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Volltext: Monatszeitschrift XX (1917 / Heft 9 und 10)

0.1: 
zweige beschäftigte Personale, sondern [es dürften] . . . . auch noch 
10. Weberfamilien Brot und Erwerb finden. Sollten dann auch die zum 
Drucken der Tischdecken erforderlichen Serailtücherik wie bisher in der 
Fabrik erzeugt werden: so würde dann noch ein Theil der Tuchweber 
fortan beschäftigt werden können." 
Die Verrechnung könnte natürlich sehr vereinfacht werden. 
„Die Waaren-Niederlage in Wien und Mayland, wo der Verschleiß 
der Teppiche am stärksten ist, wären beyzubehalten, jene in Pest in ein 
Commissionslager umzugestalten. Der Fortbestand der Wiener Nieder- 
lage würde noch den 
Vortheil darbiethen, 
daß die Vorräthe der 
aufgelassenen Tuch- 
und Zeugfabrik nicht 
durch eine gewalt- 
same Licitation, son- 
dern . . . allmählich 
verkauft werden könn- 
ten." Doch wäre in 
Wien eine wohlfeilere 
Unterkunft zu suchen. 
ZurUnterbringung 
der Teppichmanufak- 
tur und Druckerei wer- 
den „die zweite Fär- 
berei oder Tuchmanu- 
factur und das soge- 
nannte Tischlerstögkel Abb. 33. „Tischleppich aus Tuch, in Farben velutirt, 1821". 
Vorgeschlagen" (bade in verschiedenem Braun, Gelb und Grün, 2 g der wirklichen Größe 
zusamrnenauf24.o0oti. 
geschätztyk": Wir hören dann, daß ein Teil der Linzer Gebäude für mili- 
tärische Zwecke, Hauptzollamt und andere Behörden in Aussicht genom- 
men seifm: 
Sehr lebhaft setzte sich auch die oberösterreichische Regierung, der 
natürlich daran lag, die Erwerbsverhältnisse im Lande nicht zu erschüttern, 
für die Erhaltung der Teppichmanufaktur und der Stoffdruckerei einj 
 
V " „Serail- oder Damentuch", leichtes und wenig gewalktes Tuch, vgl. Keeß, an a. 0., Seire 271, Keeß und 
Blumenbach, a. a. 0., Seite 380. 
4'" Sollte der Staat aber durchaus keine Fabrik mehr betreiben wollen, so solle man diesen verminderten 
Fabriksbetrieb ausbieten, für den sich gewiß eher ein Käufer finden werde als für das gesamte Unternehmen. 
"i" Hierüber zahlreiche Verhandlungen schon in den Jahren 1830 bis 1832, so wegen Errichtung einer 
Zwangsarbeirsanstalt (Nr. 42 vom März und Nr. 137 vom Juni 183a), mit der Militärverwaltung (Nr. 501 vom 
August, 13, 3c und 377 vorn Oktober, 300 vorn November, 381 vom Dezember 1831; 59g vom Oktober 1832). 
über die Frage, ob das alte Strafhaus Eigentum des Ärars sei (Nr. 347 vom Februar 1832), wegen der Stein- 
brücklmiihle (Nr. 598 vorn Oktober und 54 vom Dezember 1832). 
T Vgl. Nr. 822 vom juli 1838, wo auch das Folgende nachzusehen wäre.
	        
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