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Volltext: Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 5, 6 und 7)

„behauster" Bürger und muß um das Jahre 1760 sein Gewerbe zurückgelegt 
haben, weil in diesem Jahre sein Jus von der Innung um 300 fl. eingelöst 
worden ist. Er starb am 1. Juni 1765. Mit dem Meisterzeichen J. J. H. und 
dem Grazer Beschauzeichen ohne Jahreszahl befindet sich in der Abtei 
St. Lambrecht ein zierlicher Mokkalöffel mit gewundenem Stiel. Auf dem 
Bürgermeister-Eidschwert, früher Stadtrichterschwert im Grazer Rathause 
findet sich dasselbe Meisterzeichen. Dieses stattliche Schwert wollen wir 
etwas näher betrachten. Es hat eine mit vier Blutrinnen versehene breite 
Klinge, einen birnförmigen Knauf und eine gerade Parierstange. Die Scheide 
ist mit zwei silbernen, vergoldeten, gegossenen Enden geschmückt, von 
denen der Griffbügel den steirischen Panther und der Scheidenschuh den 
Reichsadler mit zwei Köpfen und der Eingravierung „C VI." (Karl VI.) als 
plastische Verzierung tragen. Zwischen diesen beiden Enden befinden sich 
zahlreiche breite Silberblechbänder aufgeschoben, die größtenteils nur zur 
Eingravierung von Erinnerungen an Stadtrichter und Bürgermeister dienen 
und die nicht zur Verschönerung des Schwertes beitragen. 
Am zweiten Scheidenband stehen die Worte: „1547 ist das Gericht- 
schwert durch Jochum Rathuet diser Zeit Richter peschlagen worden." 
„Selch Silber ist mit Straf darzugeben." Am vergoldeten Griffband lesen wir: 
„16o9 ist dises Gericht Schwert durch Georig Frei diser Zeit Stat Richter 
zu Gräz renoviert worden." Dieser G. Frei ist wahrscheinlich der im ersten 
Teile dieser Veröffentlichung genannte Goldschmied Georg Frey gewesen. 
Am dritten Scheidenbande finden wir nach einer Verewigung des Stadt- 
richters L. F. Cropp, der diese Stelle in den Jahren 1712 bis 1715, 1722 und 
1723 bekleidete, und nach zwei Biirgermeisternamen das Grazer Beschau- 
zeichen vom Jahre 1722 und ein etwas abgegriffenes Meisterzeichen, welches 
höchstwahrscheinlich die Buchstaben J. J. H. unseres Meisters Josef Johann 
I-Iainegger enthält, was auch mit der Zeit stimmen würde. Auf dem fünften 
Scheidenbande ist das Grazer Beschauzeichen vom Jahre 1778 und die 
Meistermarke J. P. des Silberarbeiters Johann Pettuni-ill und am vergoldeten 
Scheidenschuh lesen wir: „Lorenz Sigmund Hackher den 19. Dezember 1736 
zu einem Stadtrichter erwöhlt worden." Darunter belindet sich das Beschau- 
zeichen vom Jahre 1737, das Meisterzeichen L. E. des Silberarbeiters 
Lorenz Eigner und ein dem Beschauzeichen sehr ähnliches, etwas un- 
deutliches Zeichen eingeschlagen, welches Hackhers Wappen sein soll. 
Als Goldschmiedearbeiten zu beachten sind nur die zwei Scheidenenden 
mit den plastischen Wappentieren, die nur von einem Meister, dem am 
Schuh eingeschlagenen Lorenz Eigner, erzeugt sein können, wonach sich 
ergibt, daß sie aus dem Jahre 1737 stammen. Erwähnen möchte ich hier noch 
ein in der „kulturhistorischen Ausstellung in Graz vom Jahre 1883" gezeigtes 
Stück, Katalog Nr. 288, die Innungskanne der Schuster in Vorau, die nach 
einer Aufzeichnung des Herrn I-Iofrates Arnold Luschin von Ebengreuth 
das Grazer Beschauzeichen vom Jahre 1729 und die Meistermarke J. J. H. 
unseres Meisters Hainegger tragen soll. Ich bin in Vorau bei allen aktiven
	        
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