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Volltext: Monatszeitschrift XIX (1916 / Heft 11 und 12)

Zur Unterscheidung der in- und der ausländischen 
Bänder war ein „CommercialstempeP eingeführt. Da 
sich aber die ursprüngliche Art der Stempelung als 
unzureichend erwies, wurde ein eigener „Commercial- 
Stempler aufgestellet, welcher in Hinkunft die von den 
hiesigen Fabricken erzeugte Seiden-Bänder vor ihrer 
Verpackung in den Fabricken selbst an beyden Enden 
mit dem Commercial-Stempel; und zwar in verschiedenen 
kennbaren Farben bezeichnen" sollte."' Im Jahre 1784 
wurde auch ein Antrag der niederösterreichischen 
Regierung genehmigt, „womit sowohl die floret und 
wollen: als auch die geblumten, oder sogenannten 
tigurirten Seidenbänder künftig nicht nur bei Fabricken, 
sondern überhaupt . . . mittelst . . . eigenen Stempeln 
bezeichnet werden sollen". "l 
Wir wollen aber noch einmal zur Betrachtung der 
Känelschen Fabrik in Penzing zurückkehren. 
Der arme Känel, der jedenfalls ein sehr tüchtiger Smienbändu 
Fachmann der Bandweberei, aber offenbar kein ebenso Abb- 831 braun M Weiß 
geschickter Geschäftsmann war, scheint durch den 2353;. 
neuen Vertrag tatsächlich vom Regen in die Traufe und I-ichrblau: Abb- 851 
gekommen zu seinfh" Nicht nur, daß ihn die beiden üch'b"""' d" "m" g" 
Wässer! („moiriert"). Aus 
der Mestrozischen Samm- 
 
Zwang und wünscht, daß man fernerhin mit Geldvorschüssen an Fabriken mehr _ _ 
zurückhalte; sie meint auch, „das anstatt der vereinigten Fabriquen, besonders von km5" (Österrewhlsches 
dergleichen ordinari Waaren, einem jeden in particulari zu arbeiten gestattet Mumm) 
werden möge", da die „Concurrenz" vorteilhaft sei. 
Es „ziehe! die allzugroße Begünstigung der Fabriquen ein wahres morwpolium nach sich, wo sich dann 
das Publicum gefallen lassen muss, nicht allein die eigene schlechte Erzeigniss der Fabriquen, sondern auch 
dasjenige, was Ihnen mit Pissen einzuführen erlaube! werden will, um theures Geld zu bezahlen, maßen die 
Fabriquen sich belieissen werden, die fremde Waare von schlechter Gattung wohlfeil einzuschafien und theuer 
zu verkaufen. wordurch aber nicht allein das Publicum beschweret, sondern auch der Handelstand benach- 
theiliget wird, als welchem letztem allein das Kaufen und Verkaufen, den Fabriquen aber nur der Verkauf ihrer 
erzeugten Waare all' in grosso gebiihret". 
' 16 ex Majo 770. H Eine neue Art der Stempelung wurde im Jahre 1784 eingeleitet; siehe 
63 ex Oct. 784. 
"u 77 ex Dec. 784. W Im jahre x7g3 (33 ex Febr. 793) beschwerten sich die Schweizer-Bandfabrikanten 
über die neu eingeführte Oblaten-Stempelung, desgleichen der priv. Samtbandfabrikant Karl Spiegel (59 ex 
junio 793), der bittet, daß die gegenwärtige Art der Commercialsternpelung vermittelst der Oblaten abzuändern 
sei, da diese sich sehr leicht abweichen und zerbrechen. die Stempel für schmale Bänder auch viel zu groß seien. 
Über nachgemachte Commercialstempel siehe Seite 432. 
Es gab dann auch Eigenstempel, über die uns ein Regierungsbericht vom 14. jänner 1783 (78 ex _]anu- 
ario 783) aufklirt; es wird da erinnert, „daß durch die dem Michael Znuba, Inhaber der Seidenbandfabrick zu 
Hemals zugestandene Selbststempelung der Abschnitte, so nicht 45 Ellen betragen, zu Unterschleifen Anlaß 
geben würde". 
Man vergleiche hiezu: „Die dern Zouba und anderen in seinem Falle sich befindenden Fabriken zugedachte 
Begünstigung ist in ihrem wahren Sinne zu nehmen, daß nemlich weder diesen noch anderen zu gestatten, in 
ihren Liigern andere als mit dem öfentl. Erzeugungsstempel gezeichnete Bänder zu haben, weil sich aber. 
sonderlich bey Fabricksinbabern, welche den Handel en detail treiben, der Fall ereignen kann, daß Krämer von 
mehreren Stücken zu a0 und 30 Ellen verlangen, auf welche an keinen Ende die Erzeugungsstempelung 
erscheinen kann, so ist zu legitimation dieser kleinen Abschnitte der eigene Stempel allerdings zuzulassen." 
"n In Punkt to des Gesellschaftsvertrages (bei Fräulein Pimmer) heißt es: „Den Verschleiß sowohl selbst 
fabricierter als ausländischer Bandwaaren werden die Beide Herren Weigel und Herr Salliet nach bestem wissen 
und gewissen besorgen, wohingegen Herr von Känel der Fabrication getreulich vorstehen wird; da dann die 
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