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Volltext: Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 8, 9 und 10)

daher oft die Zöchmeister und 
den Wardein, anderseits die Zöch- 
meister und den Comrnissär der 
Stadt nicht zusammen bringen 
könnte". Diesen plausiblen Ein- 
wendungen war die Regierung 
zugänglich und der Kaiser bewil- 
ligte mit Resolution vom 21. Juli 
1668 die Bitten der Goldschmiede, 
befahl aber eine strenge Einhal- 
tung der Beschau und der Probe 
durch die Zechmeister und das 
Aufschlagen des Meister- und 
Stadtzeichens auf alle probhälti- 
gen Silberwaren, woran sich von 
dieser Zeit an die Goldschmiede 
auch zu ihrem Vorteil genauer 
gehalten haben." Die Freibriefler 
" In bezug auf Wien seien folgende An- 
merkungen gestattet. Von der l-Iofkammer in 
Wien wurde der Münzmeister Faber mit Dekret 
vom a6. August 1657, da von den „gesamten, 
des heiligen römischen Reichs Ständen zu Re- 
gensburg versammelten Botschaftern und Ge- 
sandten in occasione der daselbst abgehandelten 
neuen Münzordnung zu guter Observanz der- 
selben unter anderen cautelis auch diensam ge- 
schlossen wurde, die Goldschmied und Silber- 
arbeiter im Reich dahin anzuhalten, das Silber 
rglötig und das Gold auf 1B carat auszuar- 
beiten",beauf'tragt, „die Gold-und Silberschmigdg Abb. 7. Heinrich Kies sen., Kanne (alte protestantische Kirche 
in Wien hierüber zu vernemben, ob solche vom in Graz) 
Reich geschlossene rglötige Verarbeitung des 
Silbers auch in Wien mit Nutzen des gemainen sowol als des Privatwesens einzuführen wäre". Über den 
Erfolg dieser Aktion ist nichts bekannt. Erst Kaiser Karl VI. hat mit Patent vorn 23. Dezember 1737 und 
Patent vom a8. September 1743 für Nieder- und Oberösterreich die „bishero üblich gewesene r4lötige Wiener 
Probe gänzlich aufgehoben und anulliert und anstatt derselben die 15lötige Probe eingeführt", während die 
Ijlütige Silberprobe „bis auf weiteres annoch gestattet" wurde. Gleichzeitig wurde der Goldpunzen eingeführt. 
(Siebe „Codex austriatus", Band IV.) Es war also in Wien durch eine längere Zeit gleichzeitig die 13- und 
14lötige Silherprobe in Anwendung. Interessant ist auch ein Gutachten des Wiener Münzamtes vom g. juli 1732, 
in dern folgende Angaben gemacht werden: „In Wien befinden sich um diese Zeit 11x bürgerliche Gold und 
Silberarbeiter ohne den auf den Freigründen hin und wieder sitzenden Patentlern oder Schutz-Dekretisten, welche 
in der Zahl, wo nicht rnehrers, doch gewiß eben so viel ausmachen werden. Item ohne denen Posatnentierern, 
Goldpletlern, Drahtziehern und Juwelieren, auch was sich dann weiters an Goldschmieden außer Lands, in 
Städten und Märkten aufhalten thuet." Die Silberschmiede verbrauchten zu dieser Zeit jährlich ein Quantum 
von 20.000 Mark, die Posamentierer, Drahtzieher und besonders die neue Fabrik auch 10.000 Mark, zusammen 
3o.ooo Mark Feinsilber. 
Über Krain sind folgende interessante Angaben zu machen. Am ro. März 1497 (Innsbruck) bestätigte König 
Max I. „den Maistern der Schmidt, Schlosser, Goldschmidt und Messrer, so in dem Burkhfridt unser Statt Crain- 
hurg sitzen, die ihm vorgelegte, vollständig inserierte gernaine Ordnung und Bruderschaft, so sie Gott dem All- 
mächtigen und dem St. Eligius und St. Rochus zu Lob und Ehr und gemeinem Handwerk zu Nutz fürgenomben 
haben". (Siehe "Jahrbuch der kunsthistotischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses", Band V, 1887, 
Reg. 448g.) Am 7. Juli r 57x (Graz) bestätigt Erzherzog Karl von Steiermark diese Ordnung wieder. (Siehe Reg. 4543.) 
In bezug auf Laibach können nachfolgende Mitteilungen gemacht werden: Laut Ratsprotokoll vorn 
18. juni 1660 (Fol. 121) „berichten die gesammten Gold- und Silberarbeiter alda, daß sie entschlossen seien, eine
	        
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