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Volltext: Monatszeitschrift XVI (1913 / Heft 6 und 7)

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schen Gewaldt erobert, vnd besagtem Orden restituiret worden seye, alda 
nun der Gottesdienst mit sonderbarem Eyfer vollführet werde, Dahero Er in 
consideration seines obhabenden Acht vnd Sechtzigjährigen hohen Alters, 
vnd das Er, der Lezte dieses Nahmbens vnd Stamens, vmb sein vnd seines 
Eheweibs Seelen I-Ieyl leßer vorzusehen, bewogen worden, nach dem 
Exempel seiner Vorfahre, deren Wappen gedächtnus vber Zweyhundert 
Jahr in dem Chor dortiger Kirchen zutinden, Ihre Begräbnuß daselbsten 
zuerwöhlen, Zu defßen etwelcher danckbarkheit, Er selbigen Abbten 
vnd Conuent zu Wappengenoßen, des Vhralten, vnd an Ihm gleichsamb 
absterbenden Geschlechts deren von 
Leskowecz anzunemben entschloßen, mit 
vnterthänigster Bitt Wir geruheten Ihme 
die Kaiser: vnd Königliche Gnade zu 
thuen, vnd deßen Leßkowetzische Stamb- 
Wappen, mit erwehnten Abbtens vnnd 
Conuents Wappen zu coniugiren, vnnd 
zuuereinbahren. Wann Wir nun gnä- 
digst angesehen V. betrachtet haben, die 
gute lobwürdige inclination, vnd daß diß 
sein Johann Christophs Freyherm von 
Leskowecz gehorsambstes vorhaben 
zu deß Leßkoweczischen Geschlechts- 
gedächtnus gereichet, Er auch mehr- 
besagtem StiEt Über diß in andere 
werge mehr guets zu thuen intentionirt. 
Alß haben Wir Jedoch in dem ver- 
standt, daß Er der letzte des Leskoweczi- 
schen Geschlechts, vnd auf allen Fall, 
saluo jure Tertij, in solche coniunctiö 
gnädigst eingewilliget, welche folgender 
gestaldt formirt vnnd eingerichtet: Alß 
mit Nahmben, ein Quartirten Schildt, deßen Hintere vntere, vnd fordere 
obere Veldt Blaw- oder Lasurfarb ist, in welchem iede Zwey creutzweiß 
über einander liegende guldene Schlüßel, deren löcher auff die Kämppe 
aber abwerts gekhert zusehen, auff dem vntern fordern, vnd obern hinterm- 
theil, so beed Rot- oder Rubinfarb, liegen gleichergestald Creutzweis zwey 
weiße oder Silberfarbe etwas gebogene höltzerne Gabel, dem Zinckhen 
Über sich gewendet In der mitte dieses Schildts, stehet ein weißes Hertz- 
oder Brust Schildtlein, auf welchem ein I-Iertzoghüetlein, vnd darin ein Ein- 
facher gegE der Rechten handt gewendter, gantz Schwartz- oder Khol- 
farber Adler, mit beeden von sich gestreckhten Krählen, außgeschwungenen 
Flügeln aufgethanem Schnabel vnd Rothausgeschlagener Zungen, neben dem 
Khopff dieses Adlers seindt zwey guldene Buchstaben alß zur Rechten ein 
S: vnd zur Linckhen ein A: zu sehen, ob diesem Schildt stehet auf der 
 
Abb. 7. Reguliertes Prämonstrarenser- 
Chorherrensxift Neu-Reisch 
45'
	        
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