Ebenso die Baubildhauerei, der Möbelbau und die Aufpolsterei, die Wand-
und Zimmermalerei, das Anstreichen, Vergolden und Stafiieren, die praktische
Schriften- und Schildermalerei; die Hohlglaserzeugung und Veredlung durch
Schnitt und Schliff, die Glasmalerei und Glasverbleiung, das Mosaik; der
Stoffdruck, die Färbe- und Batikverfahren, die Lederbearbeitung, der Buch-
einband, die Papierkonfektion; der Holzschnitt und Holzstich, die Radierung,
der Stahl-, der Kupferstich (man denke an Briefmarken, Papiergeld und
wertpapierel), die Lithographie, die Spielwarenerzeugung. Auch der Geigen-
und Lautenbau, die Schaufenster- und Auslagenherrichtung, die Bühnen-
ausstattung und das Kostümwesen fallen in das Arbeitsgebiet einer Kunst-
gewerbeschule. Ja ich kann mir denken, daß eine auf der Höhe ihrer Auf-
gabe stehende solche Anstalt imstande sein müßte, eine schöne, jetzt aber
verkornmende Erfindung wie das Kino zu retten.
In allen genannten Berufen sind Tausende von Volksgenossen beschäf-
tigt. Sie tragen durch ihre Abgaben zur Erhaltung der Kunstgewerbeschule
bei, haben also ein Anrecht auf Förderung durch die Anstalt. Die ernsten
Klagen mancher gewerblichen Genossenschaften über mangelnde Berück-
sichtigung sind daher vollkommen berechtigt.
Daß einzelne der aufgezählten Gewerbe an anderen Orten und an
anderen Stellen Wiens didaktische Förderung erfahren, schließt die Not-
wendigkeit der Aufnahme in das Arbeitsgebiet unserer Anstalt nicht aus.
Denn die Kunstgewerbeschule soll ja, wie die Denkschrift Eitelbergers vom
Jahre 1866 sagt, „nicht wie andere gewerbliche Lehrveranstaltungen Arbeiter
erziehen, sondern Künstler im wahrsten Sinne des Wortes, solche Künstler,
welche allen Anforderungen der Kunstindustrie, selbst den höchsten genügen
können". Das will, in unsere Ausdrucksweise übertragen, sagen: Kräfte,
deren Können und Einsicht nicht bei den besten bisherigen Leistungen
eines Gewerbezweiges haltrnacht, sondern die beurteilen können, ob weitere
Entwicklungsmöglichkeiten vorliegen und die Wege für solche zu weisen
und auf ihnen voranzuschreiten verstehen; also führende Kräfte. Und eine
Anstalt mit so hohen Zielen kann naturgemäß bloß einmal in einem Sprach-
gebiet erhalten werden.
Auch soll die oben aufgestellte lange Liste nicht die Vorstellung ufer-
loser Pläne erwecken. Nicht für alle genannten Gewerbe ist ein Eingreifen
jederzeit gleich dringlich und wichtig. Auch würden sie, von guten Werk-
meistern praktisch gelehrt, in Gruppen zusammengefaßt, der Leitung einiger
weniger maßgebender Lehrkräfte unterstellt werden können.
Soviel über die Ausgestaltungsmöglichkeit des Lehrplanes. Was die
Vermehrung der Schülerzahl betrifft, so wird diese ihre natürliche Begrenzung
durch die Erwerbsaussichten der Absolventen finden. Aber diese Erwerbs-
aussichten durch eine fortwährende künstliche Beschränkung der Schüler-
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