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Volltext: Monatszeitschrift XV (1912 / Heft 1)

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Handschriften und 
Drucke jedenfalls zu- 
verlässigere Anhalts- 
punkte geben als 
gerade für Buch- 
einbände. Denn der 
Buchbinder nimmt 
die zwei oder vier 
Blatt Papier, die er 
als Vorsatz für einen 
Band braucht, wo 
er sie gerade findet, 
er nimmt, was er in 
seiner Werkstatt an 
Papier liegen hat, ob 
es älteren oder jün- 
geren Datums ist, ob 
es aus der Heimat 
oder aus dem Aus- 
lande stammt. Und 
wie sind im XVI. 
Jahrhundert die Pa- 
piere von Land zu 
Land herumgek0m- 
men! Und wenn ich 
in Briquets großem 
Werke „Les filigra- 
nes" nicht genau die 
gleiche Marke finde, 
so darf ich von ei- 
ner nur ähnlichen, 
die ich dort finde, 
vollends gar keine 
Schlüsse ziehen wollen. Sprechen andere Gründe für eine bestimmte Zu- 
weisung an Land und Werkstatt, so kann der Befund des Wasserzeichens 
einen Grund mehr dafür bieten, größere Beweiskraft würde ich den Wasser- 
zeichen des Vorsatzpapieres bei Einbänden nie zumuten. 
Viel wertvoller ist mir, was Gottlieb durch einzelne besonders charak- 
teristische Stempel ermittelt hat, weil sich damit die Arbeiten einzelner 
Werkstätten nachweisen lassen können. Hier müßten aber, da die Stempel 
allerwärts bekanntlich viel nachgeschnitten wurden, Abbildungen nach Ab- 
reibungen oder sonst in Originalgröße hinzugefügt werden, damit man genau 
vergleichen und nachprüfen kann; die in den verschiedensten Werken zer- 
streuten, meist verkleinerten Abbildungen der Deckel bieten zu wenig Gewähr 
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Abb. g. Augsburger Einband für Philipp Eduard Grafen Fugger, um 1577
	        
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