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Handschriften und
Drucke jedenfalls zu-
verlässigere Anhalts-
punkte geben als
gerade für Buch-
einbände. Denn der
Buchbinder nimmt
die zwei oder vier
Blatt Papier, die er
als Vorsatz für einen
Band braucht, wo
er sie gerade findet,
er nimmt, was er in
seiner Werkstatt an
Papier liegen hat, ob
es älteren oder jün-
geren Datums ist, ob
es aus der Heimat
oder aus dem Aus-
lande stammt. Und
wie sind im XVI.
Jahrhundert die Pa-
piere von Land zu
Land herumgek0m-
men! Und wenn ich
in Briquets großem
Werke „Les filigra-
nes" nicht genau die
gleiche Marke finde,
so darf ich von ei-
ner nur ähnlichen,
die ich dort finde,
vollends gar keine
Schlüsse ziehen wollen. Sprechen andere Gründe für eine bestimmte Zu-
weisung an Land und Werkstatt, so kann der Befund des Wasserzeichens
einen Grund mehr dafür bieten, größere Beweiskraft würde ich den Wasser-
zeichen des Vorsatzpapieres bei Einbänden nie zumuten.
Viel wertvoller ist mir, was Gottlieb durch einzelne besonders charak-
teristische Stempel ermittelt hat, weil sich damit die Arbeiten einzelner
Werkstätten nachweisen lassen können. Hier müßten aber, da die Stempel
allerwärts bekanntlich viel nachgeschnitten wurden, Abbildungen nach Ab-
reibungen oder sonst in Originalgröße hinzugefügt werden, damit man genau
vergleichen und nachprüfen kann; die in den verschiedensten Werken zer-
streuten, meist verkleinerten Abbildungen der Deckel bieten zu wenig Gewähr
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Abb. g. Augsburger Einband für Philipp Eduard Grafen Fugger, um 1577