MAK

Volltext: Monatszeitschrift XX (1917 / Heft 6, 7 und 8)

 
Abb. 1B. Kruzifix (Karlsbader 
Arbeit) 
DAS MARKENWESEN. 
Betrachten wir die ältesten in Böhmen erhaltenen 
Zinngegenstände, so finden wir diese zum größten 
Teile schon gezeichnet. Auf den Taufbecken ist der 
Name des Meisters und des Wohnortes meistens in 
der Schrift enthalten, daneben finden wir auch noch 
das Meisterzeichen und Stadtwappen. 
Jedenfalls dürfte das Zeichnen der Gegenstände 
auf die Bestimmung der Prager Meister aus dem 
Jahre 137g betreffend das Mischverhältnis und die 
Überprüfung der erzeugten Gegenstände zurückzu- 
führen sein. 
Aufzeichnungen aus 
darüber nicht erhalten. 
Erst in einer Abschrift der Zunftordnung der 
Kandl- und Zinngießer von St. Joachimsthal aus dem 
der frühesten Zeit sind 
f Jahre 1606 finden wir Aufzeichnungen über die Zinn- 
probe und das Markenwesen. Den Wortlaut der 
Artikel lasse ich folgen: 
„Es soll auch ein jeder meister der seinen Laden 
aufmacht und meister wirdt, recht Nürmberger gewicht 
fuehren, dass nicht zu leucht ist, undt die Prob des 
gemachten Ziens zur rechten Zehent Prob die arbeith 
machen, da er aber befundten wirdt, dass das Zien zur 
Zehent Prob nicht bestundte, der soll nach erkenntnuss der Meister ernstlich 
gestraft werdten. Es soll auch das gemachte Zien, klein und gross, dass 
Pfündig undt überpfündig ist, mit 
eines E. E. Raths gegebenen Stadt- 
zeichens gezeichnet werdten. Bey 
Straff nach erkenntnuss des Hand- 
werks. 
Es soll von E. E. Raths an- 
geordnet werdten, wann es ihnen 
geliebet, dass sie sollen den Kannen- 
giessem das Zinn probieren. Dazu 
Raths 
werdten, damit die Zien guther Prob 
soll einer des 
erhalten werdten." 
Weitere Aufzeichnungen über 
das Zeichnen der Zinngegenstände 
finden wir in einer Abschrift der 
Zunftordnung der Zinngießer von 
Schlaggenwald aus dem Jahre 1675": 
„Es soll auch dass gemachte Zien, 
geordtnet 
Abb. rg. Tafelaufsatz (Karlsbader Arbeit) 

	        
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