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Volltext: Monatszeitschrift XVIII (1915 / Heft 3 und 4)

OLDATENGRÄBER UND KRIEGERDENKMALE. In einer Zeit, da 
jeder Ort unseres Vaterlandes in die Lage kommen wird, seinen gefallenen Söhnen 
ein Erinnerungszeichen des Dankes zu widmen, und da viele Orte brave Soldaten zu 
bestatten haben, die dort ihren Wunden erlegen sind, ist es Pflicht, dafür zu sorgen, daß 
Soldatengräber und Kriegsdenkmale, die kleinsten wie die größten, der Gefallenen und 
unserer ernsten, großen Zeit würdig sind. 
Diese Pflicht zu erfüllen will ein künstlerisches Vorbilderwerk beitragen, das unter 
Förderung des k. k. Ministeriums für öffentliche Arbeiten von der Kunstgewerbeschule des 
k. k. Österreichischen Museums in Wien geschaffen und vom k. k. Gewerbeförderungs- 
amte herausgegeben wird. 
Das Vorbilderwerk wird Ende April erscheinen. Es wird ungefähr 200 Entwürfe, und 
zwar von der einfachsten Inschriftenplatte bis zu größeren Anlagen, enthalten. jedem 
Entwurf wird ein Text beigegeben, welcher kurz seinen Charakter erläutert, über die 
Umgebung spricht, zu der er gestimmt ist, über das Material Angaben enthält und entweder 
annähernde Preisangaben bietet oder die nötigen Maßangaben für eine ortsübliche Preis- 
berechnung. 
Durch dieses Werk wird es jeder, auch der kleinsten Gemeinde ermöglicht werden, 
künstlerische und würdige Denkmale billig zu errichten. 
Auch steht zu erwarten, daß unsere Friedhofkunst dadurch Anregung und Besserung 
erfahren wird, worauf die I-Ieimatschutzvereine aller Kronländer seit längerer Zeit hin- 
arbeiten. x t 
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Das Landeskonservatorenamt für das Herzogtum Salzburg hat an alle Gemeinden, 
Pfarrämter, Schulleitungen und Kriegervereine Salzburgs einen typographisch schön aus- 
gestatteten Aufruf verschickt, in dem es zur Errichtung würdiger Kriegerdenkmale auffordert 
und sich erbietet, den Gemeinden, die ihre Gefallenen ehren wollen, mit Rat an die Hand 
zu gehen. 
IEN. KREDITI-IILFSSTELLE FÜR DAS KUNSTHANDWERK. 
Angesichts der schwierigen Lage, in welche viele kunsthandwerkliche Betriebe durch 
den Weltkrieg geraten sind, wurde auf Initiative des Österreichischen Werkbundes unter 
Mitwirkung des niederösterreichischen Landesausschusses, der Kommune Wien, der 
niederösterreichischen Handels- und Gewerbekammer und des Wiener Kunstgewerbe- 
vereines, der auf besonderen Wunsch des Werkbundes zur Mitarbeit eingeladen worden 
ist, eine Kredithilfsstelle für Kunstgewerbetreibende Wiens und Niederösterreichs begründet. 
Land, Kommune und Kammer haben eine Ausfallsgarantie von je 50.000 Kronen gezeichnet, 
auf Grund deren die niederösterreichische Kriegskreditbank an die Kunstgewerbetreibenden 
Wiens und Niederösterreichs Darlehen bis zur Gesamthöhe von 200.000 bis 300.000 Kronen 
gewährt. Hierbei wird auf die Leistungsfähigkeit der Darlehenswerber besondere Rücksicht 
genommen, denen unter Umständen ausnahmsweise auch unbedeckter Personalkredit bis 
zur Höchstsumme von 5.000 Kronen (rückzahlbar in zu vereinbarenden Monatsraten) ein- 
geräumt werden kann. Das Statut der Kredithilfsstelle bestimmt, daß die einlaufenden 
Gesuche von einem Zensurkomitee zu beraten und empfehlen sind, welchem je fünf Mit- 
glieder des Österreichischen Werkbundes und des Wiener Kunstgewerbevereines ange- 
hören; die Bewilligung der Gesuche erfolgt durch das Kreditkomitee, bestehend aus je 
einem Vertreter der genannten drei Kurien und der niederösterreichischen Kriegskredit- 
bank. Dem Zensurkomitee gehört der Direktor des k. k. Österreichischen Museums an. Um 
die Durchsetzung und Organisierung der Kredithilfsstelle hat sich der Minister a. D. Dr. 
Franz Klein die größten Verdienste erworben. Da die niederösterreichische Kriegskredit- 
bank satzungsgemäß sechs Monate nach Kriegsschluß in Liquidation treten muß, wird die 
Errichtung einer ständigen Kreditorganisation für Kunsthandwerker auf genossenschaft- 
licher Grundlage geplant; die Vorarbeiten sind im Zuge.
	        
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