die Beteiligung steht allen deutschen Künstlern und Kunsthandwerkern, desgleichen
Firmen und Heimarbeitern, auch außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches offen.
Nach erfolgtem Urteilspruch, gegen den eine Berufung unzulässig ist, bleiben alle
künstlerisch gelungenen Wettbewerbarbeiten durch vier bis sechs Wochen im Königlichen
Landesgewerbemuseum in Stuttgart öffentlich ausgestellt.