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Volltext: Monatszeitschrift XIX (1916 / Heft 11 und 12)

Wasser, und Doppelband", zu deren Herstellung man sofort 30 Stühle 
benötigefi 
Wichtig ist der neunte Punkt, der die Maschinen erwähnt, die zur 
weiteren Behandlung der vom Webstuhle kommenden Bänder erfordert 
werden: „Um die Waare gehörig zu appretiren ist eine Machina nöthig, 
die Doppelbande zu gummiren und zu glätten, ferner ein Abmaß- und appretir- 
Haspel samt dazu gehöriger Machine und Uhrwerk, deßgleichen eine Machine 
zum Wasser . . . .  wie auch eine zum Druckwerke, um die gemeinen 
Seidenbande, so in Ungarn starken Abgang haben, mit Blumen zu drucken". 
 
 
 
 
Seidenbiinder in Ar: der „Brillantstofiw. Abb. 56: blaßbraungelh; Abb. 57: rnattbläulich; Abb. 5B: lila; 
Abb. 59: lila, Ränder mit Weiß, durchbrochen; Abb. 50: weiß auf Rosa; Abb. 6x: rosa auf Weiß. Aus 
der Mestrozischen Sammlung. (Österreichisches Museum) 
Die Punkte 10 bis 17 enthalten die Bedingungen, unter denen Känel 
bereit wäre, die Leitung der Fabrik zu übernehmen. Es sind dies: die 
Befreiung von allen Auflagen für zwanzig Jahre, das Recht freier Rückkehr 
in seine Heimat, das Verbot des Abziehens von Arbeitern durch andere 
Fabrikanten, die Zusicherung, daß die oben erwähnten Gründungskosten 
ihm, seinen Erben oder Teilhabern nie angerechnet würden, die weitere 
Versicherung, daß man ihm nach Ablegung einer Probe Geld zur Ver- 
" „Dreissig Stühle mit Seide zu fournieren" heißt es weiter, „erfordert ein Capital von 30.000 8." 
(Punkt 8), was dann näher auseinandergesetzt wird. Zugerechnet wird hiehei schon ein gewisser Seidenvorrat 
von allerlei Farbe, um Bestellungen sofort ausführen zu können, sowie ein gewisser Grundstock an Geld 
zum Beuiebe. - Unter „Wasserband" ist gewässertes (rnoiriertes) Band gemeint. - Über „Doppel- oder zwei- 
rechtiges Atlaßhand" siehe Bartsch, a. s. 0., II. Seite 15 3. 
H Hier ist das Papier zerstört; es handelt sich offenbar um das sogenannte „Moirierenü
	        
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