MAK

Volltext: Monatszeitschrift XXIII (1920 / Heft 7, 8, 9 und 10)

der sonst grundsätzlich ohne Marke bleibt. Bei Figuren mit vollem Sockel 
ist sie entweder fortgelassen oder an der Rückseite des Sockels angebracht. 
Die Marken 21 und folgende sind mit einem Stempel aufgetragen. 
Marke 24 ist wie 23 in zwei verschiedenen Größen ausgeführt worden. Es 
ist jedoch bei kleinen Stücken, bei denen der Raum unter dem Boden für 
die vollständige Marke nicht ausreichte, nur der runde Stempel (23), bei zer- 
brechlichen, schwer herzustellenden und sehr kostbaren Gegenständen bis- 
weilen nur das Zepter allein angebracht worden. Auch mit dem Pinsel auf- 
getragene Zepter kommen in dieser Periode vor. 
Marke 26 wurde von 1835 bis 1837 neben der Blaumarke, später allein, 
und zwar vorwiegend für Platten, Lithophanien usw. verwendet. Sie wurde 
ohne Farbe vertieft eingeprägt. Die transparenten Lichtschirmplatten aus 
dünnem Biskuitporzellan, sogenannte Lithophanien, die als Fensterschmuck 
dienten oder vor Kerze und Lampe gestellt wurden, führen neben der 
Marke 26 noch eine ebenfalls vertieft eingeprägte laufende Nummer, für deren 
Datierung die folgende Tabelle ermittelt wurde: 
In die Jahre 1828 bis 1836 fallen die Platten Nummer 1 bis 156 
1836137 156 „ 190 
1837 bis 1840 190 „ 248 
1841142 249 „ 262 
1842 bis 1846 263 „ 315 
1846147 315 „ 351 
1847148 352 „ 376 
1849150 377 71 410 
1850 bis 185g 410 „ 516 
1859160 517 „ 535 
1861162 536 „ 555 
1862 bis 1865 556 „ 580 
Übrigens findet sich ein Zepter, und zwar in blauer und (gemäß Kon- 
ferenzbeschluß vom 23. April 1804) brauner Farbe unter der Glasur sowie bei 
bemalten Stücken in grüner Farbe auf der Glasur auch bei Erzeugnissen 
aus „Gesundheits"- oder „Sanitätsgeschirrmassw, die für Gebrauchs- 
porzellane und technische Geräte seit 1795 in der Manufaktur und von 
1817 bis 1866 in der als selbständige Anstalt abgezweigten „Königlichen 
Gesundheitsgeschirr-Manufaktur" verarbeitet worden ist. 
Gegenwärtig sind nur noch die Fabrikmarke 27 für Seegerporzellan 
und die Fabrikmarke 25 für alle übrigen Porzellane der Staatlichen Manu- 
faktur in Gebrauch. Der Stempel 28 kommt vorläufig nicht mehr zur 
Anwendung, da die Fabrikation von bleifreiem Steingut einstweilen ein- 
gestellt ist. 
II. DIE MALEREIMARKEN. 
Besondere Malereimarken zur Kennzeichnung der in der Königlichen 
Porzellanmanufaktur bemalten oder vergoldeten Stücke sind erst seit Anfang 
des Jahres 1803 in Gebrauch (Konferenzbeschluß vom 24. Dezember 1802).
	        
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