zum Todesstoß selbst zu leuchteni). Noch auffallender und beachtenswerter
aber ist, daß die Figur am abgeschrägten Leibe das Wappenschild der Stadt
Sterzing trägt. Schon dieser eine Umstand, nicht minder die Dimensionen
des Lusters, der sich harmonisch dem Saale einordnet, lassen deutlich
erkennen, daß er als Dekorationsstück für denselben von Anfang an bestimmt
war und - ungezwungen geurteilt -- um t 524 nach Vollendung des Rat-
hausbaues dahin gebracht wurde.
Absonderliche Motive finden wir auch in der Omamentik der Ehren-
pforte, man beachte zum Beispiel die an den Torsäulen des Hauptportals an
Ketten aufgekniipften Meerweibchen, die daneben in der Ecke schlummernden
versenkten Wächter oder am Innsbrucker Wappenturm das bekannte
hockende Männchen unterm Erker, das dem p. t. Publikum seine entblößte
Kehrseite zeigt. Doch es sind nicht diese absonderlichen Einfälle, es ist die
I-Ialbi-igur der Lucretia selbst, welche unsere Aufmerksamkeit in hohem
Grade fesselt. In der seitwärts geneigten, überaus anmutigen Haltung des
Köpfchens, den feinen bis auf den Ellenbogen entblößten Armen und Händen,
den aufgestülpten Ärmeln, der mit Dessin versehenen Buseneinsäumung
erinnert unsere schöne Wappenhalterin in eklatanter Weise an die Perle
der ganzen Ehrenpforte - die berühmte Kronenträgerin über dem Haupt-
portal. Der Eindruck wird noch verschärft, daß auch diese an zwei ähnlichen
als spitze Blattgewinde behandelten Festons aufgehängt ist. Der prächtige
Hängeleuchter ist aber unzweifelhaft ein einheitliches Originalwerk aus dem
Anfang des XVI. Jahrhunderts. Wir stehen betreff des Entwurfes wieder vor
einer Kölderer-Dürer-Frage; oder hätte der eine oder der andere aus dritter
Quelle geschöpft?
Diesen Gedanken von vornherein abweisend, neigt sich die Schale zu-
gunsten Kölderers. Von ihm ist der Plan zum Erker, naheliegend daher
auch der Entwurf der Innendekoration. Dürer hat keine Beziehungen zu
Sterzing, außer daß er auf seinen italienischen Fahrten die Stadt durchzog;
für Kölderer spricht überdies der Nachweis, daß er derartige Luster tat-
sächlich gemacht hat. So verrechnet er x 507: „mer hab ich gefaßt 3 hirsch-
gehurn mit Schilt und crentzlein; mer . . . ain stainpockengehum, schilt und
crentzl" und so weiter.
Ich halte daher das Sterzinger Lichtweibchen für eine in Kölderers
Werkstatt ausgeführte Arbeit nach seinem Entwurf. Eine solche Werkstatt
bestand wirklich, denn bei seiner Bestallung als Hofmaler durch König
Maximilian, 31. Mai I 507, und bei den späteren Erneuerungen unter dessen
Nachfolgern in ähnlicher Weise wird ihm aufgebunden: „Er soll auch allzeit
gute verständige, fleißige Knechte (Gesellen) und dazu zwei Jünger (Lehr-
junge) halten; dafür er wöchentlich 3 Gulden, auf jeden Knecht I Gulden
sammt dem Lohn, der jedem Knecht nach Gestalt seiner Kunst und Arbeit
durch ihn bestimmt wird, empfängt."
Fischnalers Beweisführung hat außerordentlich viel Bestechendes, um
nicht zu sagen Zwingendes, und man wird seinen Ausführungen auch noch