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Volltext: Monatszeitschrift XIX (1916 / Heft 1 und 2)

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berey angewendet werden, zum Theil weichen sie aber davon ab. . . . . 
Sobald der Stoff mit dem Mordant vorgedruckt ist, wird er durch ein 
Kuhmistbad passirt, oder in Wasser gehängt und dann in die Farbe gebracht, 
wornach die vorgedruckten Stellen sich viel stärker mit Farbe gesättigt 
haben, als die weiß gebliebenen. Je mehr der Stoff echte Farben erhalten 
soll, desto mehrere Mordants (für jede Farbe nähmlich das ihr entsprechende 
Mordant) müssen angewendet werden, wie dieß z. B. bey dem Artikel 
Lapis der Fall ist . . . . "' Nach dem Ausfärben muß sowohl die überflüssige 
Beitze, als die Farbe von denjenigen Stellen weggeschafft werden, welche 
weiß bleiben sollen. Zu dem Ende reinigt man die ausgefärbten Zeuge 
in einem Kessel mit 
Wasser und Weitzen- 
kleyen, und bringt sie 
dann zum Bleichen auf 
den Bleichplan, indem 
man sie mit der rechten 
Seite nach unten legt?" 
In der angegebe- 
nen Zeit wurden fast 
alle Farben mit Beizen 
vorgedruckt, weil sie 
dadurch gegen die 
Sonne und gegen das 
Waschen, besonders 
mit Seife und Lauge, 
widerstandsfähiger wur- 
den. Es wurde daher 
Abb. xg. Aus einem Mustenuch der „K. K. Privil. Zitz 8: Canun Fabrik 
qerDmck mit schon fer" j. Silberer in (Sct. Christoph bei) CorTiotau", uns, wirkliche Größe (osm- 
tlgen (VefdlCktßfl) Far- reichisches Museum) 
ben ohne Beizen als 
„unechter Druck" bezeichnet. Es gab allerdings einige Farben,""" die auch 
ohne Beizen haltbar waren und den mit Beizen hervorgerufenen kaum 
nachstanden. Sie wurden besonders dort verwendet, wo man zu bereits 
vorgedruckten und mit Beize behandelten noch weitere hinzusetzen wollte. 
Der ganz „unechte Druck"? war in Osten-eich seit dem Jahre 1796 und 
durch eine Bestätigung der Verordnung aus dem Jahre 1817 als Betrug ver- 
 
' Über den Lapisdruck siehe später Seite 26. 
'" wichtigere Verbesserungen siehe Keeß und Blumenbach, a. a. 0., Seite 358f. 
"3 Die Keeß, a. a. 0., Seite 20x und zoz, aufzählt. , 
1- Auf Seite 2:5 Endet sich a. a. 0. bei Keeß die folgende Bemerkung zu zwei Stücken der von ihm 
angelegten Sammlung: "Zwei Muster von solchem Druck, wodurch der Krappdruck nachgeahmt ist. Die fertigen 
Farben werden bloß mit dem Model ohne alle Beize auf den Katun gedruckt, daher sie keine Haltbarkeit besitzen. 
Man nennt diese Ware im gemeinen Leben judenware. Ungeachtet der falsche Druck verboten ist, so sind hier 
doch die vorliegenden Muster aufgenommen worden, teils urn sie mit dem echten Drucke vergleichen zu können, 
teils weil der falsche Druck hin und wieder doch noch zur Übervorteilung der Käufer angewendet wir ." - Zum 
Gesetz gegen den Falschdruck siehe auch Slokar, a. a. 0., Seite 275 6.
	        
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