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Volltext: Monatszeitschrift XIX (1916 / Heft 11 und 12)

"P3! 
Im Jahre 1777 fand eine Untersuchung aller Bandfabriken statt, um 
die Gründe des von den Fabriken behaupteten Rückganges festzustellen. Wir 
erhalten dadurch wohl den besten Überblick über die damals bestehenden 
Unternehmungen und über die Bedingungen, unter denen sie arbeitetenfk 
Es werden dabei die folgenden Fabriken genannt: die Penzinger; sie hat 
91 Stühle, seit einem Vierteljahr aber nur 45 in Betrieb; der Warenvorrat 
hat den Wert von 240.000 H. Als Hauptschädigung wird von dieser Fabrik 
der Schleichhandel bezeichnet. Wie schon früher erwähnt, beziffert die 
Fabrik den Bedarf der Erbländer auf 3 Millionen, wovon aber sämtliche 
Fabriken nicht für 300.000 H. herstellen könnten. Lutz hat 43 Stühle, davon 
27 leer stehen; der Warenvorrat hat den Wert von 60.000 H. Bozenhard 
schätzt seinen Vorrat" auf 30.000 i-l. und klagt besonders über die Teuerung 
der Seide und die wachsende Zahl der Bandmacher. Der Niederläger 
Bouvard hat 20 belegte, 13 unbelegte Stühle und ein Warenlager im 
Werte von 45.000 5.; er beschwert sich vor allem über die hausierenden 
Fabrikanten. "f Der Großhändler Berghofer hat in seiner vor kurzem 
angelegten Fabrik 6 Stühle. "i" Auch er klagt über die Teuerung der 
Seide und die Hausierer. Der Bandfabrikant Jahner hat 11 belegte und 
6 feiernde Stühle; seinen Warenvorrat schätzt er auf 8209 H. Von den 
Gebrüdern Dörflinger hat Friedrich Dörflinger 18 Stühle, wovon seit 
dem Jahre 1776 4 leer stehen, Jakob Dörflinger I8 noch meist betriebene 
nachWien und übernimmt die Fabrik (73 ex Octobri 793; r7 und 7x ex Nov. 793 und anderes). Schon am 26. Dezember 
179a (5 und 4c ex Januario 793; 5a ex Aprili 793) bitten „die sämmtlichen Schweizer Seidenbandfabrikanten auf 
Schub- und Mlihlstilhlen" in einem Majestätsgesuch. dem Basler Fabrikanten die Befugnis zur Bandfabrikatur 
nicht zu verleihen. Er wird „Director der Luzischen Bandfabrik in Mödling" genannt. 7 
Über den Sinn des hier erwähnten ,,Landesfabriksprivilegiums", das uns auch sonst noch begegnen wird. 
klärt uns ein Bericht der k. k. niederösterreichischen Landesregierung an den Kaiser (gelegentlich eines Ansuchens 
des privilegierten Seidenbandfabrikanten Göbel) vom 3x. Mai 1793 (3x ex Junio 793) auf: es „wird gehorsamst 
erinnert, daß es den gleich dem Bittsteller mit fabriksrnäßigen befugnissen betheilten Arbeitern zwar, so 
viele Gesellen und Jungen, als sie deren benötigen, zu halten und zu lehren, gestattet ist, sie jedoch aber ihre 
Jungen, wenn eine Innung gleichen Faches besteht, bei dieser Aufdingen, und Freisprechen zu lassen, gehalten 
sind, wie dann auch, daß dieselben der Gewerbsteuer unterstehen; 
Dagegen aber beruhen die den förmlichen Landesfabricken zuständige Begünstigungen, und Vor- 
züge gemäß den bestehenden allerhöchsten Vorschriften von den Jahren x788, und 1792, in dem, daß diese alle 
Gattungen der benöthigten Arbeiter fördern, die Jungen selbst lehren, sofort Aufdingen und Freisprechen, oder 
wenn in dem nämlichen Gegenstande eine Innung bestünde, und es ihnen besser anstünde, diese auch bei selber 
Aufdingen, und Freisprechen zu lassen, in allen Hauptstädten der k. k Erblanden Niederlagen errichten, und 
daraus ihre Erzeugnisse im Großen, wenn selbe nicht etwa, über Anlangen, insbesondere auch zum Kleinhandel 
die Befugniß erhalten, verkaufen, bei ihren Fabricksgebäuden den kais. Adler ausstellen, und sich dabei der 
Aufschrift k. k. privilegierte Fabricke, dann eben so derselben, und des kais. Adlers in ihrem eigenen Fabrik- 
insigel gebrauchen können, daß nicht nur ihre Werklührer, sondern auch ihre, doch schon durch ein volles 
Jahr in der Fabricke gestandene Arbeiter, diese seyn Gesellen oder Jungen, wenn sie auch nicht mit Vor- 
wissen, und Bewilligung ihrer Obrigkeiten in der Fabricke arbeiten, ohne Unterschied, so lange sie bei der 
Fabricke in Arbeit stehen, von der Rekrutierung frey zu lassen sind, daß sie . . . die Befreyung von der Militair 
einquartierung . . . zu genießen haben . . . dann, daß überhaupt die fönnlichen Landesfabricken von der Ent- 
richtung der Gewerbsteuer befreyet sind". 
Es wird noch erwähnt, „daß nur die Unternehmungen neuer Fabricken, oder Manufakturszweige, dann 
Gegenstände von grösserem Belange mit den fönnlichen Landesfabricksbefugnissen betheilet zu werden 
pflegen". 
"' 1s ß Mais 771- _ _ 
M Vgl. 57 ex Aug. 775: Die Bouvardsche Seidenbandfabnk in Strudelhof bittet um Einfuhrpässe. 
3'" Vgl. 6a ex Martio 776. Gesuch zur Errichtung einer Seidenbandfabrik auf paduanische Art. Ver- 
spricht sich großen Absatz nach Kärnten und Krain. 
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