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Volltext: Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 5, 6 und 7)

Nach diesen die Geduld auf eine harte Probe stellenden, langwierigen 
Formalitäten wird Fielner am 7. Dezember 1777 in die Innung aufgenommen 
und ist wahrscheinlich von 1807 bis 18m Obervorstehuer der Innung 
gewesen. Er war der Sohn des Grazer Gärtners Jakob Fielner und hatte 
sein Geschäft am Murvorstadtplatz Nr. 535. Wir finden ihn noch am 
28. Juli 1818 im Alter von 63 Jahren 
als Heiratskandidaten in den Trau- 
matriken der Mariahilferkirche und 
dann nirgends mehr erwähnt. Im 
selben Jahre ist sein Jus an Leopold 
Hauber weiterverkauft worden. 
Ähnlich umständlich, mit Viel- 
schreiberei verbunden, sind die For- 
malitäten bei der Inkorporation des 
Silberarbeiters Anton Streb gewesen. 
Er hatte im Münzhause im Beisein 
des Münzwardeins Kollmann „einen 
Kelch und ein bossiertes Geschirr" 
zu zeichnen. Der Münzwardein be- 
stätigte, daß Streb „selbst und ohne 
eines andern Beihilfe beide Ar- 
beiten gemacht, die über Verneh- 
mung eines in dieser Kunst wohl 
erfahmen und geschulten Meisters 
sehr gut ausgefallen wären". (Beide 
mit roter Kreide ausgeführten Zeich- 
nungen liegen derzeit noch beim dies- 
bezüglichen Akte im Grazer Statt- 
haltereiarchive vom 14. Juli 1778, 
Nr. 1 26.) Aber auch die Goldschmiede- 
rneister haben in einer Sitzung die 
Zeichnungen beschaut und gefunden, 
daß der Kelch schlecht, dagegen die 
Vase sehr gut gezeichnet war und 
daß beide nicht von einer Hand an- _ _ V _ 
geferügt Seinlkonnten; das Mittel war Abb. 21. Matthias Pößlxlilearnigeallch H1 der Pfarrkxrcbe in 
aber bereit, „wenn es das Gubemium 
wünscht", dem Bewerber „den gezeichneten Kelch aus Probsilber als 
Meisterstück" aufzugeben. Ferner sagten die Goldschmiede, daß das in 
Wachs bossierte Geschirr mehr einer Hafner- als einer Silberarbeit gleich- 
sehe und daß Streb sich angemaßt habe, ohne noch Meister zu sein, 
zwei Leuchter und zwei Salzfässer aus Silber mit daraufgeprägtem Namen 
zum Probzeichnen zu schicken, was wider die Freiheiten und die Bruder- 
schaftsordnung sei. Auch am vorgewiesenen Meisterstücke fanden sie Ver-
	        
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