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Volltext: Monatszeitschrift XVIII (1915 / Heft 6)

Stöberl und des Andree I-Ialler zu belegen war, etwas mehr beleuchtet wird." 
Wie für den Schnitzer, so fehlt auch für den Maler der Namen. Man könnte 
an die Sterzinger Vigil Raber oder Mathias 
Stöberl denken, aber Belege dafür lassen sich 
nicht bieten. Meines Wissens gibt es keine ver- 
bürgten Werke des ersteren, und die Gemälde 
des Magdalenenaltars in Außerridnaun, der die 
Bezeichnung trägt: „Das werch hat gemacht 
Maister Matheis Stöberl 150g" verraten eine 
andere schwächere Hand, die, selbst wenn wir 
mit einem Zeitunterschied von zehn oder fünfzehn 
jahren rechnen würden, sich kaum zu den Gos- 
sensaßer Leistungen hätte entwickeln können. 
Die nächsten Beziehungen haben die Malereien 
zu Andree Haller von Brixen, namentlich zu 
dessen beiden heiligen Bischöfen Nikolaus und 
Erasmus von 1522 im Ferdinandeum zuInnsbruck. 
Wenngleich die Gossensaßer Bilder gelitten 
haben, so erkennt man doch zum Beispiel in dem 
Hohenpriester der Beschneidung mit dem dunkel- 
grünen Ornat und der perlengestickten Inful und 
Cappa sogleich den heiligen Erasmus wieder. 
Das weiße Gewand des Mohrenkönigs in Gossen- 
saß mit seinen blaugrünen Schatten erinnert an 
das Futter des Pluviale des heiligen Erasmus, das 
Rot am Untergewand des greisen Simeon an 
den Moireornat des heiligen Nikolaus, und weitere 
Beziehungen lassen sich auch noch zu den 
inschriftlich als „Andree Haller maller zu Brixen" 
bezeichneten heiligen Sebastian und Rochus im 
Ferdinandeum feststellen. Die Gossensaßer Ma- 
lereien stehen nicht ganz auf der Höhe dieser 
Bilder, erfreuen dafür aber durch eine gewisse 
Faustfertigkeit und dekorative Ungezwungenheit. 
Auch das Fresko des Todes Mariä in der 
Kapelle zu Gossensaß (Abb. 18), bei dem man an 
Schongauersche oder Dürersche Reminiszenzen, 
wenigstens in der Hauptgruppe, denken mag, 
läßt sich am ehesten mit Andree Hallers Kunst in 
Verbindung bringen. Freilich verbietet der über- 
Abb. 19. Holzfigur 
der heiligen Barbara im Erzherzog- 
Rainer-Museum in Erünn 
malte Zustand des Bildes ein abschließendes Urteil. Wie schon oben er- 
' Hans Semper a. a. 0., S. x36. - Nach Milnzenberger-Beißel. Zur Kenntnis und Würdigung der mittel- 
alterlichen Altäre Deutschlands. Frankfurt, II (1895-4905), S. x22, soll Lübke den Gossensaßer Altar dem lvo 
Srrigel zugewiesen haben; die angezogenen Stellen nennen jedoch diesen Meister nicht.
	        
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