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Volltext: Monatszeitschrift XVI (1913 / Heft 8 und 9)

Nachtzeit" erfolgten 
Konzipierung des ver- 
lorenen Originaltextes 
der „Nachrichten" die 
Voraussetzungen von 
vornherein gegeben 
sind. 
Sollte nicht bei dem 
ersten Diktat oder der 
späteren, den erhalte- 
nen Kopien zugrunde 
liegenden Abschrift, die 
einer der vielen aus- 
wärtigen Schüler des 
Schreibmeisters be- 
sorgt haben mag, ein 
Mißverständnis unter- 
gelaufen sein und die 
fragliche Stelle viel- 
mehr ursprünglich so 
lauten: „Machte also 
welsche höfen (hefen), 
Krüg etc."? 
Man lese etwa die 
Ordnung des I-Iafner- 
handwerks in Wels" 
nach, sie verlangt als 
Meisterstücke: „Erst- 
Abb. 25. Fayenceliasche in Sigmaringen  ain  höfen aus 
dem Poden mit ainem 
Deller, Andern ain Essigkkrug" und so weiter. Ebenso führt die Hafner- 
ordnung für Salzburg im Preisverzeichnis auf: „Erstlich von dem Ins- 
geglasten geschirr: Von IOO Höfen Chreuzer 8, von IOO Milich Chrieg 
Chreuzer 10" und so weiter. Die Hafnerordnung des Grafen Franz Christoph 
Khevenhüller für den Markt Frankenburg erwähnt: „Die Häfen, Krüge und 
Becher", und der bekannte Nürnberger Ratsverlaß vom Jahre 1548 verfügt, 
man solle den gefangenen I-Iafner Paul Preuning fragen „wie vil er derselben 
krueg und hefen gemacht". Immer stehen die beiden Worte stereotyp zu- 
sammen, wie in der alten Redewendung?" „Mein fraw bricht häfen, so brich 
ich krüg." 
Das oberdeutsche, dem Mittel- und Niederdeutschen fremde Wort 
„hafen" bezeichnet ein oben und unten annähernd gleich weites, henkelloses 
' Walcher von Molthein, Bunte Hafnerkeramik usw., Wien 1906, Anhang. 
"" Zitiert in Schmellers Bayr. Wörterbuch.
	        
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