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Volltext: Monatszeitschrift XIV (1911 / Heft 8 und 9)

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Art, nahezu volle Selbständigkeit erworben 
hatte, ernannte vor seinem Tode neben 
seinem Enkel Albrecht den Junker Magnus 
Torquatus aus der Braunschweiger Linie 
seines Hauses zum Mitregenten. 
Ihm huldigten, um die in aller Form 
und durch namhafte Opfer erworbenen 
Rechte zu wahren, die Lüneburger. Geld- 
Verlegenheit veranlaßte indes den neuen 
Herrn alsbald, einen Griff in die Kasse der 
Salinenanteilhaber - man nannte sie kurz- 
weg „Prälaten" - zu versuchen, trotzdem 
er deren unantastbare Rechte verbrieft und 
besiegelt hatte. Der Rat, dessen Mitglieder, 
die Sülfmeister, in erster Linie dadurch 
betroffen worden wären, wies das Ansinnen 
ab, wurde 
auch ver- 
schiedener 
anderer 
gegen ihn 
gerichte- 
ten, vom 
Herzog in 
Szene ge- 
setzten Umtriebe Herr, mußte aber von den 
erworbenen Rechten Stück für Stück wieder 
abtreten. Um ein ansehnliches Sühnegeld 
als Strafe für die abweisende Haltung der 
Stadt zu erlangen, verwandelte Magnus das 
Kalkbergschloß und Kloster in eine gegen 
die Stadt armierte und mit einer starken 
Besatzung belegte Festung. kurzum es ge- 
schah alles das, was bei längerer Dauer die 
weitere Entwicklung der blühenden Stadt 
zu unterbinden geeignet war. Da wandten 
sich die Bedrängten an das Sachsen-Witten- 
bergische Haus, fanden hier natürlich voll- 
stes Entgegenkommen und die Versicherung, 
daß im Falle der Vertreibung des Herzogs 
Magnus nicht bloß alle früheren Rechte und 
Privilegien bestätigt, sondern den Lüne- 
burgern die Befugnis eingeräumt werden 
 
Abb. 24. Lüneburg, einfachster Giebelrypus 
_ __ Abb. 25. Lüneburg, Propsteigebäude des 
sollte, die Kalkbergveste zu zerstoren, deren Klosters Heiligenthal, Giebel vom Typus 1
	        
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