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undurchführbar wäre, als die heimische Erzeugung dem
Bedarfe nicht nachkommen könnte - wurde doch zum
Beispiel im Jahre 1777 nur ein Zehntel des auf drei
Millionen bewerteten Verbrauchs durch die österrei-
chischen Fabriken gedeckt -, so wurde die Einfuhr
der fremden Waren gegen „Pässe" gestattet?" _
Es mag zunächst befremdlich erscheinen, daß man
die Einfuhrpässe gerade an Fabrikanten verlieh; doch
wollte man ihnen dadurch einerseits ein gewisses sicheres
Einkommen als Gegenleistung für das Wagnis ihrer
neuen Gründungen bieten, anderseits sie zur Aus-
estaltun ihrer Unternehmun en ermuntern, indem man
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die Einfuhrbewilligungen nur für bestimmte Mengen
erteilte, diese allenfalls auch von Jahr zu Jahr sinken
ließ und die Erlaubnis besonders auf solche Artikel
beschränkte, zu deren eigener Herstellung während eines
bestimmten Zeitraumes die Fabrikanten sich verpflich-
teten. Dieses etwas verwickelte und anscheinend nicht
Seidenbänder. immer folgerichtig durchgeführte Verfahren gab natürlich
Abt? 8'" Rip.sba"d' v." zu allerlei Mißbräuchen und Weiterungen Veranlassung;
schiedenfarbige Streifen _ _ _ , __
mit Schwarz und Weiß; so hören wir schon in dem Berichte der niederoster-
Abb- a" "m m" m" reichischen Regierung vom 3. Februar 1777," daß das
undGelb(ausderKette); -- b t d d d ß
Am 5,. __D,me„1,",_ Übertragen von assen ver o en wer en so e un a
bindvttweiß M! buht" Botzenhart, der eine Fabrik in Klosterneuburg betrieb,
die Pässe entzogen werden sollten, da sich der Verdacht
und erün- Aus derMe- des Schleichhandels gegen ihn sehr verstärkt habe.
Smmsche" Smmmng" Er habe bei dem schwächsten Betrieb immer das
(Österreichisches Mu- __ _ _ _ H:
Seim) vollstandigste Sortiment und einen großen Handel}
'-' Über die Einfuhr des Jahres 1777: 75 ex Majo 777. Zum Anderen vgl. x43 ex julio 77a:
„An die gesamte Cnm : Consessen.
Wien dclto. 30. july 770."
„Die Einleitung und Vorbereitung der Erzeugung aller für die Österreichische Staaten erforderlicher
sowohl seidenen, als anderen Band-Waaren-Gattungen betreffend."
"Nach kaiserl. Resolution soll in Hinkunft auf ganz Seiden Band kein Commercial-Paß mehr erteilt werden.
Es sollen aber Vorschläge gemacht werden, an welchen Orten die Erzeugung besonders der Samtw
Floret-. Halbseide-. Harras-, Zwilch- und Leinenhänder am filglichsten eingeleitet werden solle."
"t Bei Nr. 2 ex Novembri 776.
w" Der leitende Grundsatz bei diesen Begünstigungen wird in dem zuletzt erwähnten Akte des jahres 1771
klar ausgesprochen. Auch wird dort schon auf die Gefahren hingewiesen. Es soll also so gehalten werden, daß
dem Fabriks-lnhaber "eine mit der Erzeugung im Verhältniss stehende . . . Menge der nämlichen Band-Gattung,
deren Bearbeitung durch sie eingefilhret worden, aus der Fremden sich zu verschreiben gestattet werden könnte:
Wobey man aber den sorgsamsten Bedacht immer nehmen wird, so viel als möglich das Einfuhrs-quantum
immer mehr zu vermindern".
Im übrigen ist man nicht für die Erhöhung der Mauten, die vom Commerz-Consess vorgeschlagen wurde
(vgl. 3c ex Febr. 77x).
Die Kaiserin genehmigt. daß das Einraten des Commercien-Raths, wonach der Penzinger (Känelschen)
Fabrik „die nemliche Begünstigung. welche Luz in betref der Einfuhr fremder Bänder annoch auf 2 Jahr genieset,
einzugestehen ist". (Von Lutz werden wir noch sprechen.)
Die Floret- und Zwilchbänder sollen frei bleiben. und es sollen die Unternehmer möglichst zu ihrer Förde-
rung angeregt werden. Im ganzen ist die Kaiserin gegen jeden zur Unterstützung der Fabriken angewendeten