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Volltext: Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 5, 6 und 7)

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ein großes todliegendes Kapital liegt? Ich müßte dann den fertigen Meister- 
stückkelch nachher wieder zerbrechen und den Schaden tragen. Ich bitte 
daher um Befreiung des Meisterstücks und Aufnahme gegen Bezahlung 
der Taxen." . Paul Wasserburger. 
Die Innung wollte aber von den alten Gebräuchen durchaus nicht ab- 
gehen, weshalb es zu einem Vergleiche kam. Der Goldarbeiter Verzi erbot 
sich, den von Wasserburger zu machenden Kelch um den von den anderen 
Goldschmieden zu bestimmenden Preis anzukaufen, womit sich Wasser- 
burger einverstanden erklärte. Er wurde am 2. Dezember 1759 in die Innung 
aufgenommen, war von 1770 bis 1777 Untervorsteher und zahlte bis zum 
Jahre 1795 seine Einlagen in die Innungskasse. Im Jahre 1797 wurden 
laut Jahresrechnung „für den alten Wasserburger 7 H. Almosen" herge- 
geben. Weiter hören wir nichts mehr 
von ihm. 
Aus diesen von allen Seiten sich 
häufenden Angriffen auf die alten, aus 
' dem Jahre 1592 stammenden Innungs- 
vorschriften ersehen wir, daß eine 
neue Zeit im Werden war, die die 
engen Fesseln des Zunftzwanges nicht 
mehr ertragen konnte. Gegen diesen 
neuen, nicht mehr besiegbaren Geist 
kämpften die inkorporierten konser- 
vativen Goldschmiede, deren Vorteil 
darin bestand, große Konkurrenz 
hintanzuhalten und den Verdienst 
auf wenige Meister zu beschränken, Abb. xB. Johann Baptist Ilungaldier, Salzfaß in der 
, __ . ' Abtei Rein 
um sorgenfreier und gemachlicher 
leben zu können, vergebens. Die Regierung bereitete deshalb eine neue 
Goldschmiedeordnung vor und wir lesen in den I-Iofkammerakten, daß 
am 2. April 1762 der Auftrag erging, die Wiener Goldschmiedeordnung für 
Steiermark zu „adaptieren". Der erste Schritt dazu war die Verordnung 
vom I6. April 1762 an alle Kreisämter, daß sämtliche bürgerlichen Gold- 
schmiede des Landes in die Grazer Innung zu inkorporieren seien. Im 
Jahre 1774 erschien dann „die neue Bruderschaftsordnung für die bürger- 
lichen Gold-, Silber- und Galanteriearbeiter" und das „Patent, das Regula- 
tivum des Gold- und Silber-Punzen für das Herzogthum Steyermark 
betreffend". Mit diesen neuen Vorschriften beginnen ganz neue Lebens- 
Verhältnisse für das Handwerk. 
Kehren wir nun wieder zu den Grazer Goldschmieden dieser bewegten 
Zeit zurück. . 
Der Silberarbeiter Johann Pettunfill (Petunvill) war der Sohn des bürger- 
lichen Perückenmachers Anton Pettuniill in Graz und wurde am 30. De- 
zember 1760 in die Innung aufgenommen. Zwei Söhne von ihm wurden, der 
 
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