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Art, nahezu volle Selbständigkeit erworben
hatte, ernannte vor seinem Tode neben
seinem Enkel Albrecht den Junker Magnus
Torquatus aus der Braunschweiger Linie
seines Hauses zum Mitregenten.
Ihm huldigten, um die in aller Form
und durch namhafte Opfer erworbenen
Rechte zu wahren, die Lüneburger. Geld-
Verlegenheit veranlaßte indes den neuen
Herrn alsbald, einen Griff in die Kasse der
Salinenanteilhaber - man nannte sie kurz-
weg „Prälaten" - zu versuchen, trotzdem
er deren unantastbare Rechte verbrieft und
besiegelt hatte. Der Rat, dessen Mitglieder,
die Sülfmeister, in erster Linie dadurch
betroffen worden wären, wies das Ansinnen
ab, wurde
auch ver-
schiedener
anderer
gegen ihn
gerichte-
ten, vom
Herzog in
Szene ge-
setzten Umtriebe Herr, mußte aber von den
erworbenen Rechten Stück für Stück wieder
abtreten. Um ein ansehnliches Sühnegeld
als Strafe für die abweisende Haltung der
Stadt zu erlangen, verwandelte Magnus das
Kalkbergschloß und Kloster in eine gegen
die Stadt armierte und mit einer starken
Besatzung belegte Festung. kurzum es ge-
schah alles das, was bei längerer Dauer die
weitere Entwicklung der blühenden Stadt
zu unterbinden geeignet war. Da wandten
sich die Bedrängten an das Sachsen-Witten-
bergische Haus, fanden hier natürlich voll-
stes Entgegenkommen und die Versicherung,
daß im Falle der Vertreibung des Herzogs
Magnus nicht bloß alle früheren Rechte und
Privilegien bestätigt, sondern den Lüne-
burgern die Befugnis eingeräumt werden
Abb. 24. Lüneburg, einfachster Giebelrypus
_ __ Abb. 25. Lüneburg, Propsteigebäude des
sollte, die Kalkbergveste zu zerstoren, deren Klosters Heiligenthal, Giebel vom Typus 1